Fossile Energieträger wie Erdöl werden knapper und teurer. Zugleich führen Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zu hohen CO2-Emissionen, die nachweislich das Klima negativ beeinflussen.
E-Mobilität ist ein Bestandteil einer umweltverträglicheren Mobilität
Durch den Ausbau und die Förderung der E-Mobilität kann das Verkehrssystem umweltfreundlicher gestaltet werden. Zudem wird durch lokale Emissionsfreiheit und weniger Lärm die Lebensqualität in Monheim am Rhein verbessert.
Eine eigene „Stromtanke“ für Privat- und Gewerbekunden
Die MEGA nimmt im Bereich E-Mobilität eine Vorreiterrolle ein. Mit unserem Know-How im Bereich der Energieversorgung unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden bei dem Aufbau einer eigenen Ladestation.
Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand!
- Erstberatung
- Fördermittelberatung
- Planung
- Installation der Ladeinfrastruktur durch einen Elektrofachbetrieb
- Betriebsführung (optional)
- Abrechnungsservices (optional)
Und selbstverständlich beliefern wir Sie auch mit 100 % Ökostrom!
Wir betrachten Ihren konkreten Anwendungsfall und suchen mit Ihnen gemeinsam die für Sie passende Ladelösung. Sprechen Sie uns an!
Wichtiger Hinweis: Generell sind alle Ladeeinrichtungen < 11 kW meldepflichtig, d.h. sie sind vor Inbetriebnahme dem Netzbetreiber mitzuteilen. Ab einer Anschlussleistung von 11 kW bedarf es vor Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung der vorherigen Zustimmung des örtlichen Netzbetreibers (Genehmigungspflicht). Zudem muss eine netzdienliche Steuerung der Ladeleistung durch den Netzbetreiber erfolgen können (siehe hierzu die TAB in der aktuell gültigen Fassung).
Beratungsanfrage
Häufige Fragen zum Thema E-Mobilität
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um das Thema E-Mobilität.
Informationen zu ihrem Ladetarif
Als Anbieter und Betreiber von Ladeinfrastruktur möchten wir die Elektromobilität in Monheim am Rhein vorantreiben. Aus diesem Grund erweitern wir die Anzahl von öffentlichen Ladepunkten kontinuierlich. Damit Ihre Ladevorgänge reibungslos funktionieren und Sie frei in der Möglichkeit der Abrechnung der Ladevorgänge sind, werden unsere öffentlichen Ladesäulen nicht nur regelmäßig gewartet und instandgehalten, sondern darüber hinaus permanent über ein IT-backend überwacht. Der Preis für Ihren Ladestrom ist besonders – analog Ihrem Stromtarif für Ihr Zuhause – von Steuern, Umlagen und Netzentgelten geprägt, worauf wir als Betreiber öffentlicher Ladesäulen keinen Einfluss haben. Trotz der deutlich gestiegenen Energiepreise können wir Ihnen einen attraktiven Ladestrompreis (ab 01.01.2024 auf 49,00 ct/kWh brutto) anbieten.
Wie setzt sich der Strompreis für unseren Ladetarif zusammen?
Dies ist eine Steuer auf den Strompreis, die durch das Stromsteuergesetz geregelt ist.
Diese Abgabe ist ein an die Kommunen bezahltes Entgelt für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden jährlich durch die Übertragungsnetzbetreiber ermittelt und bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Diese Umlage fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden jährlich durch die Übertragungsnetzbetreiber ermittelt und bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Diese Umlage finanziert die Entlastung bzw. Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Die aus der Stromnetzentgeltversorgung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden jährlich durch die Übertragungsnetzbetreiber ermittelt und bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Diese Umlage nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden jährlich durch die Übertragungsnetzbetreiber ermittelt und bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Diese Umlage nach der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) dient, auf der Grundlage des EnWG, der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden jährlich durch die Übertragungsnetzbetreiber ermittelt und bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.
Dies sind Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen; bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben. Die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung des Netzbetreibers sind in § 17 Abs. 7 StromNEV geregelt. Hiernach hat der Netzbetreiber für jede Entnahmestelle und getrennt nach Netz- und Umspannebene jeweils ein Entgelt für den Messstellenbetrieb (gem. § 21b EnWG), ein Entgelt für die Messung und ein Entgelt für die Abrechnung festzulegen.
Beinhaltet Kosten wie Aufwendungen für den Betrieb der Ladestationen, Kundenservice, Abrechnung für Ladevorgänge, Wartungen durch ausgebildetes Fachpersonal und Reparaturen.
MEGA fördet die E-Mobilität
Wir sind an Ihrer Seite
Wir beraten und begleiten Privat- und Gewerbekunden zum Thema „Förderung“ und zur richtigen Förderung.
Kombinieren Sie diese mit Ihrer eigenen Wallbox und laden Sie so Ihren eigenen Ökostrom. Sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir eine Lösung!
„Elektrofahrzeugen gehört die Zukunft und wir setzen auf die Zukunft. Durch die Installation einer Stromtanke der MEGA übernehmen wir aktiv Verantwortung für unsere Umwelt.“
Das Monheimer Autohaus H.E. Schmitz
„Eine eigene Tanke vor der Tür – ein Traum für jede Fahrschule! Während des theoretischen Unterrichts lädt unser E-Auto dank der MEGA Wallbox schnell und mit 100% Ökostrom für die nächste Fahrstunde.“
Die Monheimer Fahrschule Petra Bremer