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Warnung vor der Pachtobergrenze

Ulm/Berlin (energate) - Die im EEG 2027 geplante Pachtobergrenze könnte den Zugang zu Flächen erschweren und regionale Projektentwickler benachteiligen. Davor warnte Andreas Ring, Geschäftsführer der SWU Erneuerbare Energien, im Rahmen der Sommerinterview-Serie "Politik trifft Praxis" gegenüber energate. Das Unternehmen ist eine Tochter der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm mit Schwerpunkt auf Projektierung und Betrieb von Windenergieanlagen. Aus Rings Sicht greift der Gesetzgeber in einen Markt ein, der die hohen Pachtforderungen der vergangenen Jahre selbst korrigiert hat.

 

In den Jahren 2021 und 2022 hatten öffentliche Ausschreibungen teilweise Pachthöhen von Umsatzbeteiligungen über 40 Prozent und mehr hervorgebracht. Niedrige Zinsen und Baukosten sowie unterzeichnete EEG-Ausschreibungen hätten diese Entwicklung begünstigt. Inzwischen seien die Pachten jedoch "im freien Fall nach unten" und würden neu verhandelt, sagte Ring. So waren etwa die jüngsten Auktionsrunden für den Bau neuer Windenergieanlagen deutlich überzeichnet.

 

Diese Entwicklung beobachten auch andere Marktteilnehmer. Statkraft-Manager Claus Urbanke führte die sinkenden Pachtpreise unter anderem auf niedrigere Stromerlöse, höhere Projektkosten und ein größeres Flächenangebot zurück. Befürworter einer gesetzlichen Obergrenze sehen die Ursache der hohen Pachten dagegen vor allem in überzogenen Angeboten einzelner Projektentwickler.

 

SWU-Erneuerbare-Energien-Geschäftsführer Ring hält eine gesetzliche Begrenzung für kontraproduktiv. "Der EEG-Ausschreibungsmechanismus funktioniert, und der Gesetzgeber sollte diesem Marktinstrument mehr Vertrauen schenken." Die Novelle drohe ein Problem zu regulieren, das in dieser Form vor allem in der Vergangenheit bestanden habe. Zugleich könne sie die zuletzt erreichte Beschleunigung des Windenergieausbaus wieder bremsen.

 

Ring befürchtet Vertrauensverlust bei Eigentümern

 

Die Bundesregierung plant mit der EEG-Novelle, die Pachtzahlungen für Windflächen auf maximal 2,5 Prozent des Stromertrags zu begrenzen. Die Grenze soll im Jahr der Inbetriebnahme und in den folgenden 19 Kalenderjahren gelten. Bei einem Verstoß ist eine jährliche Zahlung von 50 Euro je kW installierter Leistung an den Netzbetreiber vorgesehen.

 

Nach Angaben Rings können Projektierer bestehende Pachtverträge häufig einvernehmlich an die veränderte Wirtschaftlichkeit anpassen. Die SWU lege Grundstückseigentümern dafür ihre Kalkulationen offen. Eine gesetzliche Obergrenze verändere jedoch die Wahrnehmung. "Aus einer wirtschaftlichen Verhandlung wird eine emotionale Frage: 'Mir wird etwas weggenommen.'" Dies könne das für die Flächenbereitstellung notwendige Vertrauen beschädigen.

 

Erste, nicht repräsentative Umfragen in der Region verschärfen die Sorge der SWU. Demnach würden 40 Prozent der befragten Land- und Forsteigentümer ihre Grundstücke bei Einführung der Pachtobergrenze nicht mehr für Windenergieprojekte bereitstellen. Damit könnten Flächen zwar planerisch ausgewiesen sein, für konkrete Projekte aber nicht zur Verfügung stehen.

 

Für einen typischen süddeutschen Standort würde die geplante Obergrenze nach Rings Berechnung ein Nutzungsentgelt von etwa 20.000 Euro je Anlage und Jahr ermöglichen. Die genaue Höhe hänge von Standortertrag und Zuschlagswert ab. Da sich die Vergütung häufig auf mehrere Eigentümer verteile, könnten beim Eigentümer der eigentlichen Anlagenfläche vor Steuern noch rund 10.000 Euro ankommen. Ring fordert deshalb, Pachten weiterhin individuell auszuhandeln.

 

Stadtwerke fürchten Wettbewerbsnachteile

 

Die Obergrenze könnte nach Ansicht Rings den Wettbewerb verzerren. Sie gelte nur für Projekte, die auf das EEG angewiesen seien. Unternehmen, die Vorhaben über langfristige Stromlieferverträge finanzieren können, könnten Eigentümern höhere Pachten anbieten. Damit drohten zwei unterschiedliche Flächenmärkte. Große, voll integrierte Energieunternehmen könnten Windprojekte über Portfolios oder ihre Bilanz absichern. Regional tätigen Stadtwerken und Projektentwicklern fehlten diese Möglichkeiten häufig. Für die SWU sei dies "eine echte Wettbewerbsverzerrung".

