Gasnetze: BNetzA gesteht höhere Gesamtkapitalverzinsung zu
Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird die Festlegung der Gesamtkapitalverzinsung Gas auf das Jahr 2027 verschieben. Nach sehr lauter Kritik kommt sie damit den Gasnetzbetreibern entgegen, ihre Fremdkapitalverzinsung steigt dadurch vermutlich von bisher geplant 2,43 auf 2,73 Prozent. energate hat sich bei Verbänden und Juristen umgehört, ob damit wieder Ruhe einkehren könnte, wonach es aktuell nicht aussieht. Der größte Verteilnetzbetreiber Eon und viele andere hatten zuvor gewarnt, dass sie bei einer derart niedrigen Verzinsung "auf dem Niveau langlaufender Bundesanleihen" nicht mehr investieren könnten. Geld für resilientere Netze, das Wasserstoff-Kernnetz und den Anschluss neuer Gaskraftwerke würde somit fehlen.
Wie die zuständige Beschlusskammer (BK) 9 auf ihrer Internetseite mitteilt, verschiebt sie die für dieses Jahr geplante Festlegung in das nächste Jahr. Dadurch entfällt bei der Bestimmung des künftigen Fremdkapitalzinses das Kalenderjahr 2019 mit einem extrem niedrigen Zinssatz. Stattdessen wird das laufende Jahr 2026 miteinbezogen. Zur Methodik: Berücksichtigt wird immer ein Mittelwert über die letzten vollen sieben Kalenderjahre. Der Präsident der BNetzA, Klaus Müller, bezifferte den Zinseffekt gegenüber dem Handelsblatt auf "mehr als 0,3 Prozent". Gemäß einem Gutachten von Valuesque für den FNB Gas ergibt sich aber auch ein Effekt auf die Eigenkapitalverzinsung. Für den sicheren Basiszinssatz wird dann ebenfalls das Jahr 2026 mit einem relativ höheren Zinssatz berücksichtigt. Auf Basis ihrer Prognosen haben die Gutachter einen Effekt von 0,32 Prozent kalkuliert.
Zeitplan könnte wackeln
Die Festlegung schon im Jahr 2026 war wegen dieses Kalendereffektes von vielen Netzbetreibern heftig kritisiert worden. Die BNetzA hatte in ihrem Festlegungsentwurf vom 14. August einen durchschnittlichen Kapitalzinssatz (WACC) von 3,76 Prozent nach Steuern ermittelt. Ein durchschnittlicher Eigenkapitalanteil von 40 Prozent sollte mit 4,91 und 60 Prozent Fremdkapital mit 2,43 Prozent verzinst werden. Statt 3,76 Prozent forderten die Netzbetreiber daraufhin 5,51 Prozent. Wie die BNetzA jetzt in ihrer Mitteilung bestätigt, erfolgt eine neue Bewertung mit den Kapitalmarktdaten für das Jahr 2026. Dabei wird die Beschlusskammer alle Zinskomponenten aktualisieren, neben dem Fremdkapitalzins und dem Basiszins auch die Marktrisikoprämie und den Risikofaktor.
Die Festlegung wird deshalb erst im Spätsommer 2027 erfolgen und vorher neu konsultiert werden. Die Regulierungsbehörde gibt damit den Forderungen nach, die in zahlreichen der 134 Stellungnahmen erhoben wurden. Allerdings weist die Beschlusskammer auch darauf hin, dass die spätere Fertigstellung der Festlegung Auswirkungen auf den Prozessablauf zur Bestimmung der Erlösobergrenzen für die nächste Regulierungsperiode Gas haben wird. Diese startet Anfang 2028. Die Modellbildung für den Effizienzvergleich wird Anfang 2027 mit Planwerten starten. Sollten später aufgrund von starken Abweichungen zwischen Plan- und Ist-Werten Anpassungen nötig werden, sei eine Gefährdung des Gesamtzeitplans nicht ausgeschlossen.
