EWE kauft vor Borkum gefördertes Erdgas
Oldenburg (energate) - Das niederländische Explorationsunternehmen ONE-Dyas hat die Erdgasförderung vor Borkum aufgenommen und bereits einen deutschen Käufer gefunden. Die Großhandelstochter des Oldenburger Regionalversorgers EWE werde die Produktion aus dem deutschen Teil des Feldes N05-A abnehmen, gab ONE-Dyas in einer Mitteilung bekannt.
"Mit dieser Vereinbarung stellen wir sicher, dass ein Teil des Gases, mit dem wir unsere Kunden versorgen, aus einer zuverlässigen und umweltfreundlichen Quelle in der Nordsee stammt", kommentierte Stefan Dohler, CEO der EWE. Die Gasliefermengen lassen sich nicht jahresscharf beziffern. "Hierbei müssen wir die Unsicherheit eines solchen Fördervorhabens teilen, bei dem zwar Potenziale geschätzt werden können, aber tatsächliche Fördervolumen - und damit zukünftige Abnahmemengen - nicht im Vorhinein feststehen", erläuterte ein EWE-Sprecher auf energate-Nachfrage. ONE-Dyas geht von einer Produktion von 0,5 Mrd. Kubikmeter noch in diesem Jahr aus, davon ein Drittel in Deutschland. Zur Einordnung: Die heimische Gasförderung ging 2024 auf 4,2 Mrd. Kubikmeter zurück. Bisher beschränken sich die ersten Tests und Fördermengen auf das niederländische Gebiet, für den deutschen Part wurde erst kürzlich ein sogenanntes Unitarisierungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden unterzeichnet.
ONE-Dyas und EWE sehen Vorteile, DUH nicht
ONE-Dyas betonte bei der Ankündigung des Liefervertrages, dass das Erdgas mit möglichst geringen ökologischen Auswirkungen gefördert werde. "Die Belieferung von EWE ist ein wichtiger Schritt in unserer Mission, die CO2-Emissionen zu reduzieren und die Energiewende zu beschleunigen, wobei die Übernahme von Verantwortung eine zentrale Rolle spielt", so der CEO von ONE-Dyas Chris de Ruyter van Steveninck. "Wir tun dies, indem wir Erdgas vor Ort fördern, die bestehende Infrastruktur nutzen und die Plattform nach der Verlegung des Kabels mit Offshore-Windenergie aus dem nahe gelegenen Windpark Riffgat versorgen", fügte er an. Der Windpark gehört seit Ende 2020 zu 100 Prozent einer EWE-Tochter.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die seit Jahren das Explorationsprojekt vor Borkum mit Beschwerden und Klagen bekämpft, hält dagegen: "Mit diesem Liefervertrag leistet mit EWE ausgerechnet ein niedersächsischer Energieversorger Beihilfe zur Zerstörung von geschützten Riffen in der Nordsee", sagte Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH, zu energate. Statt eine neue Gasförderung vor der Haustüre zu unterstützen, sollte EWE als regionaler Anbieter Verantwortung für die Menschen und die Natur vor Ort übernehmen. EWE wiederum verwies auf die CO2-Vorteile gegenüber Erdgasimporten. "Bei LNG macht das etwa ein Drittel des gesamten Fußabdrucks aus, der sich bei verbrauchsnaher Produktion und vergleichsweise kurzen Transportwegen aus dem deutschen Hoheitsgebiet der Nordsee deutlich verringern lässt", argumentierte der EWE-Sprecher. Dank des Offshore-Windstroms aus Riffgat verringerten sich die Treibhausgasemissionen um 85 Prozent gegenüber konventioneller Erdgasförderung.
Rückschlag für Kabelverlegung
Beim Bau des Stromkabels vom EWE-Offshore-Park zur Plattform von ONE-Dyas mussten die Unternehmen aber einen neuen Rückschlag hinnehmen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom 14. Juli (Az. 5 B 5439/25) einem vorläufigen Rechtsschutzantrag der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben. Damit gewinnen die Umweltschützer weitere Zeit. Sie wehren sich bereits seit Herbst 2022 gegen die erste naturschutzrechtliche Befreiung eines besonders geschützten Biotops durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Später kam ein zweites Biotop dazu und nochmals inhaltliche Änderungen der Genehmigung durch den Landesbetrieb. Gegen die Anordnung des sofortigen Vollzugs hatte die DUH eine weitere Klage eingereicht.
Wie das Verwaltungsgericht Oldenburg jetzt mitteilte, habe es "durchgreifende Zweifel" daran, dass die Stromversorgung der Plattform N05-A alternativlos durch das geplante Seekabel erfolgen müsse. Der Einsatz von Gasgeneratoren komme infrage, die Prüfung weiterer "zumutbarer Alternativen" wie die Leitung des Stromkabels auf Masten oder Dieselgeneratoren bzw. Brennstoffzellen hat das Gericht offengelassen. Für den Rechtsschutz spreche, dass die Folgen für die geschützten Biotoptypen - möglicherweise - irreversibel seien, während die finanziellen Interessen der ONE-Dyas an einer zügigen Verlegung des Seekabels nur vorübergehend und nicht irreversibel seien. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der niedersächsische Landesbetrieb und das niederländische Förderunternehmen können Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. /mt