Wärmeplanung der Großstädte läuft "besser als erwartet"
Halle (energate) - Zum Stichtag 30. Juni müssen 83 Großstädte mit über 100.000 Einwohnern ihren kommunalen Wärmeplan vorlegen. Elf Städte werden die gesetzliche Frist zwar nicht einhalten, aber bei den meisten sei die Fertigstellung der Wärmeplanung noch im Juli oder August absehbar, teilte das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) auf energate-Nachfrage mit. So versucht beispielsweise Hamm (Nordrhein-Westfalen) mit einer Sitzung am 1. Juli gemeinsam mit Vertretern der Stadtwerke und des Hamburg Instituts noch pünktlich fertig zu werden. In Mülheim an der Ruhr ist nach der Konsultation der Öffentlichkeit ein Beschluss erst für den 16. Juli geplant. Die Metropolen Hamburg und Berlin haben beide noch pünktlich am 16. Juni abgeliefert. Damit lässt sich in der Hauptstadt nun ablesen, wie sich die Wärmeversorgung in den Kiezen bis 2045 entwickeln kann - in Fünfjahresschritten und mit interaktiven Karten. Als Gründe für die lange Verfahrensdauer nennen die Städte etwa die komplexe Datenerhebung, Personalprobleme oder ausgefallene Gremiensitzungen.
KWW: Große Unterschiede zwischen Wärmeplänen
Für das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) mit Sitz in Halle, das innerhalb der Deutschen Energieagentur angesiedelt ist, überwiegt trotz der Nachzügler die gute Botschaft. "Die kommunale Wärmeplanung schreitet besser voran als ursprünglich erwartet", sagte KWW-Leiter Robert Brückman zu energate. Die großen Städte hätten viel Zeit und Ressourcen in ihre Wärmeplanungen investiert. Wie zu erwarten war, seien die bisher vorliegenden Pläne der Großstädte sehr unterschiedlich ausgefallen. Zum einen sind die Voraussetzungen für Wärmequellen und Wärmenetze regional recht unterschiedlich. Zum anderen haben einige Städte ihre Planung unter einem anderen gesetzlichen Rahmen erstellt.
Ein Beispiel hierfür ist der Vorreiter Baden-Württemberg, der lange vor dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) am 1. Januar 2024 eine eigene Planungspflicht im Landesrecht verankert hatte. So beschloss der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart bereits im Dezember 2023 seinen Wärmeplan. Ein Überblick über die Qualität ist mühsam, vielerorts gibt es Kritik, etwa vom BUND Baden-Württemberg, der eine zu große Berücksichtigung von Wasserstoff kritisierte. Es gibt keine zentrale Stelle, die aktuell die Wärmeplanungen verpflichtend erfasst und auswertet. Das Kompetenzzentrum mit Sitz in Halle recherchiert allerdings selbst und stellt die Ergebnisse bundesweit dar. "Wir rechnen damit, dass sich die Qualität und der Standard der Wärmepläne immer stärker angleichen", gibt sich Brückmann zuversichtlich.
Das BBSR arbeitet derzeit an einer Sonderauswertung zu den 83 Großstädten, in denen Stand 2024 27,1 Mio. Menschen lebten, also etwa ein Drittel der deutschen Bevölkerung auf 4 Prozent der deutschen Gesamtfläche. "Zu der inhaltlichen Auswertung können wir noch keine belastbare Aussage treffen", erläuterte die BBSR-Referentin Andrea Arnold-Drmic.
Wärmeplanung verstetigen
Mit dem einmaligen Beschluss ist die Aufgabe aus dem WPG allerdings nicht erfüllt. Zwar gibt es keine direkte Pflicht zur Umsetzung des Wärmeplans 1:1. Aber § 20 WPG verlangt, dass die planungsverantwortliche Stelle eine Umsetzungsstrategie entwickelt, inklusive von ihr unmittelbar selbst zu realisierender Maßnahmen. Außerdem müssen die Pläne mindestens alle fünf Jahre aktualisiert und fortgeschrieben werden. KWW-Leiter Brückmann sieht bei den Städten daher eine "dauerhafte Transformationsverantwortung", um "unkoordinierte Einzelumstellungen der Wärmeversorgung" zu vermeiden.
Anpassungsbedarf könnte auch durch das geänderte Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) entstehen. Das befürchten zumindest einige Stadtwerke laut einer aktuellen Umfrage des Branchenverbands VKU. Darin gab jedes vierte Stadtwerk (29 %) an, Überprüfungsbedarf zu sehen, wenn der Bund die Rahmenbedingungen mit dem GModG grundlegend ändert. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sprach von einer "Änderung der Spielregeln in der Nachspielzeit", was viele Kommunen und Stadtwerke verunsichere.
Kleinere Kommunen mit zwei Jahren mehr Zeit
Gemeinden unter 100.000 Einwohnern haben laut Gesetz jedenfalls zwei Jahre mehr Zeit, bis sie ihre Planung abgeschlossen haben müssen. Viele der mittelgroßen und sogar kleinen Städte sind allerdings schon auf dem Weg oder fertig. Über 80 Prozent der mittelgroßen Gemeinden sind laut KWW bereits in die Wärmeplanung gestartet und mehr als jede dritte Kommune zwischen 10.000 und 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hat die Wärmeplanung abgeschlossen.
Die Bundesregierung will mit einer Novelle des WPG den kleinen Kommunen unter 15.000 Einwohnern nochmals entgegenkommen. Sie können - so steht es zumindest im Entwurf - freiwillig die Planung nochmals verschlanken und so den Aufwand deutlich reduzieren. Während das Regelverfahren das gesamte Gebiet der Kommunen in Hinsicht auf die Realisierung von Wärmenetzen analysiert, geht die "kleine Wärmeplanung" davon aus, dass ein Großteil der Kommunenflächen dezentral versorgt wird. Die kleine Wärmeplanung sei damit nicht ein "Wärmeplan zweiter Klasse", betonte Brückmann. Wo weniger komplexe Strukturen bestehen, könne ein schlankeres Verfahren für einen fachlich guten Wärmeplan sorgen. Das KWW werde dafür bald eine Entscheidungshilfe vorlegen, kündigte er gegenüber energate an.
Der Energieverband BDEW wünscht sich unterdessen eine größere Reform des WPG noch im Herbst 2026. Ziel müsse es sein, die Wärmeplanung zu einer integrierten Energieinfrastrukturplanung weiterzuentwickeln, welche die Umsetzung der Gasbinnenmarktrichtlinien berücksichtigt und die Ausbau- und Transformationspläne für die Strom-, Gas-, Wasserstoff- und Wärmenetze als Gesamtsystem betrachtet. Zudem sei eine verlässliche Förderung entscheidend. Wichtig sei auch, im Haushalt 2027 die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und das KFW-Programm 432 für energetische Stadtsanierung verlässlich und auf höherem Niveau fortzuführen, forderte außerdem der Stadtwerkeverband VKU. /mt