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Netzanschlussverfahren: Windhundrennen unter neuem Namen?

Hamm (energate) - Das Windhundprinzip ist als Netzanschlussverfahren an seine Grenzen gestoßen. Die Netzbetreiber reagieren mit neuen Instrumenten. Doch branchenweit ist eine Grundsatzdiskussion ausgebrochen: Repartierung oder Punkteverfahren, welches Modell verteilt knappe Netzanschlusskapazität gerechter? Die Frage ist keine akademische mehr, seit das Netzpaket der Bundesregierung Priorisierungskriterien für Netzbetreiber vorsieht.

 

Bei Stromnetz Berlin, einem der Vorreiter der Repartierung, wächst deshalb die Sorge, das Verfahren könnte am Ende der politischen Debatte nicht mehr zur Auswahl stehen. Rechtliche Argumente gegen die Zulässigkeit einer Repartierung seien zwar schwer zu finden, räumte das Unternehmen auf energate-Anfrage ein. Das Verfahren werde seit Jahrzehnten von Kartellbehörden und Gerichten akzeptiert. Denkbar sei aber, dass Gesetzgeber oder Bundesnetzagentur im Zuge einer Harmonisierung des Zuteilungsregimes Vorgaben setzen, "die mit dem Repartierungsverfahren nicht in Einklang zu bringen sind".

 

Allerdings findet am 8. Oktober am Oberlandesgericht Düsseldorf eine Verhandlung über die rechtliche Zulässigkeit des Repartierungsverfahrens statt. Grund ist ein laufendes Beschwerdeverfahren. Die Bundesnetzagentur hatte mit Beschluss vom 26. Mai 2025 Anträge eines Anschlusspetenten abgelehnt. Dieser hatte unter anderem eine Zuteilung von Anschlussleistung vor Anwendung des Repartierungsverfahrens verlangt. Gegen den Beschluss wurde Beschwerde eingelegt. Infolge der gerichtlichen Auseinandersetzung hat Stromnetz Berlin das zweite Repartierungsverfahren bislang ausgesetzt.

 

BMWE-Gutachten: Zuteilungsverfahren bleibt individuell

 

Ein Gutachten von E-Bridge Consulting im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums dürfte die Sorgen von Stromnetz Berlin jedoch entkräften. Es beschreibt die vom Ministerium vorgeschlagenen sieben Priorisierungskriterien - von der Systemsicherheit über gesetzliche Ausbauziele bis zur Standortgebundenheit - als modularen "Werkzeugkasten". Netzbetreiber sollen demnach je nach Netzebene und regionaler Situation individuell ihr Zuteilungsverfahren auswählen können. Welchen Zuteilungsmechanismus ein Netzbetreiber wählt, bleibt dem Papier zufolge offen. Die Bundesnetzagentur müsse das jeweilige Verfahren lediglich prüfen und bestätigen. Ein bundesweit einheitliches Modell, das die Repartierung verdrängen würde, ist darin nicht angelegt.

 

E-Bridge-Geschäftsführer und Gutachter des Ministeriums, Henning Schuster, ordnete die Verfahrensvielfalt im Exklusivgespräch mit energate ein: "Insbesondere in städtisch geprägten Netzgebieten mit klar definierten Kapazitätsgrenzen, beispielsweise an der Kuppelstelle zum Übertragungsnetz, bleibt dieser Ansatz auch weiterhin sachgerecht und wird künftig seine Berechtigung behalten." Für große Flächennetzbetreiber sei Repartierung dagegen praktisch kaum umsetzbar. Dies liege daran, dass die Netzstrukturen komplexer und die Auswirkungen einzelner Begehren auf das Gesamtnetz schwerer abzugrenzen seien. Dort brauche es transparente Priorisierungskriterien und eine schrittweise Prüfung der Netzverträglichkeit.

 

Reifegradverfahren bloß eine Variante des Windhundprinzips

 

Doch genau an diesem Punkt formulieren die Befürworter des Repartierungsverfahrens eine fundamentale Kritik an Reifekriterien: Es handle sich im Kern nur um eine Variante des alten Windhundprinzips. Eine Kritik, die auch bei der Einführung des Reifegradverfahrens der Übertragungsnetzbetreiber immer wieder zu hören war. Stromnetz Berlin bezeichnete das Modell gegenüber energate als "first ready, first served". Es handle sich um ein Rennen, bei dem nicht mehr der schnellste Antrag, sondern die am weitesten fortgeschrittene Projektreife über einen erfolgreichen Antrag entscheide. "Es bleibt aber ein Windhundrennen", so das Unternehmen. Auch Westfalen Weser sieht das Reifegradverfahren auf energate-Anfrage "eher als Weiterentwicklung des Windhundprinzips, da ihm ebenfalls eine 'first come, first served'-Logik zugrunde liegt, die um weitere Kriterien ergänzt wird".

