Prosumer-Aufschlag spaltet die Energiebranche
Berlin/Essen (energate) - Die Konsultation zur Neuordnung der Netzentgeltsystematik endet am 18. September. Damit hat die Branche letztmals Gelegenheit, vor der Festlegung Stellung zu den Vorschlägen der Bundesnetzagentur zu nehmen. Seit dem Start des AgNes-Verfahrens im Mai 2025 werden zahlreiche Punkte kontrovers diskutiert. Dazu zählt auch der geplante Aufschlag für Prosumer, der die Branche spaltet. So unterstützt der Netzbereich von Eon höhere Grundpreise für Prosumer. Der Konzern fordert eine stärkere Differenzierung nach Netzgebiet und Anlagengröße, sieht aber insbesondere Haushaltskunden ohne PV-Anlage benachteiligt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) lehnt hingegen den Aufschlag vollständig ab. Octopus Energy hält ihn allenfalls kurzfristig für vertretbar und bevorzugt stattdessen dynamische Netzentgelte.
Die Bundesnetzagentur will künftig 20 bis 40 Prozent der Netzerlöse im Standardlastprofil-Bereich über Grundpreise einnehmen. Für Prosumer soll darauf ein Aufschlag von 70 bis 90 Prozent gelten. Eon hat die maximale Belastung anhand der Netzentgeltkalkulation für 2026 simuliert, wie Eon-Regulierungsexperte David Bendorf im energate-Interview ausführte. Der Konzern geht dabei vom Extremfall aus: Bei einem Grundpreisanteil von 40 Prozent und einem Aufschlag von 90 Prozent steigen die Grundpreise demnach je nach Netzbetreiber um 80 bis 150 Euro pro Jahr. Gleichzeitig könnten die Arbeitspreise laut Modellrechnung um ein bis 20 Prozent sinken.
Für Bendorf wird die Senkung der Arbeitspreise in der öffentlichen Diskussion zu wenig thematisiert. "Wenn man dies für einen typischen Prosumer durchrechnet - Einfamilienhaus, PV-Anlage mit Speicher, rund 58 Prozent Autarkie, noch etwa 1.500 Kilowattstunden Netzbezug -, schrumpft der tatsächliche Mehraufwand auf 40 bis 120 Euro im Jahr", rechnete der Experte vor. In der Summe käme ein Prosumer selbst im Extremfall somit "immer noch günstiger weg als ein klassischer Haushaltskunde ohne PV" - nämlich 20 bis 60 Euro günstiger als ein Standardhaushalt auf der Netzseite. Genau an dem Punkt stellt sich für Bendorf die Frage nach der Fairness bei der Kostenverteilung. "Es darf nicht sein, dass Kunden, die rein auf der Bezugsseite stehen und keine Möglichkeit haben, Prosumer zu werden, dauerhaft den Löwenanteil der Netzkosten tragen", stellte er klar. Im Endeffekt gehe es "auch um eine gesellschaftliche Frage der Energiewende-Teilhabe".
Eon kritisiert pauschale Ausgestaltung
Der Regulierungsexperte kritisierte gleichzeitig aber auch, dass die Bundesnetzagentur Anlagen zwischen 2 und 30 kWp beim Aufschlag gleich behandelt. Eine kleine Dachanlage zahle damit denselben Zuschlag wie eine große Anlage, was ebenfalls der Fairness widerspricht. Eon fordert deshalb einen flexiblen Aufschlag, der die Versorgungsaufgabe und den Prosumer-Anteil im jeweiligen Netzgebiet berücksichtigt. Auch der Deckel von 40 Prozent beim Grundpreisanteil ist aus Sicht von Eon problematisch. Die Grenze gilt für den gesamten Grundpreiserlös eines Netzbetreibers im Standardlastprofil-Bereich. Je mehr Prosumer einen erhöhten Grundpreis zahlen, desto schneller wird sie erreicht. Der Aufschlag kann dann nicht mehr vollständig wirken. Das betrifft laut Bendorf besonders Netze in Süddeutschland mit einem Prosumer-Anteil von teils deutlich mehr als 20 Prozent.