FNB sieht weiterhin sachliche Fehler
Kerstin Andreae, die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, begrüßte in einer Stellungnahme die Verschiebung: "Es ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesnetzagentur die Argumente der Branche aufgreift und bei der Kapitalverzinsung für die Gasnetze die aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten berücksichtigen will. Wir freuen uns, dass die Bundesnetzagentur unsere Sachargumente gehört hat." Jetzt müsse die Zeit genutzt werden, damit am Ende eine angemessene und international wettbewerbsfähige Verzinsung steht, die zu den Transformationserfordernissen der Gasnetze passt.
Auch der FNB Gas, der Verband der Fernleitungsnetzbetreiber, begrüßt die Verschiebung. Geschäftsführerin Barbara Fischer wies darauf hin, dass die Aktualisierung des Datenstands allein jedoch nicht ausreiche. Entscheidend sei, dass auch die methodischen Kritikpunkte am Festlegungsentwurf sachgerecht berücksichtigt werden, betonte sie gegenüber energate. Der Festlegungsentwurf der BNetzA weise Fehler in der Anwendung der eigenen Methodik zur Kapitalverzinsung und statistische Mängel auf. Der Stadtwerkeverband VKU ergänzte, der aktuell im Raum stehende Fremdkapitalzins von 2,43 Prozent habe mit der Wirklichkeit an den Kapitalmärkten wenig zu tun.
2,73 Prozent: "Nur ein bisschen weniger schlimm"
Für Stefan Schröder, Energierechtsexperte und Partner der Anwaltskanzlei Taylor Wessing, ist die Anpassung der Fremdkapitalverzinsung durch die Verschiebung der Festlegung nur ein Tropfen auf den heißen Stein: "Die aktuellen Kosten einer Fremdkapitalbeschaffung betragen etwa vier Prozent, da ist die Anpassung von 2,43 auf voraussichtlich 2,73 nur ein bisschen weniger schlimm", sagte er zu energate. Zudem sei der Kalendereffekt nur eines der Probleme in der Festlegung. Das eigentliche Problem sei die bereits im Dezember 2025 verabschiedete Methodenfestlegung Kapitalverzinsung, auf welcher die aktuelle Festlegung basiert. Schon diese sei, so ist Schröder überzeugt, rechtswidrig und damit der eigentliche Kern des Problems. Die Veränderung der Ergebnisse durch die Verschiebung belege doch nur die Willkürlichkeit der Ergebnisse.
Übertragung auf Stromsektor absehbar
Die Bundesnetzagentur stellte gegenüber energate in Aussicht, die Verschiebung um ein Jahr nach hinten auch auf den Strombereich zu übertragen. "Es ist davon auszugehen, dass die Bundesnetzagentur unter vergleichbaren Rahmenbedingungen für den Strombereich zu einer vergleichbaren Schlussfolgerung und einer späteren Festlegung kommen wird", sagte ein Behördensprecher zu energate. Der Betrachtungszeitraum würde dann die Jahre 2021-2027 enthalten - ein weiteres Niedrigzinsjahr würde durch ein Hochzinsjahr ersetzt werden.
Zuletzt hatte der Gas-Entwurf auch für erhebliche Sorgenfalten bei Stromnetzbetreibern gesorgt. So warnte beispielsweise Mario Beck, technischer Geschäftsführer der Syna, bei einem Pressegespräch Mitte Oktober vor negativen Symbolwirkungen der Gasnetz-Verzinsung: Im schlimmsten Fall drohe der Ausfall von Kapitalgebern. Sollte das Signal aus der Gasfestlegung auf den Strombereich übertragen werden, gebe es "schlichtweg nicht genügend Geld, um den Ausbau zu machen", warnte auch Eon-Konzernchef Leonhard Birnbaum auf dem Deutschen Energierechtstag in Essen. /hl /rh