Redispatch-Vorbehalt wird deutlich entschärft
Berlin (energate) - Das Bundeswirtschaftsministerium hat zusammen mit dem EEG am späten Freitagabend auch eine Neufassung des Netzpakets in die Verbändeanhörung gegeben. Darin entschärft das Ministerium den umstrittenen Redispatch-Vorbehalt deutlich. Die massive Kritik aus weiten Teilen der Branche zeigte offenbar Wirkung. Während der frühere Entwurf noch einen nahezu vollständigen Wegfall der Entschädigung für abgeregelte Strommengen in Engpassgebieten vorsah, fallen die Einschränkungen nun deutlich geringer aus. Die Änderungen betreffen sowohl die Voraussetzungen für die Ausweisung sogenannter kapazitätslimitierter Netzgebiete als auch Dauer und Umfang des Entschädigungsausschlusses.
Nach dem Anfang des Jahres bekannt gewordenen Referentenentwurf sollten Verteilnetzbetreiber kapazitätslimitierte Netzgebiete bereits dann ausweisen können, wenn dort im Jahresmittel mehr als drei Prozent der Stromerzeugung abgeregelt wurden. Der neue Entwurf hebt diese Schwelle nun auf fünf Prozent an. Damit dürften künftig deutlich weniger Netzstränge von den Einschränkungen betroffen sein. Gleichzeitig wird die maximale Dauer der Ausweisung von bislang zehn auf sechs Jahre verkürzt. Das verstärkt den Druck auf Netzbetreiber, kapazitätslimitierte Netzgebiete möglichst zügig auszubauen - ein Umstand, der im ursprünglichen Vorschlag des Wirtschaftsministeriums zu wenig Berücksichtigung fand.
Systemdienliche Netzanschlussleistung kommt
Eine zentrale Neuerung in diesem Zusammenhang ist außerdem, dass Netzanschlüsse künftig grundsätzlich nicht mehr auf die technisch maximale Erzeugungsleistung ausgelegt werden sollen. Für neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll die Anschlussleistung regelmäßig auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzt werden. Bei Windenergieanlagen orientiert sich die Anschlussleistung künftig an einem Referenzwert von 280 Watt je Quadratmeter Rotorkreisfläche. Damit sollen bestehende Netzkapazitäten effizienter genutzt und der Bedarf an Netzausbau reduziert werden. Genau das hatte das Beratungsbüro BET in seinem Konzept einer systemdienlichen Netzanschlussleistung vorgeschlagen.
Entschädigung nur noch teilweise ausgeschlossen
Deutlich fällt auch die Änderung beim eigentlichen Redispatch-Vorbehalt aus. Der ursprüngliche Entwurf des Ministeriums sah vor, dass neue Anlagen in Netzenpassgebieten während der gesamten Dauer der Kapazitätslimitierung keinen Anspruch auf Redispatch-Entschädigung mehr haben sollten. Daran hatte sich massive Kritik aus der Branche entzündet. Projektierer, Verbände und Juristen bezweifelten sowohl die Investitionswirkung als auch die Vereinbarkeit mit europäischem Recht. Im neuen Referentenentwurf bleibt der Entschädigungsanspruch dagegen grundsätzlich erhalten.
Betreiber neuer Anlagen sollen lediglich für einen begrenzten Anteil ihres jährlichen Stromertrags auf einen finanziellen Ausgleich verzichten. Der Gesetzentwurf nennt hierfür einen Korridor von 10 bis 20 Prozent der Jahreserzeugung. Der endgültige Wert soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden. Nach Darstellung des Wirtschaftsministeriums soll diese Deckelung die Finanzierbarkeit neuer Projekte verbessern, ohne die gewünschte regionale Steuerungswirkung gänzlich aufzugeben. Für den überwiegenden Teil der Stromproduktion bleibt der gesetzliche Entschädigungsanspruch damit auch in kapazitätslimitierten Netzgebieten bestehen. Auch in diesem Punkt zeigte die Branchenkritik offenbar Wirkung.
Synchronisation bleibt das Ziel
Inhaltlich hält das Ministerium jedoch an seinem grundsätzlichen Kurs fest. Ziel bleibt es, den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Das Ministerium verweist dabei auf Redispatch-Kosten von rund 3 Mrd. Euro jährlich, die nach vor allem auf den unzureichend synchronisierten Ausbau von Erneuerbaren und Stromnetzen zurückzuführen seien. Deshalb solle der Ausbau künftig stärker dort erfolgen, wo der erzeugte Strom auch tatsächlich aufgenommen werden könne. Flankiert wird dieser Ansatz durch weitere Instrumente. So sollen Netzbetreiber kapazitätslimitierte Gebiete künftig veröffentlichen, freie Netzanschlusskapazitäten transparenter darstellen und perspektivisch regionale Baukostenzuschüsse aufsetzen. Zusammen sollen diese Maßnahmen Investitionen stärker in Regionen mit ausreichender Netzkapazität lenken.
Netzanschlussverfahren werden modernisiert
Daneben reformiert das Wirtschaftsministerium mit dem Netzpaket auch die Netzanschlussverfahren. Künftig sollen Netzbetreiber Netzanschlussbegehren anhand einheitlicher Kriterien priorisieren können und damit vom bislang häufig praktizierten Windhundprinzip abrücken. Als Maßstäbe nennt der Entwurf unter anderem die Versorgungssicherheit, gesetzliche Ausbauziele, die effiziente Nutzung vorhandener Netzverknüpfungspunkte sowie Vorgaben aus Raumordnung und Netzentwicklungsplanung. Verteilnetzbetreiber können diese Kriterien übernehmen.
Außerdem sollen Netzanschlusskapazitäten künftig nicht mehr dauerhaft blockiert werden können. Netzbetreiber erhalten die Möglichkeit, Kapazitäten zeitlich befristet zu reservieren und an Projektfortschritte zu knüpfen. Werden Projekte nicht weiterverfolgt, können die Kapazitäten wieder freigegeben werden. Ergänzt wird dies durch eine vollständige Digitalisierung der Netzanschlussverfahren bis 2028 sowie neue Informationspflichten der Netzbetreiber gegenüber Anschlussbegehrenden. /cs