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Rechtsexperten erwarten Klagewelle zur Regulierungsreform

Berlin (energate) -Die Neuordnung der Netzregulierung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) sorgt weiter für intensive Diskussionen in der Branche. Die Unzufriedenheit der betroffenen Unternehmen mit den Folgen der Regulierungsreform wird sich künftig auch in einer Vielzahl von Klagen vor den Gerichten widerspiegeln. Da sind sich Energierechtsexperten, mit denen energate gesprochen hat, sicher. "Die Beschwerdebereitschaft ist ausgesprochen hoch", sagte etwa Axel Kafka, Partner der Berliner Kanzlei Becker Büttner Held (BBH), im Interview mit energate. Er erkennt zwar ebenso wie sein Kollege Thies Christian Hartmann einzelne Fortschritte innerhalb der Reformprozesse AgNes und NEST. Beide sehen aber insgesamt den wachsenden Einfluss der Behörde auf politische Grundsatzfragen kritisch. Die neue Doppelrolle der BNetzA sei auch ein Grund für die "unvermeidbare" Klagewelle.

 

Wie weit geht Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde?

 

Denn natürlich habe es schon immer Klagen gegen regulatorische Entscheidungen gegeben. Aber diesmal gehe es auch um etwas anderes, so Kafka weiter. Nämlich um die grundsätzliche Frage, wie weit der Kompetenzbereich der Bundesnetzagentur gehe und ob der Gesetzgeber mit Blick auf die europäische Rechtsprechung weiterhin Leitplanken setzen darf oder nicht. "Nach meinem rechtsstaatlichen Verständnis ist die Antwort klar: Natürlich darf er weiter politische Vorgaben machen", betonte auch Hartmann im Gespräch. Die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde könne nicht so weit gehen, dass selbst parlamentarisch beschlossene Leitlinien keine Rolle mehr spielten. So richtig hätten sich die Gerichte aber noch nicht mit der neuen Rolle der BNetzA befasst. Das werde aber ganz sicher alsbald kommen, so die beiden Juristen.

 

"Wenn politische Grundsatzentscheidungen nicht vom Parlament getroffen werden, sondern durch Verwaltungsakte erfolgen, eröffnet das automatisch mehr Angriffsmöglichkeiten", ordnete Hartmann dazu ein. So liegen schon jetzt die acht NEST-Festlegungen beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf vielfach zur Prüfung vor. Auch stehe bereits fest, dass es dazu eine Reihe von Musterverfahren geben werde. Erste Entscheidungen dazu könnten möglicherweise bereits Ende 2027 stehen. "Meine Erfahrung ist, dass die zuständigen Gerichte bei energierechtlichen Regulierungsfragen ausgesprochen schnell arbeiten", so Hartmann.

 

EuGH-Urteil stärkte Kompetenz der BNetzA

 

Hintergrund der Debatte ist das EuGH-Urteil aus dem Jahr 2021, das die Kompetenzen der Bundesnetzagentur gestärkt und damit ein Stück weit auch die klassische Aufgabenteilung zwischen Gesetz- und Verordnungsgeber aus den Fugen gehoben hat. Juristen beäugen diesen Prozess seit Längerem kritisch, wie zum Beispiel Wiegand Laubenstein, Rechtsanwalt der Kanzlei Rosin Büdenbender und ehemaliger Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf, schon 2023 gegenüber energate ausführte. Mittlerweile mehren sich aber die Stimmen aus den Kanzleien, die ein Überschreiten von Befugnissen durch die Bundesnetzagentur sehen. "Man muss das Urteil akzeptieren", so Kafka. Es hat für den Rechtsexperten aber zur Folge, dass die Bundesnetzagentur mittlerweile Entscheidungen treffe, die ganz klar von politischer Natur seien. Ein Beispiel dafür ist der zur Disposition gestellte Vertrauensschutz für Bestandsanlagen.