Eon will damit nach eigenen Angaben keine überproportionale Belastung erreichen. Ziel ist eine Kostenparität mit klassischen Haushalten, die es den Berechnungen Eons nach auch in Zukunft nicht geben wird. "Kapazität ist das, was heutzutage in unseren Netzen Kosten verursacht, nicht mehr die entnommene Kilowattstunde. Und ein Prosumer mit Rückspeisung, Wärmepumpe und Elektroauto beansprucht das Netz ganz anders als ein klassischer Haushalt", sagte Bendorf. Eben deshalb dürften Haushalte ohne Möglichkeit zur Eigenversorgung künftig nicht dauerhaft den Großteil der Netzkosten tragen.
Klärungsbedarf sieht Eon zudem bei Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung (GGV). Beide Modelle seien in ihrer Grundidee ähnlich, würden bislang aber unterschiedlich behandelt. Bei GGV-Projekten hat jede Wohnung eine eigene Marktlokation, weil die Mieter ihren Reststrom einzeln beziehen. Beim Mieterstrom dagegen ist nur die Marktlokation des Summenzählers aktiv. Der Prosumer-Aufschlag fällt deshalb bei der GGV pro teilnehmende Wohnung an und beim Mieterstrom nur einmal für das gesamte Gebäude - ein äußerst unfairer Vorgang, wie etwa Florian Schnipkoweit von Marcley argumentierte.
BEE warnt vor Belastung kleiner Anlagen
Der BEE hält den pauschalen Aufschlag dagegen weder für verursachungsgerecht noch für systemdienlich. Er belaste Prosumer unabhängig von Anlagengröße, Anschlusskapazität und tatsächlichem Verhalten. Zudem setze er keinen Anreiz, Einspeise- und Lastspitzen zu reduzieren oder Heimspeicher netzdienlich einzusetzen.
Dennoch sind die Positionen vom BEE und Eon nicht gänzlich unterschiedlich. Nach Einschätzung des Erneuerbarenverbands trifft der Aufschlag kleine und mittlere Dachanlagen sowie gemeinschaftliche Gebäudeversorgungen besonders stark - also ganz ähnlich zu den Ausführungen von Bendorf. Ein einheitlicher Jahresbetrag belaste Anlagen mit geringem Eigenverbrauch relativ stärker als größere Prosumer. Der BEE warnt außerdem vor Eingriffen in die Wirtschaftlichkeit bestehender Anlagen und fordert, den Prosumer-Aufschlag zu streichen.
Als Alternative schlägt der Verband ein kapazitätsbasiertes Einspeiseentgelt bereits für Anlagen ab 2 kW vor. Die Belastung soll sich an der tatsächlichen Netznutzung sowie der vereinbarten Anschluss- oder Einspeisekapazität orientieren. Netzdienliches Verhalten müsse die Entgelte senken können.
Octopus bevorzugt dynamische Netzentgelte
Octopus Energy sieht im Aufschlag kurzfristig eine Möglichkeit, Haushalte ohne Solaranlage und Eigenverbrauch zu entlasten. Als langfristiges Instrument sei er jedoch ungeeignet. Das Unternehmen kritisiert vor allem, dass der Aufschlag vollständig vom Verhalten der Prosumer unabhängig ist. Eine netzdienliche Einspeisung werde genauso behandelt wie eine Einspeisung während einer Erzeugungsspitze.
Zudem mobilisiere der Aufschlag nicht das Flexibilitätspotenzial von Speichern, Elektroautos und Wärmepumpen. Die Identifikation der Prosumer über das Marktstammdatenregister und die Abrechnung unterschiedlicher Grundpreise verursachten zusätzlichen Aufwand, ohne die Netznutzung zu verbessern.
Octopus fordert deshalb eine Wahlmöglichkeit. Prosumer sollen sich für ein dynamisches Netzentgelt entscheiden können, das den Grundpreisaufschlag ersetzt. Höhere Entgelte in angespannten Stunden und niedrigere Preise bei lokalen Stromüberschüssen sollen die Netznutzung stärker am tatsächlichen Verhalten ausrichten. Eine symmetrische Regelung soll auch die Einspeisung erfassen und etwa das Verschieben von Solarstrom aus der Mittagsspitze in die Abendstunden honorieren. /mh/rh
Das vollständige Interview mit David Bendorf lesen Sie im Add-on Strom.