KMW: Kaum Chancen für KWK in den Ausschreibungen
Mainz (energate) - In weniger als zwei Monaten ist es so weit: Am 8. September soll die erste Kraftwerksausschreibung im Rahmen des jüngst verabschiedeten Stromversorgungssicherheitsgesetzes (StromVKG) stattfinden. Neben neuen H2-ready-Gaskraftwerken dürfen auch KWK-Anlagen teilnehmen. Darüber, ob diese in den Auktionen überhaupt wirtschaftlich bestehen können, gibt es allerdings geteilte Meinungen. Im Rahmen seiner Sommerserie hat energate einen Blick in die Praxis geworfen: Das Unternehmen Kraftwerke Mainz-Wiesbaden (KMW) sieht kaum Chancen für eine KWK-Teilnahme. Auch die SWB aus Bremen gibt sich zögerlich bei dem Thema.
Allen voran monieren die Kraftwerksbetreiber das Doppelförderverbot. Demnach dürfen KWK-Anlagen, die bereits über das KWKG vergütet werden, nicht an den Ausschreibungen teilnehmen. Solange dieses Verbot bestehe, plane man in Mainz keine weiteren KWK-Anlagen, obwohl die kombinierte Strom- und Wärmeversorgung sinnvoll sei, sagte Oliver Malerius, Vorstandsvorsitzender der KMW, im Gespräch mit energate. KWK-Anlagen, die einen besonders effizienten Beitrag zur Energiewende leisteten, würden damit faktisch nicht an den Ausschreibungen teilnehmen, so der Kraftwerkschef weiter. Dies sei eine Lücke im System. Auch die SWB kritisiert das Doppelförderungsverbot scharf.
Der Stadtwerkeverband VKU hatte sich im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens besonders stark für die Berücksichtigung der KWK im StromVKG eingesetzt. Der Gesetzgeber hat daraufhin zwar Gasmotoren und damit maßgeblich KWK als eigene Technologie aufgenommen, der Kritik am Doppelförderverbot ist die Bundesregierung aber nicht nachgekommen. Zudem steht immer noch die Novelle des KWKG aus. Beide Gesetze hängen zusammen. Das KWKG bietet derzeit nur Investitionssicherheit bis 2030 und auch nur für Anlagen, die bis Ende 2026 genehmigt wurden.
Das führt aus Sicht des VKU zu einem Investitionsdilemma: Anlagenbetreiber können ohne konkrete Perspektiven über das KWKG keine Entscheidung treffen, ob sie an den Kraftwerksausschreibungen teilnehmen oder eine Förderung über das KWKG in Anspruch nehmen wollen. Passend dazu kommentierte die SWB, dass eine vollständige Beurteilung des StromVKG mit Blick auf KWK nicht möglich sei, weil die Neugestaltung des KWKG fehle. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte vor wenigen Wochen auf dem BDEW-Kongress angekündigt, die Novelle noch dieses Jahr vorzulegen.
KWKG-Novelle muss kommen
Oliver Malerius von den KMW macht noch vor einem anderen Hintergrund Druck: "Eine späte Verlängerung verzögert Investitionsentscheidungen in einer Phase, in der wir mit der Wärmewende und der kommunalen Wärmeplanung eigentlich Tempo aufnehmen müssten." Eine Nicht-Verlängerung wäre für die Refinanzierung bestehender Anlagen und für die Investitionsentscheidung in neue, dekarbonisierungsfähige Erzeugung ein erheblicher Rückschlag. "Wir setzen darauf, dass der Gesetzgeber hier rechtzeitig Klarheit schafft", sagte er.
Weniger düster als die Kraftwerksbetreiber sehen Berater die Chancen für KWK bei den Kraftwerksausschreibungen. So bewertet BBH Consulting die Förderung über das StromVKG als attraktiver als die Förderung nach dem KWKG. Grund dafür ist vor allem die Anhebung des maximalen Gebotswerts von 173.000 auf 244.000 Euro pro MW und Jahr. Nach Berechnungen der BBH-Berater erreicht der Barwert der Förderung über 15 Jahre rund 2 Mio. Euro pro MW. Im KWKG liegt er bei rund 1,6 Mio. Euro. Auch KMW-Chef Malerius begrüßt die Anhebung des Höchstwerts - vor allem aber mit Blick auf den Bau neuer Gaskraftwerke und die damit verbundenen Risiken, die eingepreist werden müssen.
Abschließend bleibt ohnehin die Frage offen, wer an der ersten Ausschreibung im September teilnimmt: Viele Akteure würden wohl erst im Dezember an den Start gehen wollen, die Zeit für die erste Runde sei zu knapp. /lm
Das Interview mit Oliver Malerius, Vorstandsvorsitzender der KMW, ist Teil der energate-Sommerserie "Politik trifft Praxis". Das gesamte Interview lesen Sie im Add-on Strom.