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Pressemitteilung

Jetzt werden die Jahresverbrauchsabrechnungen 2022 der MEGA versendet

Durch die von der Politik erst so spät auf den Weg gebrachten Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger gibt es zum Jahresbeginn noch immer ein Zerrbild bezogen auf die neuen Abschläge 2023 / Im März werden korrigierte Abschlagsmitteilungen folgen

Die rund 23.000  Kundinnen- und Kunden-Haushalte der MEGA erhalten zum Wochenende wieder Post von ihrer heimischer Energieversorgerin. Am Freitag, 20. Januar werden die Abrechnungen für Strom und Erdgas für das Jahr 2022 versendet – per Briefpost oder bei hinterlegter E-Mail-Adresse auch auf elektronischem Weg. Die Megatherm-Haushalte werden ihre Rechnungen 2022  im Februar erhalten.  

Grundlage für die Abrechnungen bilden die bis 31. Dezember eingereichten Zählerstände, die 2022 erstmals vollständig per Selbstablesung übermittelt werden konnten. Haushalte und Betriebe die keinen aktuellen Zählerstand eingereicht hat, haben auch kein Problem. Sie werden systemseitig anhand ihres Vorjahresverbrauches geschätzt. Liegen Zählerstände aus Zwischenablesungen vor, wird auf dieser Grundlage der Jahresverbrauch hochgerechnet.

Im Abrechnungsjahr 2022 gab es zahlreiche Änderungen. So ist im Sommer, ab dem 1. Juli, die sogenannte EEG-Umlage weggefallen, was den Strompreis entlastet. Beim Erdgas gab es Belastungen durch einige zum 1. Oktober neu eingeführte Umlagen und eine Entlastung durch die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer für Erdgas- und Fernwärmelieferungen. Außerdem wurden alle Kundinnen und Kunden durch die Dezember-Soforthilfe entlastet, indem hier der Staat die Monatsrechnung übernahm. Mit dieser Einmalzahlung wurden alle Kundinnen und Kunden, die leitungsgebunden Erdgas oder Wärme beziehen, entlastet. Grundlage hierfür bildete das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG). 

Kurz vor Weihnachten wurde schließlich auch die zuvor lange diskutierte Entlastungsstufe 2 mit dem Beschluss der sogenannten Preisbremsen durch den Bundesrat gebilligt. Das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sollen nun von Januar bis Dezember 2023 alle Energiebeziehenden deutlich entlasten.

Die Gesetzgebenden in Berlin haben dabei mit der erst ab 1. März greifenden Entlastungspflicht für Haushalts- und Gewerbekunden der komplexen Umstellung der Abrechnungssysteme Rechnung getragen, indem sie hier Zeit für die Umstellung verschafft haben. All das wird sich nun auch auf die Abschlagszahlungen 2023 auswirken.

So werden die Preisbremsen auch in Monheim am Rhein greifen: Für Januar und Februar 2023 haben die Gesetzgebenden in Berlin eine nachträgliche Entlastung angeordnet. Deshalb muss auch die MEGA in der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 die Abschläge für 2023 zunächst leider noch ohne Preisbremse ausweisen. Dabei gilt jedoch: Ruhe bewahren und nicht zu sehr erschrecken. Denn schon im März werden alle MEGA-Kundinnen und -Kunden eine korrigierte Abschlagsmitteilung erhalten, die dann auch die erheblichen Entlastungen aus den Preisbremsen berücksichtigt.

Somit werden die Kundinnen und Kunden ihre Abschlagszahlungen für Januar und Februar 2023 zunächst noch in voller Höhe leisten müssen. Die jedoch schon sicheren Entlastungen für die Monate Januar und Februar 2023 werden dann im März in Form von Kostenreduzierungen nachberechnet. MEGA-Vertriebsleiterin Grit Köhler appelliert: „Falls Kundinnen und Kunden darüber hinaus Abschlagsänderungen wünschen, sollten Sie uns diese bitte erst nach Erhalt der korrigierten Abschlagmitteilung im März mitteilen. Denn erst dann wird auch ein klares Bild entstehen.“

Weitere Informationen zur Jahresverbrauchsabrechnung 2022 gibt es zudem im Internetangebot der MEGA unter www.mega-monheim.de. Dort gibt es unter anderem detailliertere Erläuterungen in Form einer Musterrechnung für Strom und Erdgas. 

