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"Gasförderverbot wäre überzogen und rechtlich fragwürdig"

Berlin (energate) - Das Bundesumweltministerium hat einen Vorstoß zu einem pauschalen Verbot der Öl- und Gasförderung in geschützten Meeresgebieten gestartet. Der Entwurf trägt den Titel "Gesetz zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels". Die Förderbranche wurde böse überrascht.  

 

Ein Gastkommentar von Ludwig Möhring, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG)

 

Am 3. September 2025 befasst sich das Bundeskabinett mit einem Gesetzentwurf des Umweltministeriums (BMUKN), der Gasbohrungen in Meeresschutzgebieten verbieten soll. Er war am vergangenen Freitag völlig überraschend und kurzfristig in die Anhörung gegangen. Mit dem Wissen von heute hätte man es ahnen können. Als am 2. Juli 2025 das Unitarisierungsabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland zu dem mittlerweile weit bekannten Gasfeld vor Borkum durchs Kabinett ging, ließ sich Minister Carsten Schneider auf der BMUKN-Website zitieren: "Im Zusammenhang mit dem Abkommen ist uns eine wichtige Einigung gelungen, die weitere Fortschritte beim Meeresschutz in Nordsee und Ostsee möglich macht. Das ist eine wichtige Botschaft der Bundesregierung, auch an mögliche Investoren: Gasförderung soll es in den deutschen Schutzgebieten nicht geben." Nun wurde offenbar aus dem BMUKN geliefert: ein generelles Verbot der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in Meeresschutzgebieten.

 

Dieser Entwurf ist überzogen, rechtlich fragwürdig und für die Erreichung des Schutzzwecks des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) nicht erforderlich. Denn schon nach bestehender Rechtslage sind Erdöl- oder Erdgasbohrungen nur in engem Rahmen zulässig. Diese Regelungen berücksichtigen bereits heute die Schutzziele des BNatSchG. Und das ist auch gut so, denn wir brauchen eine umweltverträgliche Gasförderung. Die haben wir bereits nach geltendem Recht.

 

Fragwürdige Einschränkung auf die Öl- und Gasförderung

 

Für das nun vorgesehene generelle Verbot gibt es daher keinen sachlichen Grund. Bezeichnenderweise wird auch nicht hergeleitet, welche konkreten Defizite derzeit bestehen und welchen zusätzlichen Schutz ein Verbot im Vergleich zur aktuellen Rechtslage tatsächlich bewirken würde. Hinzu kommt: Das Verbot betrifft im Kern allein die Öl- und Gasförderung. Angesichts anderer nicht risikofreier Nutzungen in Meeresschutzgebieten ist das erstaunlich und verfassungsrechtlich mehr als fragwürdig. Interessanterweise wird diese Differenzierung ebenfalls nicht näher begründet. Somit bleibt nur der Schluss, dass es letztlich um das politische Symbol eines ausdrücklichen Verbots zulasten der Erdgasindustrie geht.

 

In der Sache würde dieses Verbot zu einer potenziellen Reduzierung der Gasförderung für Europa und Deutschland führen. Dies wird von Gegnern der Gasindustrie häufig als Erfolg für das Klima gefeiert. Das ist ein Mythos, der in Deutschland offenbar nicht aus der Welt geschafft werden kann. Fakt ist, dass eine Reduzierung der heimischen Erdgasförderung zu einer Erhöhung der Erdgasimporte führt: LNG hat einen bis zu 30 Prozent höheren CO2-Ausstoß. Klimaschutz geht anders.

 

Widerspruch zum Koalitionsvertrag

 

Es scheint, dass die Grundsatzerwägung für diesen Gesetzentwurf eine schlichte politische Vorfestlegung war: "Wir wollen das nicht mehr." Das ist im Rechtsstaat zu wenig und passt nicht zu dem Ziel einer kohärenten Umwelt-, Klima- und Energiepolitik.

Die Regierung hat im Koalitionsvertrag ausdrücklich die Notwendigkeit einer resilienten und bezahlbaren Gasversorgung in Deutschland betont. Zusätzlich ist dort die Absicht verankert, die "Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland" nutzen zu wollen. Es bleibt zu hoffen, dass sich das Kabinett daran erinnert und von diesem Entwurf Abstand nimmt.

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