Was die neue Grüngasquote bringt
Berlin (energate) - Intensiv hatte die Branche über die Ausgestaltung der Grüngasquote diskutiert. Ein neues Eckpunktepapier aus dem Bundeswirtschaftsministerium, das jüngst an die Verbände ging, schafft nun mehr Klarheit. Grundsätzlich soll die Quote nur für den Erdgas- und Heizölverbrauch privater Haushalte gelten, sie bietet aber auch für die Industrie Optionen. Laut der Eckpunkte soll die Quote, als Pflicht für den Inverkehrbringer, seinen Brennstoffen grüne Anteile beizumischen, mit einem Anteil von einem Prozent im Jahr 2028 starten.
Bis 2035 ist ein Anteil von 20 Prozent zu erreichen, 2040 beträgt der Anteil 50 Prozent. Dann bleiben lediglich noch fünf Jahre, um 100 Prozent zu erreichen: "Über den 'hinteren Teil' der Quotenentwicklung besteht Gesprächsbedarf", kommentierte dies ein Marktteilnehmer. Dieser Entwicklungspfad wird aber auch evaluiert und kann zeitlich verschoben werden, sollte dies aufgrund der Marktentwicklung notwendig sein. Bis 2045 müssen aber die 100 Prozent erreicht sein, dies fordert auch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
VKU drängt auf Biomethanstrategie
Die Eckpunkte enthalten keinerlei Hinweise darauf, welche verfügbaren Mengen das BMWE an grünen Gasen erwartet. Dies moniert VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing in einer Stellungnahme des Stadtwerkeverbands: "Wir erwarten von der Bundesregierung eine Biomethanstrategie mit konkreten Vorschlägen zur Mengenausweitung, etwa durch heimische Produktion oder Importe", wird Liebing in der Stellungnahme zitiert. Aus dem Umfeld des BMWE ist zu hören, das Ministerium sei bei der Verfügbarkeit der Mengen vor allem bis 2035 optimistisch. Auch der Vertreter eines Produzenten nannte dies einen guten und gut erreichbaren Wert.
Branche lobt Flexibilität
Positiv ist aus Sicht des VKU die Flexibilität bei der Quotenerfüllung. Ein "Banking", also die Übertragung einer Übererfüllung in das Folgejahr, ist ebenso vorgesehen wie ein "Borrowing", das Nachholen der Quotenerfüllung. Stefan Jost, Geschäftsführer der DAH-Gruppe, einem Biogas- und Biomethanproduzenten, sieht die Eckpunkte grundsätzlich positiv, auch weil die vorgesehenen Marktmechanismen den Unternehmen ausreichend Flexibilität geben. Er gibt jedoch zu bedenken: "Ein Markt braucht nicht nur Nachfrage, sondern auch Zugang. Wenn die Bundesregierung den Markt für grüne Gase stärken will, muss sie im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) auch den Zugang von Biomethan zum Gasnetz sichern. Sonst wird die Grüngasquote im wahrsten Wortsinne zum Rohrkrepierer."
Offene Fragen bei Pönalen und der Abwicklung
Fest steht nun auch: Die Quote wird handelbar sein. Eine Pönale ist vorgesehen, zur Höhe steht aber nichts in dem Papier. Aber die wird für den Wert der Quote und damit auch den Wert von Biomethan entscheidend sein: "Es ist dringend notwendig, dass die Pönale so ausgestaltet wird, dass sie auch wirkt. Ein günstiges 'Freikaufen' sollte mit allen Mitteln vermieden werden", sagte Jörg Selbach-Röntgen, CEO des Biomethanproduzenten Biogeen. Dies gehe aber nur, wenn die Pönale auch eine Signalwirkung habe. Dies sei zwingend notwendig zur Erreichung der gesteckten Klimaschutzziele, aber auch für die Glaubwürdigkeit der Politik und nicht zuletzt für den Anreiz von Investitionen in neue Produktionsanlagen erneuerbarer Gase.
Die Abwicklung des gesamten Prozesses erfolgt durch eine Behörde. Welche dies sein wird, steht ebenfalls bislang nicht fest. Wie groß dann die entsprechende Begeisterung dort sein wird, die Aufgabe zu übernehmen, bleibt abzuwarten. Das BMWE plant eine bürokratiearme Zertifizierung und Nachweisführung unter Nutzung bestehender Strukturen. Was dies genau bedeutet, muss sich noch zeigen. Mit Nabisy und Dena bestehen aktuell schon zwei Register für die Nachweisführung und Übertragung von Nachweisen. Das Umweltbundesamt baut gerade ein eigenes Herkunftsnachweisregister auf. Dies basiert auf der Grundlage eines entsprechenden Gesetzes.
Opt-in-Verfahren macht H2 anrechenbar
Ein detaillierter Blick in das zweiseitige Eckpunktepapier zeigt aber auch gute Neuigkeiten für die Industrie. Denn grüner oder kohlenstoffarmer Wasserstoff kann dort im Zuge eines Opt-ins auf die zukünftige Grüngasquote angerechnet werden. Bei der Anrechnung von grünem und CO2-armen Wasserstoff besteht aber noch Klärungsbedarf. Irritationen hat bei Marktteilnehmern die Formulierung ausgelöst, Wasserstoff könne nur angerechnet werden, wenn dies als Beimischung in Gasverteilernetze erfolgt, die in einer Verteilernetzentwicklungsplanung für die Umstellung auf Wasserstoff vorgesehen sind. "Da haben wir eine Verständnisfrage", sagte ein Marktteilnehmer. Die kann er am 16. Oktober stellen. Das BMWE lädt dann zum "Stakeholder-Dialog".
Kritik zu Mehrfachanrechnung
Wenn grüner Wasserstoff angerechnet wird, dann erst einmal dreifach. Wobei die Mehrfachanrechnung bis 2045 abschmilzt, ähnlich wie dies auch für grünen Wasserstoff bei der THG-Quote der Fall ist. CO2-armer Wasserstoff wird ebenfalls mehrfach angerechnet, aber mit einem geringeren Faktor, der noch nicht feststeht. Gerade in dieser Mehrfachanrechnung könnte der Charme für die Industrie bei der Wasserstoffnutzung und dem Opt-In bestehen. Hohe Quotenpreise könnten die Bezahlbarkeit für Wasserstoff verbessern. Für Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, ist die Mehrfachanrechnung aber ein Rechentrick, der die Quote künstlich verwässert.
Bis zum 1. Dezember hat die Bundesregierung nun Zeit, aus den Eckpunkten eine gesetzliche Regelung für die Grüngasquote zu machen. Ob bis dahin wirklich ein Gesetzesvorschlag fertig wird, ist wohl offen: "Wir gehen davon aus, dass das Ministerium schon deutlich mehr als die Eckpunkte erarbeitet hat", sagte ein Branchenvertreter. Ob dies so ist, müssen aber die kommenden Wochen zeigen. /hl