MEGA-Geschäftsführer Dr. Christian Reuber: „Uns ist bewusst, dass dieses Prozedere für unsere Kundschaft neu und ungewohnt ist. Das ist es für uns auch. Wir möchten aber natürlich trotz dieser außergewöhnlichen Umstände unserem Anspruch an eine korrekte und nachvollziehbare Abrechnung gerecht werden.“

Auch immer wieder aktualisierte Informationen zur Soforthilfe und zur Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse gibt es im FAQ-Bereich auf www.mega-monheim.de. Ende Januar wird es hier zudem einen Strom- und Gaspreisbremsen-Rechner geben, der alle aktuellen Parameter berücksichtigt. Reuber: „So werden unsere Kundinnen und Kunden Ihre Entlastungen auch schon bereits deutlich vor dem Versand der korrigierten Abschlagsmitteilung im März 2023 prüfen können.“

Die Bundesregierung hat mit dem zwar spät auf den Weg gebrachten Entlastungspaket nun ein wirksames Instrument geschaffen, um die Bürgerinnen und Bürger von den gestiegenen Preisen infolge des Ukrainekriegs und der daraus hervorgegangenen und Energiekrise zu entlasten. „Dennoch kann es auch bei uns in Einzelfällen zu Zahlungsschwierigkeiten kommen“, weiß Grit Köhler. Die Umstände sind dabei oft sehr individuell. Deshalb gibt es nicht die eine Lösung – aber eine gemeinsame Lösung gibt es fast immer. Köhler lädt daher ein: „Wer Probleme hat, sollte persönlich Kontakt mit uns aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren.“ Die Kontaktdaten gibt es auf allen Anschreiben der MEGA und im Internetangebot. Wichtig ist, dass der Hilferuf rechtzeitig erfolgt. Köhler: „Wir sind immer bestrebt, eine gemeinsame und geeignete Lösung zu finden. Dabei kooperieren wir auch mit der Stadt und dem Beratungscentrum im Haus der Chancen.“ Beraten wird dort in familiären, persönlichen und finanziellen Bereichen – auch präventiv. Insbesondere wenn das Geld knapp ist, empfiehlt die MEGA monatliche Zwischenablesungen für die Strom- und Erdgaszähler. Das können alle Verbraucherinnen und Verbraucher sehr leicht selbst erledigen. Auf diesem Weg lässt sich der reale persönliche Energieverbrauch am besten im Auge behalten. Nur so bekommt man tatsächlich ein Gespür dafür, was im Monat tatsächlich verbraucht wird – und wo vielleicht noch wirksam eingespart werden kann.  „Das in den Preisbremsen-Gesetzen zur Entlastung verankerte günstige Grundkontingent mit Referenzpreis wirkt in keiner Weise dem Einspargedanken entgegen“, unterstreichen Grit Köhler und Christan Reuber unisono. Und sie betonen ebenfalls: „Bei den Energielieferungen treten wir für unsere Kundschaft in Vorleistung und erwarten daher natürlich auch immer erstmal die pünktliche Zahlung von Rechnungen und Abschlägen, solange keine Sondervereinbarungen getroffen wurden.“   

Ergänzend zu den Erläuterungen auf der MEGA-Website beantwortet das MEGA-Kundenservice-Team gern weitere Fragen zur Abrechnung. Das Kundencenter und die MEGA Hotline  werden jedoch aufgrund der besonderen Umstände seit Wochen extrem stark frequentiert.

