Warnung vor dem Zinsdomino: Gas-WACC als Signal für Strom?
Frankfurt am Main (energate) - Der hessische Verteilnetzbetreiber Syna plant künftig mit jährlichen Netzinvestitionen von durchschnittlich mindestens 300 Mio. Euro. Die Eon-Tochter knüpft diese Investitionen aber an die regulatorischen Rahmenbedingungen. Der Zinsentwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Gasnetz-Verzinsung (WACC) sorgt bei Syna für erhebliche Sorgenfalten mit Blick auf das anstehende Stromverfahren. "Wir wollen weiterhin in unsere Energienetze investieren, aber das geht natürlich nur, wenn die Aufwendungen ins Netz auch angemessen verzinst werden", sagte der kaufmännische Geschäftsführer der Syna, Mario Beck, bei einem Pressegespräch. Aus der Branche gibt es unterdessen erste Anzeichen, dass die Bundesnetzagentur den Forderungen der Netzbetreiber entgegenkommen könnte.
Anlass für die Warnung ist der Konsultationsentwurf der Bundesnetzagentur zur WACC-Festlegung (Weighted Average Cost of Capital) für das Gasnetz ab 2028. Dort schlägt die Behörde einen kalkulatorischen Verzinsungssatz von 3,76 Prozent vor. Dieser liege nicht nur unter der Rendite 30-jähriger deutscher Staatsanleihen von rund 3,9 Prozent, sondern fiele auch hinter den europäischen Vergleichswert von 4,9 Prozent zurück, wie die Syna während des Pressegesprächs darstellte.
Keine konkrete Zahl, aber klare Botschaft
Eine konkrete Zielzahl für die künftige Stromnetzverzinsung wollte Beck auf energate-Rückfrage aus "verhandlungstaktischen Gründen" nicht nennen. Die Botschaft an die Bundesnetzagentur war dennoch eindeutig: Wenn das finanzielle Risiko nicht adäquat abgebildet werde, drohe der Ausfall von Kapitalgebern. Zwar steht die Entscheidung über die Eigenkapitalverzinsung der Stromnetze in einem separaten Verfahren erst noch an. Dennoch mahnte Beck vor negativen Symbolwirkungen. "Auch wenn diese Entscheidung zunächst nur Gas betrifft, trägt sie die Gefahr in sich, das Vertrauen des Kapitalmarkts zu riskieren."
Die Syna gehe daher "fest davon aus", dass die Zusage von BNetzA-Präsident Klaus Müller gelte, wonach Gas kein Präjudiz für Strom sei. Denn andernfalls seien die riesigen Investitionssummen der kommenden Jahre gefährdet, wie es auch Constantin Alsheimer, Vorstandsvorsitzender der Thüga, in einem Gastkommentar für energate beschrieb. Sorgen, die die Bundesnetzagentur wohl ernst nimmt. Wie energate aus gut informierten Branchenkreisen gehört hat, könnte die Bundesnetzagentur aus diesen Gründen den Stromnetzbetreibern entgegenkommen und einen Kapitalverzinsungssatz beim Strom von zwei Prozentpunkten über dem Gas-WACC anpeilen.
Vor der für Ende 2026 erwarteten BNetzA-Festlegung im Gassektor läuft die argumentative Erwartungshaltung der Netzbetreiber für das anschließende Stromverfahren jedenfalls auf allen Ebenen auf Hochtouren. Die regulatorische Brisanz der Debatte verdeutlichte auch Eon-Konzernchef Leonhard Birnbaum auf dem Deutschen Energierechtstag Ende September in Essen. Sollte das Signal aus der Gas-Festlegung auf den Strombereich übertragen werden, gebe es "schlichtweg nicht genügend Geld, um den Ausbau zu machen", warnte Birnbaum. Er habe die vergangenen Wochen intensiv damit verbracht, dem Kapitalmarkt zu vermitteln, dass die Gas-Regulierung keinesfalls eins zu eins als Maßstab für den Stromsektor dienen könne.
