Mieterbund fordert Wärmelieferkosten-Reform
Berlin (energate) - Der Deutsche Mieterbund (DMB) drängt auf eine Ausweitung des Kostenneutralitätsgebots auf alle Wärmelieferverträge im vermieteten Wohnraum. In einem Forderungspapier unterstreicht der DMB die Relevanz von Mieterschutz für das Gelingen einer sozialverträglichen Wärmewende. Neben der Ausweitung des Kostenneutralitätsgebots auf alle Wärmelieferverträge fordert der DMB unter anderem verbindliche Regeln für Vertragslaufzeiten und Preisänderungsklauseln und eine Preisgarantie bei langfristigen Verträgen.
Derzeit bietet das in der Wärmelieferverordnung und dem Paragrafen 556c BGB verankerte Gebot der Kostenneutralität lediglich in bestimmten Fällen einen begrenzten Schutz für Mieterinnen und Mieter. So dürfen bei der Umstellung von einer zentralen Eigenversorgung auf eine gewerbliche Wärmelieferung die Kosten nur dann auf die Mietparteien umgelegt werden, wenn sie die bisherigen Heizkosten nicht überschreiten. Dies gilt allerdings nur für den Zeitpunkt der Umstellung: Sobald der Wechsel zur Wärmelieferung erfolgt ist, sind Preissteigerungen bereits nach dem ersten Jahr möglich. In vielen relevanten Fällen greift das Gebot gar nicht, beispielsweise bei Neuvermietung oder der Umstellung von Etagen- oder Einzelheizungen.
Strukturelle Nachteile und fehlender Wettbewerb belasten Mieterinnen und Mieter
Hintergrund ist die zunehmende finanzielle Belastung von Mieterinnen und Mietern durch stark gestiegene Wärmelieferkosten - insbesondere bei Fernwärme. Rund 80 Prozent aller Fernwärmehaushalte sind Mietwohnungen, viele davon mit einem Nettohaushaltseinkommen unter 3.000 Euro. Die Preise für leitungsgebundene Wärme lagen 2024 laut aktuellen Zahlen rund 30 Prozent über dem Vorjahresniveau. Neben allgemeinen Preissteigerungen sieht der DMB vor allem regulatorische Defizite als Ursache, die zur strukturellen Benachteiligung von Mieterinnen und Mietern führen: Wärmelieferverträge mit Energieversorgern werden von Vermietern abgeschlossen, die Kosten jedoch vollständig auf die Mietparteien umgelegt - inklusive Investitionen, Verwaltungsaufwand und Gewinnmarge. Da weder Vermieter noch Versorger ein direktes Kosteninteresse haben, fehlen laut DMB die Anreize für wirtschaftlich faire Preisvereinbarungen. Es kommt die monopolartige Struktur des Fernwärmemarkts hinzu, die einer wirksamen Preiskontrolle bislang entgegensteht - ein Umstand, den auch das Bundeskartellamt zunehmend kritisch bewertet. /bo