Union will fixes Aus für das EEG
Berlin (energate) - In die laufenden Gespräche über die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) setzt sich die CDU/CSU im Bundestag für umfangreiche Änderungen des Entwurfs ein. Dies geht aus einem Papier aus der Fraktion hervor, das energate vorliegt. So will die Union das Ende der EEG-Förderung bis 2045 rechtlich fixieren. Ab 2027 will sie den Förderzeitraum für neue Wind- oder Solaranlagen schrittweise reduzieren.
"Das EEG muss erstmals einen verbindlichen und langfristig vorhersehbaren Pfad aus der laufenden Betriebsförderung enthalten", heißt es in dem Papier. Die aktuell vorgesehene Schwelle von 25 kW für den Zugang zur Marktprämie solle schrittweise bis zum Kohleausstieg 2038 angehoben werden. Parallel solle die 20-jährige Förderdauer für Neuanlagen jährlich entsprechend der verbleibenden Zeit bis zum gesetzlichen Klimaneutralitätsziel 2045 abgeschmolzen werden. Konkrete Zwischenziele seien beispielsweise maximal 18 Jahre Förderung 2027, 15 Jahre Förderung 2030, zehn Jahre Förderung 2035 und ein letzter Zuschlag mit maximal sieben Jahren Förderung im Jahr 2038.
86 Änderungs- und Prüfwünsche
Das 40-seitige Papier enthält insgesamt 86 Änderungs- und Prüfwünsche - so etwa den Wunsch, PPAs und EEG strikt voneinander zu trennen. "PPAs müssen vollständig außerhalb des EEG stattfinden", heißt es im Papier. Wer seine Anlage über ein PPA oder ein anderes Marktmodell finanziere, solle keine zusätzliche Absicherung innerhalb des EEGs erhalten. Ein PPA sei gerade deshalb ein Marktinstrument, weil Betreiber und Abnehmer Preis- und Vermarktungsrisiken selbst verteilen würden, so die Begründung. Würden diese Risiken zusätzlich über das EEG abgesichert, entstehe kein echter PPA-Markt.
Der zweiseitige Differenzvertrag (CfD) ist ohne zusätzlichen Marktwertkorridor auszugestalten, heißt es zudem. Der aktuelle EEG-Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium enthält bereits keinen Marktwertkorridor, was von einem Verbändebündnis um den Erneuerbarenverband BEE kritisiert wird. Die Verbände wollen einen Puffer im Abschöpfungsmechanismus, um Erlös- und Vermarktungsrisiken für Anlagenbetreiber abzufedern.
Auch die Förderhöchstwerte will die Union deutlich absenken. Die Höchstwerte der Ausschreibungen sollten sich deutlich stärker am tatsächlichen Wettbewerbsniveau ausrichten. Bei Wind an Land sieht das Papier einen Höchstwert in Richtung 5,5 ct/kWh vor, bei Photovoltaik in Richtung 4,0 ct/kWh (erstes Segment) bzw. in 7,5 ct/kWh (zweites Segment). Eine automatische Indexierung sei auszuschließen; nachträgliche Anhebungen durch die Bundesnetzagentur seien eng zu begrenzen. "Die Ausschreibungsergebnisse zeigen bereits erheblichen Spielraum", heißt es zur Begründung. Auch will die Union den Direktvermarktungsbonus für PV-Dachanlagen streichen.
Opt-in-Mechanismus für Pachtdeckel
Die maximal förderfähige Anlagengröße für PV-Freiflächenanlagen soll von den im Entwurf vorgesehenen 50 MW wieder auf 20 MW reduziert werden. Anlagen oberhalb von 20 MW sollen grundsätzlich über PPAs und andere marktliche Finanzierungsmodelle realisiert werden. Resilienz-, Speicher- oder sonstige Sonderausschreibungen sollen nicht zusätzlich auf die regulären EEG-Mengen aufgeschlagen werden. Auch Agri-PV soll beispielsweise keinen zusätzlichen EEG-Bonus erhalten. Für die umstrittene Pachthöhenbegrenzung will die Union einen Opt-in-Mechanismus schaffen: "Ein Pachtdeckel wird erst aktiviert, wenn anhand der Ausschreibungsergebnisse belastbar erkennbar ist, dass steigende Pachtkosten die Gebotspreise und damit die Förderkosten wesentlich treiben".
Weitere Forderungen in dem Papier betreffen beispielsweise Flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA), die verbindlicher ausgestaltet werden sollten. Einige bürokratische Verfahren, wie das Regionalnachweisregister und Meldepflichten, sollen gestrichen werden, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Änderungswünsche und Prüfbitten gibt es zudem unter anderem in den Bereichen kommunale Beteiligung, Wasserkraft und Bioenergie. Hier wird beispielsweise eine deutliche Anhebung des Ausschreibungsvolumens gefordert. Speicher sollen in Resilienzausschreibungen eine größere Rolle spielen, um Versorgungssicherheit zu fördern.
Für die Windenergie wird eine Anhebung des Korrekturfaktors im Referenzertragsmodell auf 1,80 vorgeschlagen und ein gesondertes Ausschreibungssegment für die Südregion gefordert. Diese Forderung gibt es bereits aus Baden-Württemberg und Bayern. Die umstrittene Zuordnung des Kreises Borken in Nordrhein-Westfalen als Küstenregion soll zudem zurückgenommen werden. Zumindest letzterer Punkt dürfte in den Gesprächen mit der SPD und in der anstehenden Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie am 5. Oktober unumstritten sein. Die EEG-Novelle soll bereits am 1. Januar 2027 in Kraft treten, da die bisherige beihilferechtliche EU-Fördererlaubnis 2026 ausläuft. /ck