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Fernwärme: Neue Schlichtungsstelle umstritten

Essen (energate) - Mit Spannung erwartet die Energiebranche die Eckpunkte des Wärmenetzpakets, das am 26. August in die Kabinettssitzung gehen soll. Zentrale Punkte im Gesetzespaket sind unter anderem die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Fernwärme sowie eine Transparenzpflicht für Wärmeanbieter. Wie eine künftige Schlichtungsstelle aussehen könnte, ist noch offen. Doch die Einrichtung einer neuen Anlaufstelle für Wärmekunden wird in der Branche höchst unterschiedlich bewertet, wie eine Umfrage von energate aufzeigt.

 

Der AGFW, einer der drei Verbände hinter der Fernwärme-Preistransparenzplattform "waermepreise.info", lehnt die Einrichtung einer Schlichtungsstelle ab. "Aus unserer Sicht sind die vorhandenen Wege der Konfliktlösung erprobt und funktionieren", erklärte AGFW-Geschäftsführer Frank Mattat auf energate-Nachfrage: "Sollten diese nicht ausreichen und die Teilnahme an einer Schlichtungsstelle obligatorisch werden, halten wir die bereits existierende Universalschlichtungsstelle des Bundes für am besten geeignet, da sie die unbürokratischste Lösung darstellt." Auch der BDEW hält in diesem Punkt an der Zuständigkeit der Universalschlichtungsstelle des Bundes für die Fernwärme fest. Sie verfüge inzwischen über entsprechende Erfahrung und Expertise im Fernwärmerecht. "Die geringe Zahl an Streitfällen rechtfertigt aus unserer Sicht keine eigene Schlichtungsstelle", äußerte auch Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Zweifel am Sinn der neuen Stelle.

 

Rechtliche Einschätzung

 

Das größte Problem der Universalschlichtungsstelle des Bundes sieht Joachim Held, Rechtsanwalt bei RSM Ebner Stolz, in der bisher geringen Anzahl an Fallzahlen, die längst nicht an die Fallzahlen der Schiedsstelle Energie oder der Clearingstelle EEG/KWKG heranreichen. "Aufgrund der breiten Zuständigkeit und geringen personellen Ausstattung, noch dazu überwiegend mit zwar hoch qualifizierten, aber noch extrem jungen und wenig erfahrenen Juristinnen und Juristen, konnte die Universalschiedsstelle des Bundes bisher noch keine vertiefte Fachkompetenz aufbauen", erklärte Held gegenüber energate. Dies sei allerdings zu Beginn der Clearingstelle EEG/KWKG nicht anders gewesen. Bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes handelt es sich um eine branchenübergreifende Auffangstelle. Die Schlichtungsstelle Energie hingegen ist die zentrale Stelle für Streitigkeiten zwischen privaten Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen. Sie existiert seit 2011 und wird von Verbänden der Energiewirtschaft und dem VZBV getragen.

 

"Inzwischen gibt es aber mit der Schiedsstelle Energie eine bereits etablierte Schiedsinstitution, die vor allem mit der Schiedstätigkeit zu gaswirtschaftlichen Streitigkeiten bereits über eine Fachkompetenz verfügt, die auch für fernwärmerechtliche Streitigkeiten verfügbar gemacht werden könnte", so der Rechtsanwalt. ​Denn aufgrund der rechtshistorisch gleichen Ursprünge in beispielsweise AVBGasV und AVBFernwärmeV seien viele gasrechtliche Rechtsfragen ähnlich wie fernwärmerechtliche Rechtsfragen zu behandeln. "Auch technisch-wirtschaftlich überschneiden sich aufgrund der großen Bedeutung des Energieträgers Erdgas für den Wärmemarkt viele Streitfragen."

 

Für den Erfolg einer Schiedsstelle Fernwärme sei es grundlegend, diese mit langfristig gesicherter Finanz- und Personalausstattung zu versehen und ihre Kompetenz auf Streitigkeiten mit grundlegender Bedeutung auszuweiten, so Held. Dies könnte durch die Einbeziehung von Streitbereichen mit höheren Streitwerten, wie etwa förderrechtliche Fragen zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), vereinfacht werden. Eine über die Schiedstätigkeit hinausgehende Informationstätigkeit könnte das Aufgabenspektrum abrunden und einen fallzahlenunabhängigen Kompetenzaufbau sicherstellen.

 

Teilnahme an Transparenzplattform soll Pflicht werden

 

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) unterstützt derweil die Einrichtung einer Schlichtungsstelle, sofern Verbraucherrechte bei Wärmelieferverträgen auf ein mit Strom und Gas vergleichbares Niveau gehoben werden. "Eine Schlichtungsstelle kann jedoch keine wirksame Preisaufsicht ersetzen", gab Felix John, VZBV-Experte für Wärmenetze, zu bedenken. Sie könne individuelle Streitfälle bearbeiten, "aber nicht systematisch überprüfen, ob Preise und Preissteigerungen in diesem Monopolmarkt angemessen und rechtmäßig sind", so John. Der VZBV setzt sich außerdem für die ebenfalls im Wärmenetzpaket vorgesehenen Listungspflicht für Fernwärmeanbieter ein. 

 

Die brancheninitiierte Plattform "waermepreise.info" von AGFW, BDEW und VKU wertete der Verbraucherschützer als einen guten ersten Schritt. "Aus unserer Sicht braucht es allerdings eine Preistransparenzplattform, die von einer öffentlichen Stelle geführt wird und an der alle Versorger teilnehmen müssen", so John. Andernfalls bestehe immer die Gefahr, dass gerade die "schwarzen Schafe" ihre Angaben nicht übermittelten und so ein verzerrtes Bild entstehe.

 

Hinsichtlich der Listungspflicht herrscht mehr Einigkeit in der Branche. "Wir stehen einer allgemeinen Verpflichtung grundsätzlich nicht entgegen, allerdings muss diese bürokratiearm gestaltet sein", erklärte AGFW-Geschäftsführer Mattat. Und weiter: "Für eine etwaige Weiterentwicklung sind wir bereit." Dabei sollten allerdings alle Akteure abgebildet werden. /sr

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