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Redispatch-Vorbehalt: Ministerium hält Kurs

Berlin (energate) - Der geplante Redispatch‑Vorbehalt bleibt ein zentraler Streitpunkt der energiepolitischen Debatte. Das Bundeswirtschaftsministerium hält an dem Instrument fest, stößt damit jedoch auf deutliche Kritik aus der Branche.

Christian Schmidt, Leiter der Abteilung Strom im Bundeswirtschaftsministerium, verteidigte das Konzept bei einer Veranstaltung der Erneuerbarenverbände BWE und BEE in Berlin als notwendig. Das Ministerium habe "bisher kein Instrument gesehen, was uns diese Lösung bringt". Er verwies dabei etwa auf den Gegenvorschlag von EnBW und EWE. Bei der konkreten Ausgestaltung signalisierte Schmidt jedoch Diskussionsbereitschaft.

 

Der Redispatch-Vorbehalt ist ein Instrument, das im geplanten Netzanschlusspaket des Bundeswirtschaftsministeriums vorgesehen ist. Es erlaubt Netzbetreibern, in "kapazitätslimitierten Netzgebieten" den Anschluss neuer Erneuerbare-Energien-Anlagen abzulehnen, wenn die Abregelungsquote in diesen Gebieten über drei Prozent liegt.

 

Ziel des Redispatch-Vorbehalts ist es laut Schmidt, Netzengpässe kurzfristig zu adressieren und den Erneuerbarenausbau systemverträglich zu steuern. Der Vorbehalt solle gezielt an "Hotspots" greifen und sei "ein temporäres Instrument". Schmidt begründete den Ansatz mit zunehmenden Systemproblemen. Netzkapazität sei ein "knappes Gut", während die Anschlussanfragen stark zunehmen. Er verwies auf strukturelle Ungleichgewichte: Projekte würden gebaut, obwohl absehbar sei, dass sie abgeregelt werden müssten. Diese Kosten trage derzeit die Allgemeinheit über den Strompreis.

 

Ministerium widerspricht Banken

 

Ein zentraler Kritikpunkt an dem Instrument ist, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen in diesen Gebieten für zehn Jahre auf ihre bisherige Entschädigung bei Abregelungen verzichten müssen. Zudem können sich die betroffenen Gebiete jährlich ändern. Ein Vertreter einer Bank warnte in Berlin, der Redispatch‑Vorbehalt gefährde deshalb die Planbarkeit von Projekten. Die Finanzierung erfolge über lange Zeiträume, während der Vorbehalt kurzfristig greifen könne. Es bestehe die Unsicherheit, "dass uns auf einmal die Falle zuschnappen kann". Ohne klare Grenzen lasse sich das Risiko nicht modellieren. "Solange wir Unsicherheit haben, wird eben weniger finanziert oder gar nicht."

 

Schmidt widersprach dieser Einschätzung. Das Instrument sei bewusst einfach gehalten und an den Netzanschluss gekoppelt. "Wenn Sie einmal eine Netzanschluss-Zusage haben, haben Sie Bestandsschutz." Regionale Ausweisungen und Stichtage schafften Transparenz. Das Ministerium gehe nicht davon aus, dass Projekte dadurch grundsätzlich nicht mehr finanzierbar seien oder der Ausbau deutlich teurer werde.

 

Schmidt ordnete den Vorschlag des Ministeriums in die Diskussion um alternative Instrumente ein. Der Redispatch-Vorbehalt entspreche im Kern einem standardisierten, flexiblen Netzanschlussvertrag (FCA), der gesetzlich vorgegeben sei und ohne Mindestvergütung auskomme. Der Unterschied liege darin, dass ein gesondertes Verfahren über die Bundesnetzagentur Zeit kosten würde, da dort zunächst die Rahmenbedingungen festgelegt werden müssten.

