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Zwischen Hoffen und Bangen: Speicherbranche uneins bei EEG und Netzpaket

Hamm (energate) - Die Batteriespeicherbranche stand in den vergangenen Monaten immer wieder im Mittelpunkt energiepolitischer Auseinandersetzungen. Bei der Diskussion um die EEG-Novelle und das Netzpaket spielten Batteriespeicher bislang aber kaum eine Rolle - und das, obwohl beide Gesetzespakete auch für sie wichtige Änderungen beinhalten. energate hat daher beim Speicherband BVES und bei Projektierern nachgefragt. Deutlich geworden ist: Die Branche ist bei der Bewertung zwiegespalten. Grundsätzlich überwiegt eine positive Grundstimmung. Schließlich werden Speicher gesetzgeberisch erstmals von Grund auf mitgedacht. Bei der Frage, ob das ausreicht, gehen die Einschätzungen aber auseinander.

 

Was sich ändert

 

Sowohl das EEG 2027 als auch das Netzpaket rücken Speicher und Co-Location-Projekte in den Fokus. Im EEG wird mit zweiseitigen Differenzverträgen (CfD) ein Abschöpfungsmechanismus eingeführt: Nach Paragraf 21d EEG 2027 soll er auch für zwischengespeicherten Strom gelten, allerdings ohne Korridor, der einen Teil der Mehrerlöse beim Betreiber belässt.

 

Im Netzanschlusspaket erkennt der neue Paragraf 17 Absatz 2a EnWG erstmals ausdrücklich an, dass ein Speicher an einem bestehenden Netzverknüpfungspunkt nicht allein wegen Kapazitätsmangels abgelehnt werden darf. Dies gilt, wenn die maximale Anschlussleistung unverändert bleibt - sozusagen der "netzneutrale" Speicher. Ergänzt wird das um die systemdienliche Anschlussleistung (SAL), die Netzanschlüsse an der tatsächlichen statt an der theoretischen Spitzenleistung ausrichten soll.

 

Hinzu kommen neue Transparenzpflichten nach Paragraf 17c EnWG: Netzbetreiber müssen demnach verfügbare Kapazitäten veröffentlichen und ab 2028 unverbindliche Netzanschlussauskünfte anbieten. Sogenannte Flexible Connection Agreements (FCA) werden erstmals ausdrücklich im EnWG verankert, bleiben aber freiwillig. Einen bundesweiten Rahmen mit einheitlichen Standards hat die Bundesnetzagentur für das kommende Jahr angekündigt.

 

Einigkeit beim FCA-Rahmen

 

Am deutlichsten ist der Konsens in der Speicherbranche beim fehlenden bundesweiten FCA-Rahmen. "Ohne national einheitliche Regeln bleiben FCAs ein Einzelfallinstrument mit erheblicher Rechts- und Finanzierungsunsicherheit", sagte Bastian Scheele, Investment Director bei BW ESS, gegenüber energate. Terra-One-CFO Thomas Antonioli sagte, wo FCAs erforderlich seien, brauche es "allerdings möglichst einheitliche, rechtliche Leitplanken, damit Einschränkungen nur bei nachgewiesenen Netzengpässen greifen, verhältnismäßig ausgestaltet sind und der Marktzugang erhalten bleibt".

 

Die Diskussionen um einheitliche FCA-Standards sind nicht neu und wurden insbesondere durch den angekündigten und umstrittenen Eon-FCA-Standard befeuert. "Derzeit entwickelt jedoch jeder Netzbetreiber eigene FCA-Modelle mit unterschiedlichen technischen und betrieblichen Restriktionen", sagte Bestoraged-Geschäftsführer Magnus Pielke zu energate. Dies erschwere die Vergleichbarkeit und wirtschaftliche Bewertung von Projekten erheblich.

