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Pressemitteilung

Strom und Gas nun günstiger! – Die MEGA versendet aktualisierte Abschlagsmitteilungen

Preisbremse
Energiepreisbremse

Entlastungen durch die staatlich auf den Weg gebrachten Energiepreisbremsen greifen ab März 2023

Monheim am Rhein. Die Kundinnen und Kunden der MEGA werden im Laufe des Monats März schriftlich über ihre neuen und dann in der Regel deutlich gesenkten Abschläge für Strom und Erdgas informiert. Diese enthalten die auch für Januar und Februar 2023 rückwirkend greifenden Preisbremsen für Strom und Erdgas.


Die Preisbremsen werden ab 1. März 2023 umgesetzt, gelten aber rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. „Viele Kundinnen und Kunden mussten in den ersten beiden Monaten des Jahres daher deutliche höhere Abschläge zahlen. Die zu viel gezahlte Differenz zwischen den Abschlägen für die ersten beiden Monate und dem neuen Abschlag mit Preisbremse erhalten sie nun aber alle als Entlastungsbetrag über einen entsprechend geringeren Abschlag für den Monat März zurück“, erklärt Dirk Fleschenberg, Leiter des MEGA Kunden-Centers. Der Februar-Abschlag – dann letztmals ohne Preisbremse – wird am 1. März eingezogen. Der geringere März Abschlag mit Preisbremse wird dann am 3. April eingezogen.“

Im Januar 2023 haben die Kundinnen und Kunden der MEGA ihre Strom- und Erdgas-Abrechnungen für das Jahr 2022 erhalten. Das Problem dabei: Die in den Abrechnungen angegebenen neuen Abschläge enthielten noch nicht die von der Bundesregierung beschlossenen Preisbremsen für Strom, Erdgas und Nahwärme. Energie-Kundinnen und -Kunden der MEGA erhalten im März daher nun wie bereits angekündigt eine korrigierte Abschlagsmitteilung, in der die Preisbremsen rückwirkend berücksichtigt werden. Für Januar und Februar 2023 hat die Politik eine nachträgliche Verrechnung angeordnet. 

Die Regelungen der Preisbremsen sind zunächst bis Ende April 2024 befristet. Sie sollen dabei helfen, die Folgen der aufgrund des russischen Kriegs gegen die Ukraine stark gestiegenen Energiekosten sowohl in Privathaushalten als auch in Unternehmen deutlich abzufedern. Die Umsetzung der von der Politik erst im Spätherbst auf den Weg gebrachten staatlichen Hilfen vor Ort ist kompliziert. „Die MEGA stand vor der Herausforderung, die komplexen Preisbremsengesetze korrekt und transparent in den Abrechnungssystemen umzusetzen“, beschreibt Fleschenberg die Herausforderung. „Eine so noch nie da gewesene Mammutaufgabe im Abrechnungsgeschäft mit all unseren Kundinnen und Kunden. Dafür bedurfte es im Hintergrund vieler Vorarbeiten. Zugleich war es immer unser Ziel, dass unsere Kundschaft natürlich so schnell wie möglich von den finanziellen Entlastungen profitiert.“ 

Ganz wichtig: Energie zu sparen, lohnt sich trotz der Preisbremsen weiter. Bei der Privatkundschaft sowie kleinen und mittelständigen Unternehmen wird lediglich für ein Kontingent von 80 Prozent des Erdgasverbrauchs der Preis auf 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, beziehungsweise auf 9,5 Cent je Kilowattstunde für Nahwärme. Für Strom beträgt der reduzierte Arbeitspreis 40 Cent je Kilowattstunde. Die jeweiligen Preise enthalten bereits alle Steuern und Abgaben. Das Grundkontingent liegt in der Regel bei 80 Prozent der jeweiligen aktuellen Jahresverbrauchsprognose. Für Verbräuche, die über dieses Kontingent hinausgehen, muss der individuelle Vertragspreis gezahlt werden, der mit der MEGA abgeschlossen wurde.

Energiespartipps, ein ausführliches Erklär-Video und Antworten auf viele Fragen zum Thema Energiepreisbremsen stehen im Hilfe-Center auf der MEGA-Homepage zur Verfügung. Dort findet Sie zudem auch einen Strom- und Gaspreisrechner, der bereits die gedeckelten Preise berücksichtigt. Wenn Kundinnen und Kunden nach Erhalt der neuen Abschlagsmitteilung ihre Vorauszahlungen erhöhen möchten, können sie dies selbstständig im Onlineservice-Portal auf www.mega-monheim.de vornehmen oder sich mit dem Kunden-Center in Verbindung setzen.

 

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