Sollten sich bestimmte Fragen rund um die Energiepreisbremsen häufen, wird die MEGA hierfür gesonderte Informationsveranstaltungen anbieten und entsprechend informieren. Das Team im Kundencenter wurde zudem nochmal temporär verstärkt. Längere Wartezeiten können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Auch deshalb empfiehlt sich immer zuerst der Blick auf www.mega-monheim.de, wo es auf die meisten Fragen bereits eine Antwort gibt oder auch den etwas späteren Kontakt zum Serviceteam nach Abklingen der ersten Anfragen. (ts)

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Jetzt werden die Jahresverbrauchsabrechnungen 2022 der MEGA versendet

Durch die von der Politik erst so spät auf den Weg gebrachten Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger gibt es zum Jahresbeginn noch immer ein Zerrbild bezogen auf die neuen Abschläge 2023 / Im März werden korrigierte Abschlagsmitteilungen folgen

Die rund 23.000  Kundinnen- und Kunden-Haushalte der MEGA erhalten zum Wochenende wieder Post von ihrer heimischer Energieversorgerin. Am Freitag, 20. Januar werden die Abrechnungen für Strom und Erdgas für das Jahr 2022 versendet – per Briefpost oder bei hinterlegter E-Mail-Adresse auch auf elektronischem Weg. Die Megatherm-Haushalte werden ihre Rechnungen 2022  im Februar erhalten.  

Grundlage für die Abrechnungen bilden die bis 31. Dezember eingereichten Zählerstände, die 2022 erstmals vollständig per Selbstablesung übermittelt werden konnten. Haushalte und Betriebe die keinen aktuellen Zählerstand eingereicht hat, haben auch kein Problem. Sie werden systemseitig anhand ihres Vorjahresverbrauches geschätzt. Liegen Zählerstände aus Zwischenablesungen vor, wird auf dieser Grundlage der Jahresverbrauch hochgerechnet.

Im Abrechnungsjahr 2022 gab es zahlreiche Änderungen. So ist im Sommer, ab dem 1. Juli, die sogenannte EEG-Umlage weggefallen, was den Strompreis entlastet. Beim Erdgas gab es Belastungen durch einige zum 1. Oktober neu eingeführte Umlagen und eine Entlastung durch die temporäre Absenkung der Mehrwertsteuer für Erdgas- und Fernwärmelieferungen. Außerdem wurden alle Kundinnen und Kunden durch die Dezember-Soforthilfe entlastet, indem hier der Staat die Monatsrechnung übernahm. Mit dieser Einmalzahlung wurden alle Kundinnen und Kunden, die leitungsgebunden Erdgas oder Wärme beziehen, entlastet. Grundlage hierfür bildete das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG). 

Kurz vor Weihnachten wurde schließlich auch die zuvor lange diskutierte Entlastungsstufe 2 mit dem Beschluss der sogenannten Preisbremsen durch den Bundesrat gebilligt. Das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sollen nun von Januar bis Dezember 2023 alle Energiebeziehenden deutlich entlasten.

Die Gesetzgebenden in Berlin haben dabei mit der erst ab 1. März greifenden Entlastungspflicht für Haushalts- und Gewerbekunden der komplexen Umstellung der Abrechnungssysteme Rechnung getragen, indem sie hier Zeit für die Umstellung verschafft haben. All das wird sich nun auch auf die Abschlagszahlungen 2023 auswirken.

So werden die Preisbremsen auch in Monheim am Rhein greifen: Für Januar und Februar 2023 haben die Gesetzgebenden in Berlin eine nachträgliche Entlastung angeordnet. Deshalb muss auch die MEGA in der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 die Abschläge für 2023 zunächst leider noch ohne Preisbremse ausweisen. Dabei gilt jedoch: Ruhe bewahren und nicht zu sehr erschrecken. Denn schon im März werden alle MEGA-Kundinnen und -Kunden eine korrigierte Abschlagsmitteilung erhalten, die dann auch die erheblichen Entlastungen aus den Preisbremsen berücksichtigt.

Somit werden die Kundinnen und Kunden ihre Abschlagszahlungen für Januar und Februar 2023 zunächst noch in voller Höhe leisten müssen. Die jedoch schon sicheren Entlastungen für die Monate Januar und Februar 2023 werden dann im März in Form von Kostenreduzierungen nachberechnet. MEGA-Vertriebsleiterin Grit Köhler appelliert: „Falls Kundinnen und Kunden darüber hinaus Abschlagsänderungen wünschen, sollten Sie uns diese bitte erst nach Erhalt der korrigierten Abschlagmitteilung im März mitteilen. Denn erst dann wird auch ein klares Bild entstehen.“

Weitere Informationen zur Jahresverbrauchsabrechnung 2022 gibt es zudem im Internetangebot der MEGA unter www.mega-monheim.de. Dort gibt es unter anderem detailliertere Erläuterungen in Form einer Musterrechnung für Strom und Erdgas. 

