Unionspolitiker Müller rüttelt an degressiver Gasnetzabschreibung
Berlin (energate) - Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Sepp Müller, hält die Festlegung KANU 2.0 zur vorzeitigen Abschreibung von Gasnetzen für überholt. "Mit dem verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetz ist für jeden klar geworden, dass Gasnetze auch über 2045 hinaus für klimaneutrale Gase und den industriellen Mittelstand gebraucht werden", sagte er zu energate. Die Bundesnetzagentur müsse die beschleunigte Abschreibung beenden, bevor die Regeln "Netzentgelte künstlich erhöhen und zukunftsfähige Infrastruktur entwerten". Damit bekräftigte der CDU-Politiker seine Aussage bei der Bundestagsdebatte vom 10. Juli, die auf der Plattform Linkedin bereits einige Kritik ausgelöst hat.
Unterdessen sieht die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Festlegung weiterhin als "wichtigen Bestandteil der Gasnetztransformation", wie eine Behördensprecherin auf energate-Nachfrage sagte. "Die Kosten werden damit lediglich zeitlich verschoben. So wird verhindert, dass Kunden, die langsamer als andere aus der Erdgasnutzung aussteigen können, zu hohe Belastungen tragen müssen", erläuterte sie.
Die Festlegung namens KANU 2.0 beschloss die Bonner Regulierungsbehörde bereits im September 2024. Sie ist zunächst bis Ende 2027 befristet, aber schon damals hatte die BNetzA-Vize Barbie Haller im energate-Interview betont, dass sie auch im neuen Regulierungsrahmen eingebettet werden soll. "Also Sie können davon ausgehen, dass wir nicht daran gedacht haben, 2028 mit dem Thema aufzuhören. Das würde ja gar keinen Sinn ergeben", sagte Haller damals.
Fast 90 Prozent der Netzbetreiber nutzen höhere Abschreibungssätze
Aktuell dürfen Unternehmen einen Abschreibungssatz in Höhe von 8 bis 12 Prozent des Restwertes des jeweiligen Vorjahres wählen. Im Jahr 2026 nutzen bereits 86 Prozent der Gasverteilnetzbetreiber, nämlich 118 von 132 Unternehmen, KANU 2.0. Bei den Fernleitungsnetzbetreibern sind es neun von 15. Die Entgeltsteigerungen sind laut der Behörde mit etwa 5,2 Prozent "moderat", mit einem relativ deutlichen Einmaleffekt im ersten Jahr, aber ohne dauerhafte Entgeltsprünge.
BNetzA betont überwachtes und dynamisches System
Die Bundesnetzagentur verteidigt ihre Regulierungspraxis im Grunde mit zwei Argumenten, der Wahlfreiheit und dem atmenden Verfahren. "Wichtig zu betonen ist, dass KANU 2.0 explizit keinen Zwang vorsieht, die vorhandenen Gasnetze bis 2045 abzuschreiben", erläuterte die Sprecherin. Diese Flexibilität sei mit Blick auf die Heterogenität der Gasnetztransformation - zwischen den einzelnen Netzbetreibern, aber auch innerhalb eines Netzgebiets - sinnvoll. Eine einheitliche Abschreibung gibt es deshalb nicht, sondern die Unternehmen können mit ihren eigenen Einschätzungen arbeiten. Allerdings müssen sie dies gemäß KANU 2.0 gegenüber der Behörde ausführlich begründen und nachweisen. Als Argumente zählen etwa kommunale Beschlüsse zur Wärmewende, aber auch Nachnutzungsmöglichkeiten für das Gasnetz, also der Wasserstofftransport.
"Im Übrigen ist uns auch der Hinweis wichtig, dass eine beschleunigte Abschreibung eines Netzes nicht zu einer beschleunigten Stilllegung führen muss", so die Sprecherin. So könnten Netze im Extremfall auch ohne Restwerte weiterbetrieben werden - dann zu "entsprechend günstigen Konditionen für die Netznutzer".
Verbände halten KANU 2.0 für unverzichtbar
Die Energiebranche ist ein Stück weit überrumpelt von dem Vorstoß aus den Unionsreihen. "Mit Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass im parlamentarischen Raum vorgeschlagen wird, KANU 2.0 abzuschaffen und damit die derzeit mögliche flexible kalkulatorische Abschreibung der Gasnetze zu beenden", sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, zu energate. Sie betonte ebenfalls, dass die Festlegung ein freiwilliges und flexibles Instrument sei. Auch für den Stadtwerkeverband VKU ist KANU 2.0 von zentraler Bedeutung, ein Rütteln daran wäre das falsche Signal und vielleicht liege hier hier auch ein Missverständnis vor. "KANU 2.0 ist kein Stilllegungsprogramm. Im Gegenteil: Die Regelung lässt die weitere Nutzung von Netzen für Wasserstoff, Biomethan oder andere klimaneutrale Gase ausdrücklich offen", so ein VKU-Sprecher.
Aktuell arbeitet die Bundesregierung an der EnWG-Novelle, um das EU-Gas-Binnenmarktpaket umzusetzen. Aus Brüssel kommt die Vorgabe, dass die Verteilnetzbetreiber die Stilllegung und Transformation mit eigenen Plänen hinterlegen müssen, mindestens im Turnus von vier Jahren. /mt