EEG und Netzpaket: Kabinett macht Weg frei
Berlin (energate) - Mit EEG-Reform und Netzpaket haben nun zwei der wichtigsten energiewirtschaftlichen Gesetzesvorhaben dieser Legislatur das Bundeskabinett passiert. Große Änderungen gab es im Vergleich zu den Referentenentwürfen aus der Verbändeanhörung nicht.Beim Netzpaket wurde lediglich bei der Ausweisung der kapazitätslimitierten Gebiete und dem dazugehörigen gedeckelten Redispatch-Vorbehalt nachgeschärft. Beim EEG hat sich die Pachtbegrenzung für Windenergieanlagen an Land noch mal geändert. Während sich Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zufrieden mit der Arbeit der Bundesregierung zeigte, macht sich in der Erneuerbarenbranche teilweise Frust breit.
Im Netzpaket fehlte bislang noch die konkrete Höhe des Verzichts auf die Redispatch-Entschädigung. In Windvorranggebieten soll nun auf 18 Prozent der jährlichen Stromerzeugungsmenge keine Entschädigung mehr gezahlt werden. Für Wind an sonstigen Standorten und für PV gelten jeweils 20 Prozent. Wie bereits im Referentenentwurf erläutert, gilt der Verzicht nur für Anlagen, die in kapazitätslimitierter Netzgebiete angeschlossen werden. Der Netzbetreiber kann solche Gebiete bei einer jährlichen Abregelungsquote von mindestens fünf Prozent für maximal sechs Jahre ausrufen.
Neu ist allerdings, dass Netzbetreiber den Verzicht einmalig um bis zu 18 Monate verlängern dürfen, wenn das Engpassgebiet fortbesteht und der Netzbetreiber dies nicht zu verschulden hat. Parallel zum parlamentarischen Verfahren sollen konkrete Anforderungen an Netzbetreiber erarbeitet werden, die ein Verschulden begründen. Die Erneuerbarenbranche kritisiert dennoch die aus ihrer Sicht zu geringen Anforderungen an die Netzbetreiber.
Umstrittener Pachtendeckel im EEG
Die europarechtlich vorgeschriebenen Contracts for Difference (CfD) inklusive Abschöpfungsmechnismus in der EEG-Novelle werden hingegen auch von der Erneuerbarenbranche nicht infrage gestellt. Am umstrittensten bleiben die geplanten Einschnitte bei kleinen Dach-Photovoltaik-Anlagen. Dass die im Klimaschutzprogramm 2026 vorgesehene zusätzliche Ausschreibungsmengen von 12 GW für Wind an Land nun im EEG verankert wird, stößt hingegen auf breite Zustimmung. Vor allem der Zubau der Windenergie im Süden soll durch die Erhöhung des Korrekturfaktors angereizt werden. Der Beitrag, den die Kommunen erhalten können, wird von 0,2 auf 0,3 Cent/kWh erhöht.
Zudem wird die zulässige Höhe der Flächenpachten für im EEG geförderte, ausschreibungspflichtige Windenergieanlagen an Land begrenzt, was auf viel Kritik gestoßen ist. Der Deckel soll nun bei 3,5 Prozent der Ertragsmenge liegen. Dies seien rund 35.000 Euro pro Windstandort, sagte Wirtschaftsministerin Reiche bei der Präsentation des Kabinettsbeschlusses. Im vorhergehenden Entwurf plante das Wirtschaftsministerium noch, die Pachtzahlungen für Windflächen auf maximal 2,5 Prozent des Stromertrags zu begrenzen. Auch Resilienzausschreibungen sind vorgesehen, bei denen die Komponenten aus der EU kommen.
Umstritten bleibt ebenfalls das Aus für die Biomethan-Ausschreibungen, auch wenn die Ausschreibungsmengen für Biomasse leicht erhöht wird. Dies blockiere die Weiterentwicklung erneuerbarer Systemdienstleister wie Biomethan und Biogas in Deutschland, urteilte Biogasrat-Geschäftsführerin Janet Hochi. Auch der Stadtwerkeverband VKU betrachtet die ersatzlose Streichung der Biomethan-Ausschreibungen als Fehler. Einschränkungen gibt es zudem bei PV-Sonderformen. Nur noch Agri- und Moor-PV bekommen einen Bonus von 0,5 Cent/kWh.
Wirtschaftsministerin Reiche sieht in den Kabinettsbeschlüssen einen "Meilenstein" und einen "Paradigmenwechsel". "Wir beenden das EEG als Rundum-Sorglos-Paket", sagte sie vor Journalisten. Das Prinzip des "Produce and Forget" werde durch das Netzpaket beendet. Deutlich unzufrieden zeigte sich Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin der SPD: Beide Entwürfe würden nach wie vor wesentlichen Aussagen des Koalitionsvertrages widersprechen und die erklärten gemeinsamen Ziele konterkarieren, teilte sie mit. Es sei vereinbart worden, alle Potenziale der Erneuerbaren nutzen zu wollen - nicht aber, wesentliche Säulen des EEGs faktisch abzuschaffen.
"In Summe ein Energiewende-Vorbehalt"
Die Erneuerbarenbranche hofft wie Scheer nun auf Nachbesserungen durch das Parlament: Inhaltlich habe es kaum Verbesserungen gegenüber den Referentenentwürfen gegeben, sagte Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Erneuerbarenverbandes BEE. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW), sieht Investitionen in Milliardenhöhe und Zehntausende Arbeitsplätze gefährdet. "Das Netzanschlusspaket und das EEG sind in Summe ein Energiewende-Vorbehalt", heißt es vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE).
Sarah Bäumchen, Geschäftsführerin des Verbandes der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI), sieht in den Gesetzen eine verpasste Chance für einen großen Elektrifizierung-Schub. Positiver bewertet beispielsweise Filip Thon die EEG-Novelle, CEO des deutschen Eon-Vertriebs. Entscheidend sei, dass der Übergang für Kundinnen und Kunden praxistauglich bleibe. Direktvermarktung müsse massentauglich werden, so Thon. Christoph Müller, Chef des Übertragungsnetzbetreibers Amprion, begrüßt das Netzpaket als einen ersten Rahmen, in dem Kriterien für die Netzanschlussvergabe angewendet werden könnten. Die eigentliche Verteilung nach Kundengruppen könne aber nur über politisch definierte Kontingente aufgelöst werden.
Wechselwirkungen und fehlende Daten
Der Energieverband BDEW verweist erneut auf fehlende Transparenz über die zugrundeliegenden Annahmen, belastbare Daten und eine fundierte Folgenabschätzung. Eine Verzahnung der regulatorischen Prozesse sei unverzichtbar, heißt es generell aus der Branche. Ansonsten seien die Auswirkungen auf die Praxis kaum mehr zu überblicken und eine Mehrfachbelastung der Betreiber wahrscheinlich.
Dass sich die Bundesregierung einer Wechselwirkung der verschiedenen Instrumente zumindest bewusst ist, zeigt sich in einer Ansage an die Bundesnetzagentur, die sich noch mitten im AgNes-Prozess befindet. Die Behörde möge mögliche Auswirkungen von Baukostenzuschüssen und Einspeisenetzentgelten auf den EEG-Finanzierungsrahmen berücksichtigen, heißt es im Gesetzesentwurf zum Netzpaket. Eine Wechselwirkung der Instrumente sei nicht ausgeschlossen. /lm/ck