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Neues Netzpaket stößt weiter auf Kritik

Berlin (energate) - Es war Freitagabend, als das lang erwartete Netzpaket gemeinsam mit dem EEG in die Länder- und Verbändeanhörung ging. Auf den ersten Blick schien der Referentenentwurf deutlich entschärft worden zu sein. Vom Redispatch-Vorbehalt war nichts mehr zu lesen, die Regelungen zu kapazitätslimitierten Gebieten wurden gelockert und um systemdienliche Netzanschlussleistung ergänzt. Die massive Kritik der vergangenen Monate - der Netzpaket-Leak kursierte bereits seit Ende Januar - hatte offensichtlich Wirkung gezeigt. Auf den zweiten Blick gibt es aber nach wie vor einen Redispatch-Vorbehalt - und der stößt in der Branche noch immer auf Widerspruch.

 

Der Begriff ist zwar aus dem 64-seitigen Entwurf verschwunden, die zugrunde liegenden Regelungen würden aber weiterhin erhebliche Auswirkungen auf die Branche haben, kommentierte beispielsweise die Präsidentin des Erneuerbarenverbands BEE, Ursula Heinen-Esser, das Dokument aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Damit meint sie vor allem die Ausweisung kapazitätslimitierter Gebiete. Ursprünglich hätten Verteilnetzbetreiber diese bereits dann ausrufen können, wenn dort im Mittel des Vorjahres mehr als drei Prozent der Stromerzeugung abgeregelt wurden. Nun gilt ein Schwellenwert von fünf Prozent. Auch die Geltungsdauer wurde von zehn auf sechs Jahre gelockert. Heinen-Esser kritisiert: "Die Anpassungen klingen zwar besser, sind aber letztlich Augenwischerei. Bei einer Anlagenlaufzeit von rund 20 Jahren entsprechen sechs Jahre noch immer einem Drittel dieser Dauer. Das ist für Projekte potenziell existenzbedrohend."

 

Weiter europarechtliche Bedenken

 

Das Wirtschaftsministerium hat nicht nur an den Regelungen für die kapazitätslimitierten Netzgebiete geschraubt, sondern auch an den Modalitäten für Redispatch-Zahlungen. Betreiber neuer Anlagen sollen künftig nur für einen begrenzten Anteil ihres jährlichen Stromertrags auf einen finanziellen Ausgleich verzichten - etwa für zehn bis 20 Prozent der Jahreserzeugung. Im Vergleich zum geleakten Entwurf Anfang des Jahres ist das eine deutliche Verbesserung - damals war eine vollständige Streichung der Entschädigung vorgesehen. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) hält die Neuregelung dennoch für nicht vereinbar mit dem EU-Recht, da es sich um eine pauschale Kürzung der Entschädigung handle. Allenfalls eine geringfügige Kürzung im Bagatellbereich von unter zehn Prozent könnte gegebenenfalls vertretbar sein, so der Verband weiter. Dass eine totale Streichung der Redispatch-Zahlungen, wie sie im Leak geplant war, unionsrechtlich nicht standhalten könnte, hat erst jüngst eine Studie der Stiftung Umweltenergierecht gezeigt. Ähnliche Konflikte könnten beim "neuen" Netzpaket drohen. Denn auch hier resultiert die Streichung aus einer strukturellen Zwangslage und es gibt keine Alternative für Anlagenbetreiber. Dies sind zwei wesentliche Punkte, die es aber bräuchte, um eine Streichung im EU-Recht zu verteidigen.

 

Baukostenzuschüsse, FCAs und Redispatch-Vorbehalt wirken zusammen

 

Der BNE fordert zudem, dass die Kosten der Ersatzbeschaffung beim entschädigungslosen Redispatch nicht zusätzlich beim Anlagenbetreiber anfallen dürften. "Die Risiken für Anlagenbetreiber können hier erheblich sein", sagte BNE-Geschäftsführer Robert Busch. Alaa Alhamwi, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie Berichterstatter für das Netzpaket der Grünen-Bundestagsfraktion, sieht darüber hinaus Risiken in der Kombination der geplanten Maßnahmen. Neben dem gelockerten Redispatch-Vorbehalt will die Bundesregierung auch Baukostenzuschüsse für Einspeiser sowie die systemdienliche Anschlussleistung (SAL) einführen. Die Addierbarkeit der Maßnahmen sei "tückisch und investitionshindernd", so der Politiker.

