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Wie ein Smart-Meter-light-Rollout aussehen könnte

Berlin (energate) - Seitdem die Regierungskoalition am 2. Juli das Konzept des Smart Meter light auf die politische Tagesordnung gebracht hat, laufen die Diskussionen über das Für und Wider der Geräte. Trotz der vielen Auseinandersetzungen fehlte es bislang an einem generellen Rollout-Konzept. Die Smart-Meter-Initiative will diesen Missstand ändern und hat ein Konzeptpapier für einen umfassenden Rollout von Smart-Meter-light-Geräten veröffentlicht. Der Anspruch: den politischen Auftrag in eine technische und regulatorische Umsetzungsperspektive übersetzen. Dazu hat die Smart-Meter-Initiative zunächst zentrale Anforderungen entwickelt, die für den Rollout der Geräte unausweichlich sind.

 

Nicht diskutable Anforderungen an einen Smart Meter light

 

Diese nicht diskutablen Anforderungen betreffen die Eichrechtskonformität mit besonderem Blick auf die Zeitstempelung; die Übermittlung von Viertelstundenwerten in die Marktkommunikation, also eine TAF-7-äquivalente Datenlieferung; die Cybersicherheit; Kosten- und Skaleneffekte - Smart Meter light müssen günstiger als Smart Meter sein und schnell verbaut werden können - sowie die Aufrüstbarkeit zu einem intelligenten Messsystem (iMSys).

 

Hinzu kommt die Klarstellung, dass Smart Meter light als Ergänzung zum Pflichtrollout konzipiert werden, nicht als dessen Ersatz. Der Smart-Meter-Rollout nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) soll unverändert weiterlaufen. Steuerungsvorgänge nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 9 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bleiben iMSys mit Smart-Meter-Gateway (SMGW) vorbehalten. Adressieren soll der Smart-Meter-light-Ansatz somit die optionalen Einbaufälle, also Haushalte mit einem Jahresverbrauch bis 6.000 kWh und EEG-/KWKG-Anlagen bis 7 kW Leistung ohne Steuerungsbedarf.

 

Drei Konzepte mit Vor- und Nachteilen

 

Ausgehend von diesen Anforderungen und Klarstellungen stellt das Papier drei technische Umsetzungskonzepte dar. Das erste Konzept nimmt den europäischen Standardzähler als Vorbild für den deutschen Rollout. Technisch handelt es sich um einen Zähler, der den europäischen Messgeräterichtlinien entspricht und anders als die deutschen modernen Messeinrichtungen (mME) über ein integriertes Kommunikationsmodul verfügt. Der Zähler erfasst somit viertelstündige Zählerstandsgänge, versieht diese geräteintern mit einem Zeitstempel und übermittelt sie verschlüsselt an das System des Messstellenbetreibers.

 

Aus Sicht der Initiative bringt dieses Modell viele Vorteile mit sich: Es ist europaweit erprobt, mit etablierten Regeln und einer bekannten und funktionierenden Technik. Außerdem sind die Geräte deutlich günstiger als iMSys und gut verfügbar. Herausforderungen ergeben sich beim erforderlichen Zählertausch. Anders als bei Lösungen, die auf der vorhandenen Bestands-mME aufsetzen, muss der europäische Standardzähler eingebaut werden. Außerdem muss die Technik für den deutschen Markt leicht angepasst werden. Dennoch erfüllt dieses Konzept das Anforderungsprofil "am vollständigsten", wie es in dem Papier heißt. "Es ist als Zielarchitektur zu empfehlen", heißt es weiter, dabei aber mit den schneller verfügbaren Konzepten 2 und 3 zu kombinieren.

 

Moderne Messeinrichtungen nachrüsten?

 

Das zweite Konzept setzt daher auch auf der bereits verbauten Infrastruktur auf: den rund 28,2 Mio. modernen Messeinrichtungen in Deutschland. Diese verfügen über eine optische Schnittstelle, über die granulare Messwerte ausgelesen werden können. Viertelstundenscharfe Werte sind aber bislang nicht möglich. Die Smart-Meter-Initiative bringt daher am Markt verfügbare Auslesegeräte ins Spiel, die magnetisch auf die Schnittstelle aufgesetzt und die ausgelesenen Daten über das W-Lan der Kundschaft an ein Backend übertragen werden. Auch dieses Konzept ist technisch erprobt, allerdings ausschließlich zu informatorischen Zwecken. Das MsbG schließt derzeit eine solche Lösung noch aus.

 

Das Konzept stößt in der Realität aus Sicht des Autorenteams aber vor allem auf betriebliche Herausforderungen. Für die Freischaltung der viertelstündlichen Werte ist ein umständlicher Installationsprozess durch die Kunden selbst notwendig, es kann zu Batteriewechseln kommen und die Übertragungsstrecke hängt von der Kundeninfrastruktur ab. Außerdem stellen sich Zugriffs- und Sicherheitsfragen. Das Urteil ist daher klar: "Als dauerhafte, massentaugliche Zielarchitektur ist es aufgrund der betrieblichen Abhängigkeiten (Kundeninfrastruktur, Batterien, Support) und der offenen eichrechtlichen Fragen weniger geeignet als integrierte Lösungen", heißt es in dem Papier.

 

Ausgestaltung sollte technologieneutral sein

 

Das dritte Konzept lehnt sich am Ansatz der Simplify-Smart-Metering-Brancheninitiative an und setzt auf eine mME mit werksseitig integriertem Funkmodul, die auch ohne SMGW fernauslesbar ist. Der Ansatz hat den Vor-, aber auch den Nachteil, dass als Übertragungstechnologien vor allem Low-Power-Wide-Area-Netze infrage kommen. Ein Vorteil deshalb, weil viele Stadtwerke diese Technologie bereits heute nutzen - was aber auch ein Nachteil ist, weil wettbewerbliche Messstellenbetreiber keinen Zugriff auf dieses Netz haben. Ein diskriminierungsfreier Zugang für alle müsste gesetzlich geschaffen werden. Obendrein setzt auch dieses Modul einen Zählertausch voraus. Für Stadtwerke sieht die Smart-Meter-Initiative dennoch in diesem Modell einen sinnvollen Ansatz.

 

Insgesamt spricht sich das Autorenteam dafür aus, die Mindestspezifikationen des Smart Meter light technologieneutral zu formulieren. Dies hätte den Vorteil, dass die verschiedenen Konzepte miteinander konkurrieren können und die Auswahl eine betriebliche Entscheidung des Messstellenbetreibers bleibt. /rh

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