 

Eine reine Finanzierung über Power Purchase Agreements (PPA) sieht Ring für süddeutsche Windstandorte auch in den kommenden zehn bis 15 Jahren nicht als gleichwertige Alternative zum EEG-Zuschlag. Banken bewerteten die Erlöse aus einem PPA riskanter als einen staatlich abgesicherten Zahlungsstrom. Sie könnten deshalb weniger Fremdkapital bereitstellen und höhere Risikoaufschläge verlangen. Das verteuere Projekte und verschaffe großen Energieversorgern einen zusätzlichen Vorteil.

 

Verbände uneins über den Pachtdeckel

 

Die Branchenverbände BDEW und BWE teilen wesentliche Kritikpunkte der SWU. Beide Verbände verweisen in ihren Stellungnahmen zum EEG-Entwurf auf den intensiven Wettbewerb in den überzeichneten Windauktionen, der überhöhte Pachtforderungen bereits begrenze. Nach Angaben des BWE sinken die Pachtpreise bundesweit, während Projektierer bestehende Verträge nachverhandeln. Der Verband hält die vom Wirtschaftsministerium erwartete Senkung der mittleren Zuschlagswerte um mindestens 0,26 Cent/kWh und Einsparungen von 773 Mio. Euro bis 2032 für unrealistisch.

 

BDEW und BWE warnen ebenfalls vor einer sinkenden Bereitschaft der Eigentümer, Flächen bereitzustellen. Der BDEW befürchtet eine erhebliche Verknappung geeigneter Standorte "bis hin zu einem weitgehenden Erliegen der Flächenbereitstellung für neue Windenergieprojekte". Eine angemessene finanzielle Beteiligung lokaler Akteure stärke zudem Akzeptanz und regionale Wertschöpfung.

 

Der BWE sieht besondere Risiken für bestehende Verträge. Die Begrenzung soll bereits für Ausschreibungen ab 2028 greifen, obwohl Projektierer Nutzungsverträge meist Jahre im Voraus schließen. Lehnten Eigentümer eine Anpassung ab, trügen die Betreiber das Sanktionsrisiko. Bei Projekten mit vielen Flächeneigentümern könnten Nachverhandlungen praktisch scheitern. Die Unsicherheit könnte zudem die Finanzierung verteuern.

 

Scharfe Kritik üben beide Verbände an den vorgesehenen Kontrollen. Der BDEW schreibt, solche Prüfpflichten für den Netzbetreiber seien "absolut abzulehnen". Die Netzbetreiber hätten weder die passende Rolle noch regelmäßig Einblick in die Pachtverträge. Der BWE warnt vor hohen Prüf- und Dokumentationskosten. Die Sanktion von 50 Euro/kW und Jahr hält er für unverhältnismäßig und bei einzelnen Projekten für potenziell existenzgefährdend.

 

VKU unterstützt die Pachtobergrenze

 

Der Stadtwerkeverband VKU unterstützt die Pachtobergrenze dagegen grundsätzlich. Aus seiner Sicht führen taktisch überhöhte Pachtangebote zu einem verzerrten Wettbewerb um geeignete Flächen. Je nach Wettbewerbssituation könnten Projektentwickler die Pachtkosten in ihre Gebote einpreisen. Dadurch steige die Belastung des EEG-Kontos. Zugleich könnten die Einnahmen aus der im künftigen CfD-System vorgesehenen Abschöpfung von Mehrerlösen sinken. Gelinge eine Einpreisung nicht, schmälerten überhöhte Pachten die Rendite der Projekte.

 

Nach Ansicht des Verbands versuchen manche Projektierer, zuvor zugesagte Pachten später wieder herunterzuverhandeln. Stadtwerke und andere regional verankerte Akteure könnten sich solche strategisch hohen Versprechen nicht leisten und gerieten dadurch bei der Flächensicherung ins Hintertreffen. Hohe Pachtversprechen hätten einen Verdrängungswettbewerb ausgelöst, bei dem Stadtwerke gegenüber finanzstarken Projektierern Nachteile haben. Zu beachten sei auch, "dass überhöhte Pachten auf Kosten der Rendite des investierenden Unternehmens gehen". Für Stadtwerke bedeute das: "weniger Mittel für Akzeptanzmaßnahmen, Bürgerbeteiligung und Energiewendeinvestitionen".

 

Der VKU fordert sogar einen breiteren Anwendungsbereich. Der Deckel sollte alle Anlagen erfassen, die funktional mit den Windenergieanlagen verbunden sind. Damit will der Verband Umgehungen über Hybrid- und Co-Location-Projekte verhindern. Zugleich verlangt er Bestandsschutz für Projekte, deren vollständiger Genehmigungsantrag vor dem Kabinettsbeschluss vorlag und die vor 2029 einen Zuschlag erhalten. Für windschwächere Standorte regt der VKU außerdem höhere Korrekturfaktoren an, "da die Pachthöhenbegrenzung windstarken Standorten einen Vorteil verschafft". /mh

 

Das vollständige Sommerinterview mit Andreas Ring lesen Sie im Add-on Strom.

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