 

Die Einführung der SAL - Netzanschlüsse, die grundsätzlich nicht mehr auf die technisch maximale Erzeugungsleistung ausgelegt sind - ähnelt sehr einem Vorschlag von BET, den das Beratungsunternehmen als Gegenentwurf zum Redispatch-Vorbehalt erarbeitet hatte. Ralph Kremp, Partner bei BET, plädiert für eine Erweiterung der SAL auch für Aufdach-PV und Offshore-Wind. Bislang ist das Konzept nur für Onshore und Freiflächen-Solar vorgesehen. Der Stadtwerkeverband VKU begrüßt ebenfalls die Einführung der SAL. Sie schaffe Anreize für systemdienliche Anlagen, die Kombination mit Batteriespeichern und werde die Netzausbaukosten substanziell absenken. Insgesamt bezeichnet der Verband den neuen Redispatch-Vorbehalt als "tragfähigen Kompromiss".

 

Lob für Co-Location-Speicher

 

Aus Regierungsreihen kommen indes gemischte Töne. Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, lobt beispielsweise die Regelungen zum Co-Locating für Speicher. Laut Entwurf soll künftig gelten: Wenn ein Batteriespeicher zusammen mit einer bestehenden Anlage am selben Netzanschlusspunkt errichtet wird und dadurch die bisherige maximal wirksame Netzleistung nicht steigt, darf der Netzbetreiber den Anschluss nicht mit dem Argument ablehnen, dass das Netz dort angeblich schon überlastet sei oder künftig überlastet sein könnte. Der Redispatch-Vorbehalt würde diese systemdienlichen Ansätze allerdings konterkarieren, so Scheer.

 

Zu einer positiveren Lageeinschätzung kommen Vertreter der Wissenschaft. Christian Rehtanz, Leiter des Instituts für Energiesysteme, Energieeffizienz und Energiewirtschaft an der Technischen Universität Dortmund, beispielsweise sieht in dem Vergütungsverzicht von zehn bis 20 Prozent der Jahreserzeugungsmenge eine sichere Finanzierung von Anlagen gewährleistet. Außerdem befürwortet er, dass die "zwingend notwendige Grundlogik der ersten Entwürfe" beibehalten wurde. Es dürften keine Anlagen an nur extrem teuer zu entwickelnden Standorten "finanziell sorglos gestellt werden". Michael Sterner, Leiter der Forschungsstelle Energienetze und Energiespeicher der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg, sieht in der Deckelung die Chance, dass Projekte finanzierbar bleiben und der Zubau dorthin gesteuert werde, wo die Netze noch Luft hätten.

 

Mit Blick auf Co-Location-Speicher mahnt Sterner bei den Redispatch-Regeln allerdings zur Vorsicht. Abgeregelt werden dürfe erst am Netzverknüpfungspunkt und nicht direkt am Wechselrichter, sonst könne der Strom gar nicht erst in den Speicher gelangen. So würde die netzdienliche Wirkung dann vermieden.

 

Hängepartie zu lang, Fristen zu kurz

 

Neben inhaltlicher Kritik gibt es auch Kritik am Zeitmanagement der Bundesregierung. Der Energieverband BDEW weist darauf hin, dass die Frist zur Stellungnahme zum wiederholten Male viel zu kurz sei. Bereits diesen Mittwoch, 22. Juli, endet sie. "Solche Regelungen von erheblicher Tragweite müssen von der Branche faktenbasiert auf ihre Folgen geprüft werden können. Nur so wird es ein gutes Gesetz", sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Drei Werktage würden hierfür nicht ausreichen.

 

Michael Sterner von der TH Regensburg verweist darauf, dass die monatelange Hängepartie bereits Schaden angerichtet hätte. Unklarheit sei Gift für Investitionen. Dieser Attentismus wirke nach: Aufgeschobene Projekte, verunsicherte Handwerksbetriebe und zurückgestellte Investitionsentscheidungen hole man nicht per Kabinettsbeschluss zurück, so der Wissenschaftler. /lm

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