 

Grundsätzlich hält das Ministerium am Ausbaukurs fest, sagte Schmidt. "Die Erneuerbaren sind die Zukunftsbranche". Das 80‑Prozent‑Ziel bleibe bestehen. Zur Planungssicherheit verwies er auf die vorgesehenen jährlichen Ausschreibungen von zehn GW. Diese Mengen sollten eine stabile Grundlage für Investitionen und Produktionskapazitäten schaffen. Zugleich wolle die Bundesregierung damit auch die europäische Industrie stärken und die Abhängigkeit von Lieferketten außerhalb Europas reduzieren. Dabei gelte es, eine Balance zwischen Resilienz der Lieferketten und den Kosten der Transformation zu wahren.

 

Schmidt: Ohne Steuerung nur Windenergiezubau im Norden

 

Zusätzlich seien weitere zwölf GW Ausbauvolumen aus dem Klimaschutzprogramm vorgesehen. Für eine wirksame regionale Steuerung sei es jedoch notwendig, den Zubau stärker mit den Netzkapazitäten abzugleichen. Ansonsten würden 90 Prozent der Anlagen wieder in Norddeutschland gebaut. Die Bundesregierung arbeite daher an Lösungen, wie sich der Ausbau bis 2030 besser über Regionen und Ausschreibungen verteilen lasse. Ziel sei eine Planung, die sowohl für die Branche als auch für Hersteller verlässlich und umsetzbar ist. Diese Festlegungen sollen mit den kommenden Gesetzesentwürfen vorgelegt werden.

 

Schmidt bekräftigte, dass die Reform des EEG zügig vorangetrieben werden soll. Man befinde sich seit April in der Ressortabstimmung und wolle schnell vorankommen, um verlässliche und funktionsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen. Einzelne Maßnahmen isoliert herauszulösen, lehnte er ab. Entscheidend sei ein konsistenter Investitionsrahmen, auch mit Blick auf beihilferechtliche Abstimmungen in Brüssel. In der Branche waren in den vergangenen Tagen Diskussionen darüber aufgekommen, ob der Zeitplan des EEG noch zu halten ist. Einige Akteure mutmaßten deshalb, es könne ein "kleine EEG-Novelle" geben, in der zuerst einige zeitkritische Maßnahmen vorgezogen werden.

 

Heidebroek kritisiert verzerrte öffentliche Debatte

 

Aus der Branche kam grundsätzliche Kritik. BWE‑Präsidentin Bärbel Heidebroek lehnte den Redispatch‑Vorbehalt ab. Sie kritisierte eine aus ihrer Sicht verzerrte öffentliche Debatte über die Energiewende. Diese werde von Akteuren geprägt, die am fossilen System festhalten wollten, und habe sich zunehmend verfestigt. In der öffentlichen Wahrnehmung entstehe so das Bild, neue Windenergieanlagen seien überflüssig, weil "sowieso überhaupt gar kein Strom mehr in die Netze geht". Das sei "völliger Quatsch", wirke aber plausibel und finde deshalb auch politisch Gehör.

 

Deutschland habe jährlich 99 Mrd. für fossile Energieimporte gezahlt. Entscheidend sei nicht ein Überangebot, sondern Energie "zur falschen Zeit am falschen Ort". Die Lösung liege in Speicherung und Flexibilisierung. Sie verwies auf das "NOXVA‑Prinzip": Netze zuerst optimieren, dann flexibilisieren und erst anschließend ausbauen. Das Netz müsse sich an die Erneuerbaren anpassen.

 

Bei einer anschließenden Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern der Verbände BEE, ZVEI, VKU und BDI herrschte Einigkeit, dass ein Netzanschlusspaket notwendig ist. BEE-Geschäftsführerin Christine Falken-Großer bemängelte jedoch den politischen Prozess und dass das Ministerium zwar diskussionsbereit sei, aber dann dennoch an seiner Linie festhalte. Der Austausch mit dem Ministerium habe "die Sinnhaftigkeit" nicht erkennen lassen. /mh

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