 

Wie sich dieses Rennen um Reife statt um Antragsgeschwindigkeit in der Praxis auswirkt, zeigt Cyrus One. Der Entwickler und Betreiber von Rechenzentren hat einen standardisierten, skalierbaren Grundriss für die Energieinfrastruktur entwickelt, mit dem sich der eigene Reifegrad im Anschlussverfahren gezielt beschleunigen lassen soll. Vom Baustart bis zum Richtfest einer Umspannanlage in Frankfurt-Sossenheim vergingen nur sechs Monate, wie Director Power & Energy Andreas Rathmann im energate-Interview berichtete. Auf die Kritik, das Verfahren begünstige kapitalstarke, global aufgestellte Betreiber, entgegnete Rathmann: "Wenn ein Unternehmen liefern kann, unabhängig von seiner wirtschaftlichen Größe, dann ist das aus meiner Sicht in Ordnung." Gerade der Anspruch, den kompletten Zyklus von der Antragstellung bis zur Umsetzung selbst zu beherrschen, verlangt allerdings genau jene finanzielle und organisatorische Stärke, die Kritiker als Konsolidierungstreiber fürchten.

 

Eon und Netze BW widersprechen Kritik

 

Netze BW und Eon widersprechen dieser Lesart auf energate-Anfrage deutlich. Beide Unternehmen haben ihr Netzanschlussverfahren auf punktebasierte Kriterien umgestellt beziehungsweise pilotieren ein solches Verfahren derzeit. "Entscheidend sind weder die Größe noch die Marktposition eines Antragstellers, sondern allein die nachweisbare Erfüllung der Kriterien, die für alle gleichermaßen gelten", erklärte Netze BW. Haushaltskunden und die essenzielle Daseinsvorsorge blieben ohnehin im klassischen Windhundverfahren, das Punktemodell richte sich vor allem an Unternehmen, für die die Sicherung eines Grundstücks oder eine Baugenehmigung keine unzumutbare Hürde darstelle. Zudem sei die Projektreife nur eines von mehreren Kriterien: Standortbindung und Zeitpunkt der Anfrage flössen ebenso ein, ein Ernsthaftigkeitsnachweis erschwere spekulative Mehrfachanfragen.

 

Eon argumentierte ähnlich und verwies auf die Schäden, die das reine Windhundprinzip inzwischen anrichte: Die bisherige Vergabe stoße "in Regionen mit knapper Netzanschlusskapazität zunehmend an Grenzen und führt zu enormen energie- und volkswirtschaftlichen Ineffizienzen". Die Kriterien des in Pilotierung befindlichen Verfahrens von Bayernwerk Netz, Edis Netz und SH Netz beinhalteten "nicht nur den Reifegrad eines Vorhabens, sondern auch den Beitrag zur effizienten Netznutzung sowie lokale oder infrastrukturelle Abhängigkeiten".

 

Modellrechnung aus Berlin zeigt Konsolidierung

 

Stromnetz Berlin untermauert seine Kritik an Reifegradmodellen dennoch mit eigenen Zahlen, die energate vorliegen. In der ersten Repartierungsrunde der Berliner erhielten demnach 23 von insgesamt 49 berücksichtigten Petenten ihre volle gewünschte Anschlussleistung, weitere sechs akzeptierten eine Teilleistung. Eine Simulation des Reifegradmodells auf dieselben Anfragen habe gezeigt, dass nur elf statt 49 Petenten überhaupt Leistung zugeteilt bekommen hätten - und zwar ausnahmslos Betreiber von Rechenzentren. Keiner der 23 vollständig bedienten Repartierungs-Petenten wäre im Reifegradmodell zum Zug gekommen, so das Unternehmen.

 

Westfalen Weser zeigt unterdessen, dass auch Flächennetzbetreiber nicht zwangsläufig zum Punktemodell greifen müssen. Das Unternehmen setzt bewusst auf einfache Regeln "ohne komplexen Aufteilungsschlüssel" und lässt Antragsteller eine "akzeptierte Teilleistung" angeben, um wenigstens anteilig berücksichtigt zu werden. Flexible Kunden hätten dadurch bessere Chancen als bei einer starren Zuteilung nach Reife.

 

Trotz Kritik viel Übereinstimmung

 

Trotz aller Uneinigkeit offenbart sich eine bemerkenswerte Übereinstimmung bei der Frage, was in der politischen Debatte um die Netzanschlussverfahren zu kurz kommt. Netze BW mahnt, den Blick nicht zu stark auf einzelne Verfahrensfragen zu verengen: "Ein städtisches Netz steht vor anderen Herausforderungen als ein weitläufiges Netz im ländlichen Raum. Deshalb brauchen wir klare und rechtssichere Regeln, die gezielt dort greifen, wo Netzkapazitäten knapp sind." Westfalen Weser argumentiert ähnlich: Unterschiedliche Netzbetreiber hätten unterschiedliche Herausforderungen und müssten "in geeigneter Weise reagieren können". Auch Eon und Stromnetz Berlin fordern keine bundesweit einheitliche Lösung, sondern rechtssichere Leitplanken mit Spielraum für regionale Ausgestaltung.

 

Auf diese Gemeinsamkeit setzt auch E-Bridge-Geschäftsführer Schuster, der trotz der unterschiedlichen Verfahrenswahl nicht mit einer dauerhaften Fragmentierung rechnet: "Bereits heute zeigt sich, dass große Netzbetreiber unabhängig voneinander sehr ähnliche Lösungsansätze entwickeln. Der intensive Austausch innerhalb der Branche fördert die Konvergenz der Verfahren." /rh

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