Warum die Energiewende mehr räumliche Steuerung braucht
Düsseldorf (energate) - Bei der Energiewende zählt nicht nur, wie schnell PV und WEA ausgebaut werden, sondern auch, wo. Wenn Erzeugung, Verbrauch und Netze räumlich besser zusammenspielen, kann der Umbau günstiger und das System robuster werden, meint Hauke von Seht in seinem Gastkommentar. Er forscht zu Energie- und Planungsthemen und hat jüngst eine kritische Analyse des regulativen Ansatzes für die Energiewende in den European Planning Studies publiziert. Beruflich arbeitet er in der Regionalplanung; der Beitrag gibt ausschließlich seine persönliche Sicht wieder.
Ein Gastkommentar von Hauke von Seht
Rasche Investitionen in erneuerbare Energien nützen der Binnenkonjunktur sowie dem Klimaschutz und mindern importbedingte Preis- und Versorgungsrisiken. Doch Tempo allein reicht nicht. Auch die räumliche Architektur des Gesamtsystems zählt.
Mehr als Geschwindigkeit gefragt
Ein grenzüberschreitendes Netz bleibt unverzichtbar - schon für teilräumliche Dunkelflauten. Es ist aber riskant, wenn große Strommengen weit transportiert werden müssen. Besonders der Angriffskrieg Russlands zeigt, dass nicht bloß große Kraftwerke zu prioritären militärischen Zielen zählen, sondern auch Übertragungsnetze - anders als dezentrale regenerative Anlagen.
Resilienter ist es daher, wenn sich viele Teilräume über Windenergieanlagen (WEA) und Photovoltaik (PV) zu einem hohen Grad regenerativ selbst versorgen können - unterstützt u.a. durch dezentrale Speicher, flexible Biogasnutzung, Nachfragemanagement und kleine H2-ready-Kraftwerke. Das senkt auch Leitungskosten und -verluste. Dabei ist zu beachten, dass sich Wind- und Solarenergie zeitlich ergänzen: Windstrom fällt vor allem im Winterhalbjahr an, Solarstrom im Sommerhalbjahr.
Onshore-Wind mit relativ kluger Regulierung
Für Onshore-Wind gibt es einen relativ effizienten Rechtsrahmen. Das WindBG gibt bundesweit Flächenziele vor. Länder und primär die Regionalplanung konkretisieren sie. Wird das jeweilige Ziel erreicht, endet regelmäßig die Privilegierung außerhalb geplanter Gebiete; wird es verfehlt, greift sie im betreffenden Raum weiter. Flankierend hilft das Referenzertragsmodell, windschwächere Standorte wettbewerbsfähiger zu machen.
Perfekt ist der EEG-Teil nicht: Projekte im Süden haben schlechtere Chancen. Bundesweit gibt es für genehmigte WEA zu geringe Ausschreibungsmengen und es fehlen teils Netzanschlüsse, obwohl angesichts geringer Potenziale alle festgelegten Flächen genutzt werden müssen. Dennoch sorgt der bisherige Rechtsrahmen für positive Dynamik und wirkt einer starken Konzentration entgegen.
Erhebliche Defizite bei PV
Beim Solarstrom fehlt ein ähnlicher Rahmen. Flächenvorgaben des Bundes gibt es nicht. Zudem führen nicht kompensierte teilräumliche solare Einstrahlungsdifferenzen zu Renditeunterschieden und tragen bei PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) zu einem ungleichen Ausschreibungswettbewerb bei. Es droht eine dauerhafte räumliche Unausgewogenheit. Das bedeutet unter anderem Risiken im Krisenfall zum Beispiel für das Ruhrgebiet, wenn unterbrochene Leitungen keinen Solarstrom aus dem ausbaustarken Süden bringen.
Dabei ließen sich PV-FFA aufgrund ihres Flächenpotenzials räumlich viel flexibler verteilen als WEA. Auch in verbrauchsstarken, aber strahlungsärmeren Ländern wie Nordrhein-Westfalen oder Hessen bestehen relevante geeignete Flächenkulissen. In laststarken Regionen könnte PV zudem tendenziell günstig in Netze integrierbar sein, insbesondere wenn Netzverknüpfungspunkte kostensenkend stark überbaut werden - mit Priorität für WEA. Letzteres ist vor allem bei einem regional ausgewogenen Mix aus Wind- und Solarenergie ohne große Abregelung möglich.
Handlungsbedarf bei erneuerbaren Energien und Netzen
Die Defizite erfordern, das Bundesrecht zu verbessern: So sollte es teilräumliche Mindestflächenziele für PV-FFA geben, die sich auch an Nachfrageschwerpunkten orientieren. Länder würden die ihnen zugewiesenen Ziele räumlich konkretisieren und insbesondere die Regionalplanung final Solarenergiegebiete bestimmen (ohne Ausschluss ergänzender kommunaler Flächen). Aufgrund hoher EEG-Ausbauziele und zunehmender regionaler Raumnutzungskonflikte sollte die vorsorgende Standortsuche als eine raumordnerische Kernaufgabe aufgefasst werden. Erfüllt sie diese, hat auch die Leitungsplanung mehr Sicherheit. Zudem können regional einheitliche und sachgerechte Flächenkriterien akzeptanzfördernd wirken.
Großräumige Einstrahlungsunterschiede sind per EEG zu kompensieren. Sinnvoll wären einfache regionale Zu- und Abschläge bei Freiflächen- und Dachanlagen. Alternativ oder ergänzend sind bei PV-FFA teilräumliche Ausschreibungen für einstrahlungsähnliche Gebiete vorzusehen, die zur Verteilung der Mindestflächen passen. Ähnliches wird derzeit zu Recht für WEA im Süden gefordert. Es muss aber andernorts ebenso für PV gelten - auch aus Gründen ökonomischer Fairness.
Vorhaben in regionalplanerischen Solarenergiegebieten sind im BauGB zu privilegieren, wodurch weitere Planungsstufen optional werden. Ebenso sollten über das Raumordnungsgesetz Beschleunigungsgebiete für Solarenergie ermöglicht werden. Das spart Bürokratie und Zeit - ähnlich wie bereits heute bei WEA.
Zudem müssen Ausschreibungsmengen für Windenergie unter anderem aus konjunkturellen Gründen kurzfristig erhöht werden und die EEG-Regeln auch im Süden hinreichend WEA ermöglichen.
Darüber hinaus sollte der Netzausbau potenzialbedingt prioritär für WEA-Anschlüsse beschleunigt werden. Abregelungsrisiken sind für Investoren verträglich zu limitieren.
Das wäre eine Raumwirtschaftspolitik, die unsicheren Zeiten gerecht wird und zu einer kostengünstigen, effizienten und resilienten Energiewende beiträgt.