Neue Ausschreibung für CO2-Differenzverträge läuft an
Berlin (energate) - Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein weiteres Vorverfahren für die CO2-Differenzverträge (Carbon Contracts for Difference, CCfDs) in die Wege geleitet. Erstmals sollen spezifische Förderbudgets für Wasserstoff, CCU und CCS (CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung) sowie Prozesswärme zum Einsatz kommen, teilte das Ministerium mit. Die endgültige Höhe der Förderbudgets werde auf Basis der Teilnahme am Vorverfahren festgelegt, hieß es vom Ministerium. Für Wasserstoff seien "bei ausreichendem Interesse" mindestens 1,5 Mrd. Euro vorgesehen. Beim Budget für Prozesswärme liege der Fokus auf Hochtemperaturprozessen, wie zum Beispiel das Brennen von Ziegeln, das Aufschmelzen von Glasrohstoffen oder die Reduktion von Metalloxiden. So will das Ministerium Technologien im Hochtemperaturbereich mit höheren CO2-Vermeidungskosten gezielter fördern.
Das Vorverfahren läuft bis Ende des Jahres. Das eigentliche Gebotsverfahren 2027 soll im Mai 2027 beginnen. Mit dem Vorverfahren will das Ministerium die Industrie in die laufende Überprüfung des Förderinstruments einbeziehen.
Fördermittel hängen vom Haushaltsbeschluss ab
Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 sind für die CCfDs insgesamt bis zu 8,7 Mrd. Euro vorgesehen. Hiervon sei ein Großteil für die Gebotsrunde 2027 eingeplant, hieß es vom Bundeswirtschaftsministerium. Damit wäre die Gebotsrunde 2027 die bisher größte. Die Haushaltsmittel stehen allerdings unter dem Parlamentsvorbehalt, da der Bundestag den Bundeshaushalt 2027 noch absegnen muss. Auch muss die EU-Kommission die Förderung noch beihilferechtlich genehmigen.
CO2-Differenzverträge sollen Unternehmen bei der Umstellung auf emissionsarme Produktionsverfahren unterstützen, indem sie einen Teil der Mehrkosten übernehmen, die aus der Kostendifferenz zwischen konventionellen und CO2-armen Technologien entstehen. Das Programm richtet sich primär an energieintensive Industrien, deren Anlagen dem europäischen Emissionshandelssystem ETS 1 unterliegen. Unternehmen geben ihr Gebot in Preis pro Tonne eingesparten CO2 ab. Dabei können sie sowohl Investitions- als auch Betriebskosten berücksichtigen. Das Gebot reflektiert die Höhe der CO2-Preise, welche den Unternehmen eine wettbewerbliche, klimafreundliche Produktion ermöglichen würden; der Staat zahlt die Differenz zwischen dem gebotenen und dem tatsächlichen CO2-Preis.
Die vorangegangene Ausschreibungsrunde, bei der 21 Gebote eingegangen waren, ist seit September abgeschlossen, die Ergebnisse will das Bundeswirtschaftsministerium bis Ende des Jahres veröffentlichen. Die beantragten Fördermittel lagen dem Ministerium zufolge über dem Auktionsvolumen von 5 Mrd. Euro. /kij
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