 

Neben der Debatte über vermiedene Netzentgelte war die mögliche Abkehr von der Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher, wie es das Netzentgeltmodernisierungsgesetz eigentlich vorgesehen hatte, einer der großen Aufreger der letzten Wochen und Monate im Zusammenhang mit dem AgNes-Prozess. Zahlreiche Projektierer reagierten mit der Ankündigung, einen finalen Investitionsentscheid für weit fortgeschrittene Projekte nicht tätigen zu wollen, falls die Netzentgeltbefreiung fiele. Die Marktteilnehmer so lange im Unklaren zu lassen, halten auch die beiden Juristen für schwierig. "Es hat mich überrascht, dass man Themen wie den Vertrauensschutz nicht sehr viel früher aus dem Verfahren herausgenommen hat. Diese Diskussion hat unnötig belastet und für Unsicherheit gesorgt", so Kafka. Zu einer ähnlichen Einschätzung kamen im Vorfeld auch andere auf Batteriespeicherprojekte spezialisierte Energierechtler wie Christian Ertel von der Anwaltskanzlei Taylor Wessing. Er verwies in dem Zusammenhang auch auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

 

Aufwand aufseiten der Verteilnetzbetreiber

 

Hinzu kommt: Gerade beim Thema Netzkosten gibt es zwangsläufig immer Gruppen, die sich benachteiligt fühlen. Neben einer gerechteren Verteilung der Kosten war es aber auch erklärtes Ziel der Regulierungsbehörde im AgNes-Prozess, das gesamte Entgeltsystem zu vereinfachen. Dieses Vorhaben sehen Kafka und Hartmann kläglich gescheitert. Denn es würden zahlreiche neue Prozesse, Meldepflichten und Abrechnungsverhältnisse geschaffen. Als Beispiel nennen sie die Prosumer: Im neuen Modell sollen sie eine eigene Kundengruppe bilden und einen höheren Grundpreis zahlen. Das erhöhe zwar die Verteilungsgerechtigkeit, stehe aber auch einem immensen Aufwand gegenüber. "Der Netzbetreiber muss die Prosumer identifizieren, deren Status laufend überwachen, Veränderungen erfassen, Daten melden und Sonderfälle wie Mieterstrom- oder Energy-Sharing-Modelle berücksichtigen", führte Hartmann aus. An der Stelle fungierten Verteilnetzbetreiber nur als "Zahlungsdrehscheibe", wovon sie aber selbst nichts hätten.

 

Weitere Probleme durch kürzere Regulierungsperioden

 

Eine weitere Herausforderung bildeten für die Strom- und Gasnetzbetreiber die verkürzten Regulierungsperioden. Das hatten auch schon andere Energierechtsexperten, wie Benedikt Kortmöller, gegenüber energate beklagt. Denn die Unternehmen benötigen Zeit, um entsprechende Effizienzmaßnahmen zu planen, umzusetzen und deren Wirkung zu bewerten. "Bei einem zweijährigen Effizienzabbaupfad erscheint dies geradezu unmöglich", wirft Kafka ein. Als Beispiel nennen die Rechtsexperten die deutlich detaillierteren Nachweispflichten im Rahmen der Kostenprüfung für Gasverteilernetze. Denn bei der Kostenentwicklung wird nicht mehr nur auf einzelne GuV-Positionen geschaut, sondern tiefer auf Einzelkontenebene eingestiegen. Der Aufwand sei erheblich. Und genau darin liege aus Sicht vieler Netzbetreiber bislang die größte Enttäuschung. Denn Bürokratieabbau war eines der zentralen Versprechen vor Beginn des NEST-Prozesses. "Dieses Ziel wurde bislang nicht erreicht", so Kafka abschließend. /ml /cs

 

Das gesamte Interview mit Axel Kafka und Thies Christian Hartmann, Partner der Anwaltskanzlei Becker Büttner Held, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der emw, die am 12. Juni erschienen ist.

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