 

Transparenzpflichten mit inhaltlichen Sorgen

 

Auch bei den Transparenzpflichten gibt es Einigkeit - die jedoch von inhaltlichen Sorgen begleitet wird. Grundsätzlich seien Transparenzpflichten zu begrüßen, stellte der Speicherverband BVES klar. Veröffentlichte Netzkapazitäten, digitale Netzanschlussauskünfte und standardisierte Informationen könnten Projektentwicklern die Standortsuche erleichtern. Es sei allerdings zu befürchten, dass "aufgrund fehlender Digitalisierung in weiten Teilen der Netzinfrastruktur keine verlässlichen Daten bereitgestellt werden können", so eine Verbandssprecherin. Außerdem seien verbindliche Bearbeitungsfristen für Netzverträglichkeitsprüfungen, Netzanschlusszusagen und Vertragsabschlüsse notwendig. "Transparenz schafft Orientierung, ersetzt aber keine investitionssicheren Verfahren", sagte sie.

 

In eine ähnliche Richtung argumentieren auch die Projektierer. Pielke verlangte Kapazitätsdaten, die "aktuell, belastbar und deutschlandweit vergleichbar" sind. Eine "unverbindliche Ampel ohne Aussagekraft" löse den Engpass nicht. Antonioli sieht zudem eine strukturelle Schieflage: Während Projektierer im Reservierungsverfahren laufend Fortschritte nachweisen müssten, blieben die Auskünfte der Netzbetreiber überwiegend allgemein und unverbindlich.

 

Netzneutraler Anschluss: Offene Fragen bleiben

 

Positiv, aber mit offenen Detailfragen wird der netzneutrale Anschluss für Co-Location-Projekte bewertet. "Wenn PV- oder Windpark und Speicher gemeinsam einen bestehenden Anschluss effizienter nutzen und die vereinbarte Netzleistung nicht überschreiten, muss das regulatorisch als netzneutral anerkannt werden", sagte Pielke. Offen blieben laut BVES jedoch insbesondere Fragen zu Messung, Steuerung, Haftung und Vertragsgestaltung. Antonioli merkte zudem an, dass die Erleichterung bislang nur für Co-Location gilt, obwohl auch Stand-alone-Speicher über eine FCA netzneutral betrieben werden könnten.

 

Dissens beim Claw-back

 

Beim CfD-Claw-back-Mechanismus zeigt sich hingegen ein klarer Riss. Ein Projektierer, der anonym bleiben wollte, vermutete, dass der Mechanismus "keinen wesentlichen Einfluss" auf die Attraktivität von Co-Location-Projekten haben werde. Pielke, BVES und Antonioli widersprachen dem allerdings. Am konkretesten wurde Antonioli: Die im Entwurf vorgesehene Abschöpfung ohne Marktwertkorridor stehe im Widerspruch zum erklärten Ziel des Gesetzes, Co-Location zu stärken. Sie begrenze den wirtschaftlichen Mehrwert, den Speicher durch zeitliche Verschiebung schaffen.

 

Die Forderungen nach einem Korridor sind nicht neu. Pielke sprach sich daher dafür aus, den Speicher-Mehrwert sauber von den geförderten Erneuerbare-Energien-Erlösen zu trennen. Der BVES sieht das Problem vor allem in der Kombination aus Refinanzierungsbeitrag und dem gleichzeitigen Wegfall der Innovationsausschreibungen.

 

BVES: Gesamtsystem muss stärker in den Fokus

 

Auch bei der SAL bleibt die Zustimmung bedingt. Pielke sieht darin einen sinnvollen Hebel - vorausgesetzt, das Instrument schaffe echte Anreize zur Überbauung mit Speichern und werde nicht primär "zur Begrenzung von Erzeugung" eingesetzt. Antonioli verwies auf die ungeklärte Frage, ob die Begrenzung am Netzverknüpfungspunkt oder bereits am Wechselrichter ansetzt. Der BVES hält eine belastbare Bewertung "aus heutiger Sicht" noch nicht für möglich.

 

Der Speicherverband brachte schließlich einen übergreifenden Punkt ein, den auch der anonym bleibende Projektierer in ähnlicher Form ansprach: Es brauche ein Dialogformat zwischen Branche, Netzbetreibern, Politik und Regulierer. Nur so könne verhindert werden, dass EEG-Novelle und Netzanschlusspaket sowie die Bundesnetzagentur-Vorhaben AgNes und MiSpeL isoliert voneinander weiterentwickelt werden - obwohl alle Instrumente über Netzanschluss, Marktdesign und Baukostenzuschüsse unmittelbar ineinandergreifen. /rh

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