Birnbaum löst Wachstums-Widerspruch auf
Der Eon-Chef untermauerte den Finanzierungsbedarf der Verteilnetzbetreiber mit Konzernzahlen: Eon investiere derzeit im Schnitt rund 250 Prozent der jährlichen Abschreibungen in die Netze. Bei einzelnen Netzgesellschaften wie SH Netz oder dem Bayernwerk liege die Quote sogar bei 350 Prozent. "Das ist finanziell und operativ grenzwertig und reißt ein riesiges Loch in den Cashflow", so Birnbaum auf der Tagung in Essen.
Mit diesen Schilderungen versucht der Eon-Chef zugleich ein vielfach adressiertes Dilemma aufzulösen: Denn während die Netzbetreiber vor steigenden Zinsrisiken warnen, boomt das Netzgeschäft. So kritisierte der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) im Juni zum wiederholten Male die hohen Gewinne von Netzbetreibern. Von "Traumrenditen" war in diesem Zusammenhang bereits die Rede.
Doch gerade weil etwa die Syna ihre Netzinvestitionen seit 2021 von knapp 100 Mio. Euro auf zuletzt 311 Mio. Euro (2025) mehr als verdreifacht hat, trifft eine zu geringe Eigenkapitalrendite das Unternehmen besonders, hält Birnbaum dagegen. Bei kalkulatorischen Fremdkapitalzinsen von etwa 2,43 Prozent im BNetzA-Modell und aktuellen Marktgegebenheiten von rund 4,5 Prozent erzeuge der Entwurf einen negativen Spread von etwa 200 Basispunkten. Das Gesamtergebnis der BNetzA-Logik sei am Ende schlicht "falsch".
Branchenschulterschluss über Sparten- und Netzebenen hinweg
In der Kritik an den Vorgaben aus Bonn sind sich die Netzbetreiber weitgehend einig. Auch Amprion-Chef Christoph Müller unterstrich auf dem Energierechtstag, dass sich mit dem aktuellen Gas-Entwurf "kein Netz finanzieren" lasse. Er verwies darauf, dass ein zügiger Netzausbau die Gesamtkosten für das System rasch senke: Große Stromtrassen wie A-Nord oder Ultranet würden nach Fertigstellung die Redispatch-Kosten um schätzungsweise 700 Mio. Euro pro Jahr reduzieren. Voraussetzung dafür bleibe jedoch die dauerhafte Finanzierungsfähigkeit der Netzbetreiber.
Ähnlich argumentiert die Syna-Führung. Der technische Geschäftsführer Edwin Schick wies darauf hin, dass die Anforderungen an das Verteilnetz - etwa durch den Boom bei Wärmepumpen, PV-Anlagen sowie Großanfragen für Rechenzentren im Rhein-Main-Gebiet - enorm steigen. Hinzu kämen drängende Aufgaben bei der physischen und digitalen Resilienz. "Wir bauen unsere Lagerkapazitäten massiv aus. Aus 'just in time' ist 'just in case' geworden", verdeutlichte Beck die sich wandelnde Bedrohungssituation. Diese Vorsorge koste zwar Kapital, zahle sich für die Kunden durch eine hohe Versorgungssicherheit und langfristig stabilere operative Kosten jedoch aus.
BNetzA verweist auf bestehende Mechanismen
Aus Sicht der Bundesnetzagentur relativiert sich allerdings ein Teil der Argumentationskette: Investive Maßnahmen zur Erhöhung der Resilienz werden im Regulierungsrahmen ohnehin über entsprechende Kostenprüfungen anerkannt. Zudem verweist die Behörde darauf, dass es sich beim Gas-Zins bisher lediglich um einen Konsultationsentwurf handele und die Methodik zur Ermittlung der Kapitalkosten sachgerecht hergeleitet worden sei. Mit den Festlegungen KANU und BRÜCKEN sei die Anpassung an den veränderten Gasabsatz geregelt, so die Argumentation. Für die Strom-Festlegung gelten daher ohnehin andere Ausgangsbedingungen. /rh