Zum InhaltZum Cookiehinweis

RSS Feed

Wärmenetzpaket wird zum Balanceakt

Berlin (energate) - Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 26. August, erste Eckpunkte zum geplanten Wärmenetzpaket beschlossen. Im Kern geht es darum, dass die Fernwärmeverordnung und die Wärmelieferverordnung nach Jahren erstmals grundsätzlich novelliert und in einem Gesetz zusammengeführt werden. Reaktionen aus der Energiewirtschaft und von Verbraucherschützern zeigen: Das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren dürfte ein Balanceakt zwischen Kostenschutz für Kunden und regulatorischem Augenmaß für Wärmeversorgungsunternehmen werden. Allen voran treibt beide Seiten die Einführung einer bundesbehördlichen Preisaufsicht um. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt den Schritt vor dem Hintergrund, dass der Fernwärmemarkt ein natürliches Monopol sei und Fernwärmekundinnen und -kunden heute teils hohe Preise zahlten. Mehr Transparenz sei wichtig, um das Vertrauen in die Fernwärme zu stärken. Laut Preistransparenzplattform Fernwärme zahlt ein Haushalt in einem typischen Mehrfamilienhaus im Median 17 Cent pro kWh (Preisstand 8. August 2026). Teils gibt es zwischen einzelnen Netzen enorme Preisunterschiede - von 8 Cent bis 39 Cent pro kWh.

 

Die Energieverbände BDEW und VKU sowie der Fernwärmeverband AGFW hingegen blicken mit gemischten Gefühlen auf die geplanten Pflichtvorgaben. "Damit wir auf dem eingeschlagenen Weg nicht den Drive verlieren, muss eine Preiskontrolle möglichst bürokratiearm gestaltet werden", kommentiert beispielsweise AGFW-Geschäftsführer Frank Mattat. Außerdem müssten Unterschiede in der Erzeugungs- und Netzstruktur ebenso wie unterschiedliche Transformationsstatus berücksichtigt werden, so der Verbandschef weiter. Der VKU wiederum sieht keinen Bedarf an einer zusätzlichen Preisaufsicht durch eine Bundesbehörde. Die zuständigen Landeskartellbehörden würden die Fernwärmepreise ohnehin regelmäßig prüfen und hätten "selten etwas zu beanstanden", so der Stadtwerkeverband.

 

Vorhandene Ressourcen nutzen, statt neue Instrumente zu etablieren

 

Große Bedenken äußert Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing gegenüber der vorgesehenen Ex-ante-Preisgenehmigung. Wärmeversorgungsunternehmen können laut Eckpunkten künftig geplante Investitionen, Netzausbauvorhaben sowie eine einseitige Anpassung von Ausgangspreisen und Preisänderungsklauseln bei der Preisaufsicht prüfen und vorab genehmigen lassen. Ziel ist es, mehr Investitionssicherheit zu schaffen. Liebing bezeichnet den Vorschlag als "gut gemeintes Angebot der Bundesregierung an die Versorger", kritisiert aber, dass dies zu einer Vorab-Genehmigungspflicht durch die Hintertür werden könnte. Kapitalgeber scheuen naturgemäß das Risiko, sodass viele von ihnen die Versorger zu einer Vorab-Prüfung drängen könnten, befürchtet der VKU-Hauptgeschäftsführer weiter. Das würde den Fernwärmeausbau auf Jahre hinaus lähmen, so Liebing abschließend.

 

Auch einer verpflichtenden Preistransparenzplattform, die ebenfalls von einer Bundesbehörde betreut werden soll, steht der VKU zurückhaltend gegenüber. Zwar sei Transparenz richtig und eine Verpflichtung nachvollziehbar, aber es sollten vorhandene und bewährte Instrumente genutzt werden, statt neue Bürokratie aufzubauen, so die Vertreter der Kommunalwirtschaft. VKU, BDEW und AGFW betreiben seit 2024 eine freiwillige Transparenzplattform. Der BDEW plädiert vor diesem Hintergrund dafür, zumindest auf dieser vorhandenen Datengrundlage aufzubauen, auch wenn sich die Zuständigkeiten ändern.

 

Novellierung des Kostenneutralitätsgebots wird gelobt

 

Ein weiterer Knackpunkt zwischen Verbraucherschutz und Wärmeversorgungsunternehmen sind die vorgesehenen Änderungen zur Preisänderungsklausel. Künftig sollen einseitige Anpassungen des Ausgangspreises sowie der Preisänderungsklausel möglich sein, wenn Wärmeversorger in die Dekarbonisierung investieren. Die Energieverbände bewerten dies positiv. So schreibt beispielsweise der VKU, dass sich mit der Umstellung auf Geothermie, Großwärmepumpen oder Abwärme die Kostenstruktur weg von Brennstoffen hin zu Kapitalkosten verschiebe. Diese Veränderungen müssten sich rechtssicher sowohl in den Basispreisen als auch in den Preisanpassungsklauseln abbilden lassen, ergänzt der BDEW. Der Verbraucherzentrale Bundesverband befürchtet hingegen Preissprünge und unkalkulierbare Kostenrisiken für Kundinnen und Kunden und fordert stattdessen eine Preisobergrenze für die Fernwärme. Die Deutsche Umwelthilfe wird noch deutlicher: "Eine Neuregulierung der Fernwärme darf nicht blind den Forderungen der Wärmenetzbetreiber nach besseren Investitionsbedingungen folgen." Es brauche spezifische Vorgaben, welche Kosten umgelegt werden dürfen und wie die Preisformel auszugestalten sei.

 

Abseits der Fernwärmeverordnung drehen sich die Eckpunkte der Bundesregierung vor allem um die Wärmelieferverordnung und eine Anpassung des darin geregelten Kostenneutralitätsgebots für Mietwohnungen. Investiert der Vermieter oder Dritte künftig in die Umstellung auf Fernwärme, darf er monatlich 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche auf den Mieter oder die Mieterin umlegen. Die Energieverbände begrüßen dies - vor allem auch mit Blick darauf, dass bei Investitionen in eine Wärmepumpe schon heute Kosten umgelegt werden dürfen. Darüber hinaus drängen AGFW, BDEW und VKU auf eine Erhöhung und Verstetigung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). /lm

Zurück