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Viele offene Fragen beim Netzpaket

Berlin (energate) - Das Netzpaket hat die Verbändeanhörung passiert und die Energiewirtschaftsverbände VKU und BDEW ziehen ein denkwürdiges Fazit: Die Folgen des Netzpakets seien für die Branche aktuell kaum abzuschätzen. Aufgrund der Vielzahl der derzeit laufenden regulatorischen Anpassungsprozesse sei es schlichtweg nicht möglich, deren kumulative Wirkung auf den Netz- sowie Erneuerbarenausbau abzuschätzen, moniert der BDEW. Welche Maßnahmen damit gemeint sind, zählt der VKU in seiner Stellungnahme auf: Redispatch-Vorbehalt, die eingeführte systemdienliche Anschlussleistung (SAL), NEST- und AgNes-Prozess der Bundesnetzagentur sowie die EEG-Novelle. Es sei wichtig, dass diese gleichzeitig laufenden regulatorischen Anpassungen kohärent verzahnt würden, so der Stadtwerkeverband. Der BDEW wiederum behält sich eine Bewertung von einzelnen Maßnahmen, wie der Auslöseschwelle für kapazitätslimitierte Netzgebiete oder der Höhe des Redispatch-Deckels, unter diesen Umständen vor.

 

Darüber hinaus hätte auch die kurze Frist zur Stellungnahme eine fachlich fundierte Beurteilung des Referentenentwurfs erschwert, so die einhellige Meinung. Drei Werktage waren es dieses Mal. Beide Verbände hätten keine Zeit für eine "angemessene" Rückkopplung mit den Expertinnen und Experten ihrer Mitgliedsunternehmen gehabt. Der BDEW sieht darin unter anderem die Gefahr, dass Gesetze beschlossen würden, die in der Praxis nicht rechtzeitig oder gar nicht umgesetzt werden könnten. Die Kürze der Zeit sei insbesondere mit Blick auf die neu im Arbeitsentwurf enthaltene systemdienliche Anschlussleistung und die umstrittene Einführung von kapazitätslimitierten Netzgebieten "misslich", so der BDEW weiter. Außerdem fehlte dem Verband hier eine geeignete Datengrundlage, auf die sich alle beziehen können. Die Berechnungen zur Netzauslastung gehen weit auseinander.

 

Datengrundlage für kapazitätslimitierte Ausweisung fehlt

 

Der BDEW fordert daher, die zugrunde liegenden Annahmen und Berechnungen zu kapazitätslimitierten Netzgebieten gemeinsam mit den beteiligten Ministerien und der Energiebranche noch vor dem Kabinettsbeschluss zu klären. Ohne diese Transparenz kann aus Sicht des BDEW keine abschließende Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete erfolgen - andernfalls drohen erhebliche Unsicherheiten für Investitions- und Planungsentscheidungen der Branche.

 

Der VKU verweist mit Blick auf kapazitätslimitierte Gebiete darauf, dass deren Ausweisung technologiespezifisch erfolgt - das bedeutet getrennt nach Wind-Erzeugung und PV-Erzeugung. Im Referentenentwurf heißt es, die Ausweisung soll technologiespezifisch für Solaranlagen des ersten Segments und für Windenergieanlagen an Land erfolgen. Der VKU sieht darin einen wesentlichen Anreiz für einen komplementären Ausbau von Wind und PV. Um Ausreißer zu vermeiden, sollte die Abregelungsquote aber nicht wie geplant an den Vorjahreswerten bemessen werden, sondern über einen längeren Zeitraum. Der Stadtwerkeverband schlägt insbesondere für Windanlagen drei Jahre vor. Eine ähnliche Forderung mit dem gleichen Zeithorizont findet sich auch beim BDEW.

 

Unklarheiten bei technologiespezifischer Abregelungsquote

 

Auch bei der technologiespezifischen Ausweisung liegen die Verbände auf einem Kurs, allerdings hat der BDEW offene Fragen bei der aktuellen Formulierung im Gesetzesentwurf: Kriterien und Grenzwerte für die Ausweisung der kapazitätslimitierten Netzgebiete nur für PV oder nur für Wind (oder beides) werden nicht genauer spezifiziert. Konkret soll ein Gebiet als kapazitätslimitiert gelten, wenn die Summe aller Abregelungen - also technologieunabhängig - einen Grenzwert überschreitet. Zur Erinnerung: Als kapazitätslimitiert sollen Gebiete gelten, in denen mehr als fünf Prozent der Stromerzeugung im Jahresmittel abgeregelt werden.

 

Die Ausweisung als kapazitätslimitiertes Gebiet soll dann aber technologiespezifisch erfolgen. "Es ist unklar, wie das erfolgen soll", so der BDEW. Aus Gründen der Konsistenz und Einfachheit schlägt er vor, die Abregelungsmenge technologiespezifisch zu ermitteln und gegen den Grenzwert zu prüfen. Der VKU verweist darüber hinaus noch darauf, dass neue Anlagen mit gedeckelter Ausgleichszahlung tendenziell häufiger abgeschaltet werden könnten als ältere Bestandsanlagen. Hier brauche es faire Vorgaben.

 

Kapazitätslimitierte Gebiete nur für Verteilnetz-Redispatch

 

Sowohl VKU als auch BDEW bemängeln zudem, dass nicht eindeutig geregelt sei, welches Redispatch-Volumen für die Ausweisung von kapazitätslimitierten Gebieten herangezogen werden soll. Für eine zielgerichtete Lenkungswirkung sowie eine praktikable Umsetzung prioritärer Netzausbaumaßnahmen sollten Redispatch-Maßnahmen von Verteilnetzbetreibern adressiert werden. Diese stehen regelmäßig in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Netzengpässen, die durch entsprechende Ausbaumaßnahmen behoben werden sollen. Sollte hingegen auch Redispatch-Volumen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) berücksichtigt werden, wäre die Funktionsweise und Zielgenauigkeit des vorgesehenen Instruments nicht gewährleistet. Anderenfalls bestehe die Gefahr, dass die beabsichtigte Steuerungswirkung verwässert und Fehlanreize gesetzt würden.

 

Beide Verbände plädieren mit Blick auf einen beschleunigten Netzausbau für ergänzende Maßnahmen. Der VKU fordert hier das von der Bundesregierung Anfang Juli angekündigte Verteilnetzpaket ein. Denn es müssen oft mehrere Netzebenen koordiniert werden. Nachgelagerte Netzbetreiber können ihren eigenen Engpass behoben haben - das vorgelagerte Netz wurde aber dennoch nicht ertüchtigt. Neben den real auftretenden Engpässen sollten auch planerische Engpasssituationen in den Regelungen angemessen berücksichtigt werden, argumentiert der Stadtwerkeverband.

 

Der BDEW plädiert indes für schnellere Genehmigungsverfahren, indem unter anderem "unnötige Umweltverträglichkeitsprüfungen" abgeschafft würden und eine schnellere Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen erreicht werde. Auch das Anzeigeverfahren soll erleichtert werden. /lm

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