MEGA-Geschäftsführer Dr. Christian Reuber: „Uns ist bewusst, dass dieses Prozedere für unsere Kundschaft neu und ungewohnt ist. Das ist es für uns auch. Wir möchten aber natürlich trotz dieser außergewöhnlichen Umstände unserem Anspruch an eine korrekte und nachvollziehbare Abrechnung gerecht werden.“

Auch immer wieder aktualisierte Informationen zur Soforthilfe und zur Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse gibt es im FAQ-Bereich auf www.mega-monheim.de. Ende Januar wird es hier zudem einen Strom- und Gaspreisbremsen-Rechner geben, der alle aktuellen Parameter berücksichtigt. Reuber: „So werden unsere Kundinnen und Kunden Ihre Entlastungen auch schon bereits deutlich vor dem Versand der korrigierten Abschlagsmitteilung im März 2023 prüfen können.“

Die Bundesregierung hat mit dem zwar spät auf den Weg gebrachten Entlastungspaket nun ein wirksames Instrument geschaffen, um die Bürgerinnen und Bürger von den gestiegenen Preisen infolge des Ukrainekriegs und der daraus hervorgegangenen und Energiekrise zu entlasten. „Dennoch kann es auch bei uns in Einzelfällen zu Zahlungsschwierigkeiten kommen“, weiß Grit Köhler. Die Umstände sind dabei oft sehr individuell. Deshalb gibt es nicht die eine Lösung – aber eine gemeinsame Lösung gibt es fast immer. Köhler lädt daher ein: „Wer Probleme hat, sollte persönlich Kontakt mit uns aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren.“ Die Kontaktdaten gibt es auf allen Anschreiben der MEGA und im Internetangebot. Wichtig ist, dass der Hilferuf rechtzeitig erfolgt. Köhler: „Wir sind immer bestrebt, eine gemeinsame und geeignete Lösung zu finden. Dabei kooperieren wir auch mit der Stadt und dem Beratungscentrum im Haus der Chancen.“ Beraten wird dort in familiären, persönlichen und finanziellen Bereichen – auch präventiv. Insbesondere wenn das Geld knapp ist, empfiehlt die MEGA monatliche Zwischenablesungen für die Strom- und Erdgaszähler. Das können alle Verbraucherinnen und Verbraucher sehr leicht selbst erledigen. Auf diesem Weg lässt sich der reale persönliche Energieverbrauch am besten im Auge behalten. Nur so bekommt man tatsächlich ein Gespür dafür, was im Monat tatsächlich verbraucht wird – und wo vielleicht noch wirksam eingespart werden kann.  „Das in den Preisbremsen-Gesetzen zur Entlastung verankerte günstige Grundkontingent mit Referenzpreis wirkt in keiner Weise dem Einspargedanken entgegen“, unterstreichen Grit Köhler und Christan Reuber unisono. Und sie betonen ebenfalls: „Bei den Energielieferungen treten wir für unsere Kundschaft in Vorleistung und erwarten daher natürlich auch immer erstmal die pünktliche Zahlung von Rechnungen und Abschlägen, solange keine Sondervereinbarungen getroffen wurden.“   

Ergänzend zu den Erläuterungen auf der MEGA-Website beantwortet das MEGA-Kundenservice-Team gern weitere Fragen zur Abrechnung. Das Kundencenter und die MEGA Hotline  werden jedoch aufgrund der besonderen Umstände seit Wochen extrem stark frequentiert.

Sollten sich bestimmte Fragen rund um die Energiepreisbremsen häufen, wird die MEGA hierfür gesonderte Informationsveranstaltungen anbieten und entsprechend informieren. Das Team im Kundencenter wurde zudem nochmal temporär verstärkt. Längere Wartezeiten können dennoch nicht ausgeschlossen werden. Auch deshalb empfiehlt sich immer zuerst der Blick auf www.mega-monheim.de, wo es auf die meisten Fragen bereits eine Antwort gibt oder auch den etwas späteren Kontakt zum Serviceteam nach Abklingen der ersten Anfragen. (ts)

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