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Weg frei für Wasserstoff-Kernnetz

Berlin (energate) - Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestags hat der EnWG-Novelle zu den Rahmenbedingungen des Wasserstoff-Kernnetzes und dem Änderungsantrag der Ampelfraktionen zugestimmt. Damit steht einem Beschluss im Plenum am 12. April nichts mehr entgegen. "Das Wasserstoff-Kernnetz kann starten. Dafür haben wir den Weg frei gemacht", sagte Michael Kruse, energiepolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, im Anschluss an die Sitzung.

 

Die EnWG-Novelle enthält zwei wesentliche Punkte zur Rahmensetzung für das Wasserstoff-Kernnetz. Das eine ist die Netzentwicklungsplanung, über die der Kapazitätsbedarf festgestellt wird. Zweiter Punkt ist die Finanzierung des rund 20 Mrd. Euro teuren Projekts. Diese soll privatwirtschaftlich erfolgen. Um im Hochlauf Investitionsrisiken zu mildern und die Kosten für die Netznutzer zu begrenzen, werden diese zeitlich gestreckt bis 2055 über ein Amortisationskonto auf die Netzentgelte umgelegt. Beide Seiten, den Betreibern und Nutzern des Wasserstoff-Kernnetzes, gebe die Novelle so mehr Sicherheit, sagte Ingrid Nestle, Sprecherin für Klimaschutz und Energie der Grünen-Bundestagsfraktion, bei einem Pressegespräch.

 

Hochlaufentgelt und Amortisationskonto

 

Im Grundsatz wird das Netz über die Netzentgelte von den Kunden finanziert. Reichen die als "Hochlaufentgelt" gedeckelten Einnahmen nicht aus, werden die Kosten über das Amortisationskonto ausgeglichen. Es wird von Trading Hub Europe, der Marktgebietsgesellschaft der Fernleitungsnetzbetreiber, geführt und über Kredite der staatlichen KFW-Bank gestützt. Diese werden im Laufe der weiteren Marktentwicklung über die Netzentgelte wieder zurückgezahlt.

 

Über dieses Modell hatten die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) über Monate mit der Politik verhandelt. Mit der jetzt vorgelegten Einigung zeigten sie sich dennoch nicht zufrieden. "Die FNBs stehen zum Kernnetz und sind weiterhin überzeugt, dass es eine notwendige Voraussetzung für die Dekarbonisierung der deutschen Industrie und Wirtschaft ist", sagte Barbara Fischer, Geschäftsführerin des Verbandes FNB Gas. Die Kapitalmarktfähigkeit des Finanzierungsrahmens sei aber weiter fraglich. Die FNBs hatten - für den Fall, dass der Hochlauf scheitern sollte - eine Verbuchung der Restwerte im Amortisationskonto und eine Absenkung des Selbstbehalts der Netzbetreiber gefordert.

 

Über den Selbstbehalt stellt der Bund sicher, dass er die Kosten bei einem Scheitern des Wasserstoffhochlaufs nicht allein tragen muss. Die Netzbetreiber werden mit einem Anteil von 24 Prozent bezogen auf das Jahr 2055 in die Pflicht genommen. Dieser verringert sich rückwärts gerechnet pro Jahr um 0,5 Prozentpunkte, sodass für 2039 ein Wert von 16 Prozent angesetzt wird. Erstmalig zum 31. Dezember 2038 kann der Bund den Hochlauf für gescheitert erklären und das Amortisationskonto kündigen.

 

FNBs müssen Investoren überzeugen

 

Während die Forderungen der Netzbetreiber beim Selbstbehalt unberücksichtigt blieben, haben die Ampelfraktionen Verbesserungen bei den Haftungsrisiken im Falle der Insolvenz eines Netzbetreibers und bei der Möglichkeit zur zeitlichen Streckung von Projekten erwirkt. So können Projekte jetzt bis 2037 über das Amortisationskonto finanziert werden, im Regierungsentwurf war schon 2032 Schluss. Diese Änderungen sieht der FNB Gas als positiv an. "Wir werden das Modell nun gesamtheitlich bewerten", so Fischer.

 

Auch der FNB-Gas-Vorstandsvorsitzende Thomas Gößmann bekräftigte, dass die FNBs das Kernnetz bauen wollen. Überzeugen müssen die Unternehmen dabei aber ihre Geldgeber. Die hatten im Vorfeld gewarnt, dass sie unter den Bedingungen der Novelle nicht bereit seien, zu investieren. "Wir werden das Gesetz gemeinsam mit unseren Eigentümern und Fremdkapitalgebern im Detail prüfen und auf dieser Basis über die Abgabe des finalen Kernnetz-Antrags bei der Bundesnetzagentur entscheiden", so Gößmann.

 

Bis zum 21. Mai haben die Netzbetreiber Zeit, bei der Bundesnetzagentur den finalen Antrag einzureichen. Tun sie das nicht, müsste die Bundesnetzagentur die Planungen übernehmen. Es gebe Vorkehrungen dafür, dass das Netz trotzdem gebaut wird, sagte Grünen-Sprecherin Nestle, ohne Einzelheiten zu nennen. Mit Gascade verfügt der Bund zumindest über einen staatlichen Netzbetreiber.

 

Aus Baden-Württemberg äußerte Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker (Grüne) die Befürchtung, dass unter den vereinbarten Investitionsbedingungen am Ende nur ein sehr viel kleineres Netz gebaut werde, als die FNBs mit einer Leitungslänge von 9.700 Kilometer in ihren vorläufigen Planungen vorgelegt haben. Hier zeigte sich Nestle optimistisch, dass die FNBs im Mai das Kernnetz so und in der Größe beantragen werden, wie es Stand heute vorliegt. /tc

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