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Bundesregierung will KWKG bis 2035 verlängern

Berlin (energate) - Das Bundeswirtschaftsministerium hat das angekündigte Eckpunktepapier zur Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) veröffentlicht. Es will das KWKG bis Ende 2035 verlängern. Für Anlagen außerhalb des Ausschreibungssegments sowie für Wärmenetze und -speicher soll eine Förderung gewährt werden, sofern der Dauerbetrieb bis Ende 2035 aufgenommen wird. Im Ausschreibungssegment müssen Projekte bis Ende 2031 einen Zuschlag erhalten.

 

Das Papier soll die Grundlage für einen Gesetzentwurf bilden, der noch im Herbst 2026 das Kabinett passieren soll. Ein Inkrafttreten ist spätestens für das erste Quartal 2027 geplant. Frank Wetzel, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, hatte auf dem Stadtwerkekongress des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) in Berlin kürzlich die Eckpunkte angekündigt. Die Branche forderte von der Bundesregierung schon länger eine rasche und verlässliche Verlängerung sowie Novellierung des KWKG. Die aktuelle Förderung läuft Ende 2026 aus, was laut VKU zu verschobenen Projekten und Investitionszurückhaltung führt.

 

Einer unbefristeten Verlängerung des KWKG erteilt das Wirtschaftsministerium jedoch eine Absage. Dies würde den sich stetig ändernden Rahmenbedingungen im deutschen Energiesystem nicht gerecht, heißt es im Eckpunktepapier. Während der Laufzeit werde das KWKG regelmäßig evaluiert und dabei auch das Zusammenspiel mit den Ausschreibungen des StromVKG sowie der Einführung des Kapazitätsmarkts bewertet.

 

Förderung wird angepasst

 

Die geplanten Maßnahmen stützen sich auf eine kürzlich abgeschlossene Evaluierung des KWKG. Demnach erzeugen heute rund 43 GW an installierter KWK-Leistung rund 100 TWh Strom und rund 200 TWh Wärme. Für das Jahr 2045 werden rund 25 GW installierte KWK-Leistung prognostiziert, die ca. 30 TWh Strom und ca. 50 TWh Wärme bereitstellen. Mit dem stetigen Ausbau der erneuerbaren Energien gingen demnach auch die Einsatzzeiten der KWK-Anlagen deutlich von heute durchschnittlich 2.600 Stunden auf rund 1.300 Stunden in 2045 zurück.

 

Auf der anderen Seite habe sich das KWKG über die Jahre als Förderinstrument bewährt und werde daher mit Anpassungen grundsätzlich fortgeführt, heißt es im Eckpunktepapier. So will das Ministerium die förderfähige Gesamtstundenzahl für alle neuen Förderfälle von 30.000 auf 20.000 Stunden reduzieren. Zum Ausgleich werden die Fördersätze um 50 Prozent angehoben. Für Anlagen über 50 MW bedeutet das beispielsweise: statt 3,9 ct/kWh über 30.000 Stunden künftig 5,85 ct/kWh über 20.000 Stunden. Der Barwert der Förderung steigt dadurch um mehr als zehn Prozent. Parallel dazu werden die jährlich förderfähigen Stunden weiter abgesenkt - von 2.500 Stunden ab 2030 in Zweijahresschritten um jeweils 200 Stunden bis auf 1.500 Stunden im Jahr 2040.

 

Flexibilisierung im Stromsystem

 

Die Förderung von KWK-Anlagen bis 500 kW soll beibehalten, aber an das Niveau großer Anlagen angeglichen werden. Ab 2028 gilt hier ein einheitlicher Satz von 7,5 ct/kWh. Ab 2029 entfällt die Förderung für neue Anlagen unter 25 kW analog zur geplanten EEG-Reform vollständig. Zur Senkung der Systemkosten soll die Förderung zudem künftig stärker auf Strom konzentriert werden, der in öffentliche Netze eingespeist wird.

 

Verschärft wird zudem die Modernisierungsförderung. So ist eine Modernisierung zukünftig nur dann förderungswürdig, wenn sie messbare und nachvollziehbare Verbesserungen erreicht. Der Börsenstrompreis-Schwellenwert, unterhalb dessen keine Förderung gewährt wird, soll von derzeit 0 auf 3 ct/kWh angehoben werden. Auch die Direktvermarktung will das Bundeswirtschaftsministerium ausweiten. KWK-Anlagen sollen zudem stärker in Redispatch-Maßnahmen eingebunden werden. Zur Dekarbonisierung setzt das Wirtschaftsministerium auf Wasserstoff. Neue gasbefeuerte KWK-Anlagen müssen so errichtet werden, dass ein späterer Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff möglich ist.

 

Wärmenetz-Förderung

 

Zur Unterstützung der Wärmewende soll mit der Novelle auch die Zuschlagsgrenze für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen von 50 auf 100 Mio. Euro je Projekt erhöht werden. Hierdurch werde ein Gleichlauf mit der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) hergestellt und gleichzeitig würden größere Wärmenetzprojekte auch im KWKG förderfähig, heißt es im Papier.

 

"Gerade dann, wenn Wind und Sonne nicht ausreichend Energie liefern, brauchen wir Anlagen, die flexibel einspringen und zuverlässig Strom und Wärme bereitstellen", sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Die Kraft-Wärme-Kopplung bleibe ein unverzichtbarer Baustein für eine sichere Strom- und Wärmeversorgung. Vorausgegangen war die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Juli 2026, wonach die Förderung nach dem KWKG keine staatliche Beihilfe darstellt. /ck

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