Branche drängt auf Änderungen bei Kraftwerksauktionen
Berlin (energate) - Das Stromversorgungssicherheitsgesetz (StromVKG), oder auch die Kraftwerksstrategie, befindet sich auf der parlamentarischen Zielgeraden. Noch vor der Sommerpause, die am 13. Juli beginnt, könnte der Bundestag das zentrale politische Vorhaben von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verabschieden. Im Ausschuss für Wirtschaft und Energie nutzten Branchenvertreter nun noch einmal die Chance, um auf letzte Anpassungen zu drängen. Im Fokus steht der Wettbewerb in den Kraftwerksausschreibungen - Anfang September soll bereits die erste Auktion durchgeführt werden. Einig zeigten sich die eingeladenen Experten, dass der Höchstwert für die Vergütung pro MW zu gering sei, um Investitionen wirtschaftlich darzustellen. Unterschiedliche Meinungen gibt es derweil zur Begrenzung der Marktmacht einzelner großer Player. Die Speicherbranche sieht sich indes so benachteiligt, dass der Branchenverband BVES Beschwerde bei der EU-Kommission wegen fehlender Technologieoffenheit ankündigte.
173.000 Euro/MW reichen nicht aus
Zunächst waren sich in der Ausschusssitzung die Vertreter der Energiewirtschaft einig: Der Höchstwert in den Langzeitausschreibungen müsse angehoben werden. Die Bundesregierung hat sich im Gesetzentwurf auf eine maximale Vergütung von 173.000 Euro pro MW reduzierte Jahresleistung geeinigt. Das reiche nicht aus, um eine auskömmliche Investition zu ermöglichen, monierte Jörg Jasper, Leiter Strategie, Energiewirtschaft und Positionierung beim Energiekonzern EnBW, vor dem Ausschuss.
Gründe hierfür nennt der BDEW in seiner Stellungnahme: Der Wert sei nicht mit anderen europäischen Kapazitätsmechanismen vergleichbar. In Deutschland würden mehrere Kostentreiber zusammenwirken: höhere Arbeits- und Inbetriebnahmekosten, stark gestiegene Investitionskosten durch die europaweit hohe Nachfrage nach neuen Gaskraftwerken, absehbare Engpässe bei Herstellern und Zulieferern, geringere Strommarkterlöse sowie strengere Anforderungen an Bankgarantien und Pönalen. Hinzu kämen gesetzliche Anforderungen, etwa zur Momentanreserve und zur Umstellung auf Wasserstoff. Ähnlich sieht das der Stadtwerkeverband VKU mit seinem Verweis auf den Zeitraum von bis zu fünf Jahren, der zwischen Zuschlag und Inbetriebnahme liege. Dieser führe zu erheblichen Unsicherheiten bei der Kostenentwicklung und Lieferketten.
Keine Zusatzbelastung für Endverbraucher
EnBW-Strategiechef Jasper widersprach dem Argument zusätzlicher Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Bei einer Anhebung des Höchstpreises würden die Stromkosten nicht "eins zu eins" steigen, so seine Prognose. Stattdessen würde ein höherer Höchstwert die Bietervielfalt stärken. Ein intensiverer Wettbewerb wiederum hätte zur Folge, dass der Höchstpreis letztlich gar nicht unbedingt erreicht werde. Im Moment seien so viele Projekte in Deutschland in Vorbereitung auf die Kraftwerksauktionen, dass "wir mit einem intensiven Wettbewerb rechnen", zeigte sich der EnBW-Vertreter überzeugt. Tatsächlich bereiten sich neben dem baden-württembergischen Energiekonzern auch andere Marktakteure auf die Ausschreibung vor - darunter RWE, Uniper, Engie, Steag Iqony, Onyx Power, die Kraftwerke Mainz-Wiesbaden AG oder die Bremer EWE-Tochter SWB.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert mit Blick auf den Höchstwert derweil einen besonderen Aspekt - die Wirtschaftlichkeitslücke gegenüber der flexiblen Bioenergie-KWK. Während für Gaskraftwerksbetreiber in den Auktionen künftig bis zu 173 Euro pro kWh möglich sind, beläuft sich der Flexzuschlag für Bioenergie aktuell auf 100 Euro pro kWh. Der Erneuerbarenverband pocht daher darauf, dass flexible Bioenergie-KWK als gleichwertige Versorgungssicherheitsoption anerkannt wird und den Flexzuschlag im EEG über die Kapazitätsumlage zu refinanzieren. Das entlaste den KTF um einen zweistelligen Milliardenbetrag ohne eine grundsätzliche Reform des Strom-VKG zu erfordern, so die Argumentation.
Bundesrat fördert ebenfalls Anhebung des Höchstwerts
Unterstützung bei ihren Forderungen nach einer Anhebung des Höchstwerts bekommen die Kraftwerksbetreiber von den Ländern. Der Bundesrat hat sich erst kürzlich mit dem gleichen Ansinnen an die Bundesregierung gewandt und argumentiert mit den Auswirkungen des laufenden AgNes-Verfahrens auf die potenziellen Bieter. In dem AgNes-Prozess werden Netzentgelte für Einspeiser diskutiert. Diese können je nach Ausgestaltung erhebliche Auswirkung auf die Finanzierung von Kraftwerksprojekten haben und müssten entsprechend in den Geboten abgebildet werden, gab die Länderkammer zu bedenken. Die Bundesregierung hat den Einwand des Bundesrates in ihrer Gegenäußerung allerdings widersprochen.
Dass die Anpassung des Maximalpreises kein Garant für fairen Wettbewerb und Anbietervielfalt ist, zeigen die weiteren Forderungen gegenüber dem Ausschuss. Der VKU wiederholte seine Forderung nach einer Begrenzung der maximalen Zuschlagsmenge pro Bieter. Dabei verweist der Stadtwerkeverband auf die Vorschläge des Bundeskartellamts, wonach ein Bieter maximal nur zehn Prozent des ausgeschriebenen Gesamtvolumens auf sich vereinen darf. Der BDEW lehnt eine starre Beschränkung der Gebotshöhe pro Marktteilnehmer hingegen ab. Eine solche Regel könne effiziente Projekte begrenzen, ohne kleinere Akteure tatsächlich besserzustellen, so die Begründung des Verbands. Stattdessen sollten niedrige Mindestgebotshöhen, beschleunigte Genehmigungen, realistische Sicherheiten und beherrschbare Pönalen in den Mittelpunkt gestellt werden, heißt es weiter.
Pönalisierung weniger streng handhaben
Einig sind sich beide Verbände bei der Absenkung der Nichtrealisierungspönale. Der VKU plädiert hier für eine Orientierung an vergleichbaren Regulierungsansätzen, wie im KWK-Bereich (§ 10 KWKAusV) oder wie sie im Entwurf des Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG) angelegt waren. Dort waren mit 120 Euro pro kW deutlich niedrigere Sicherheiten vorgesehen als jetzt, die sich zudem an der Leistung der Kraftwerke orientierten. Die Regelung des Kabinettsentwurfs stellte demgegenüber eine erhebliche Vervielfachung der Belastung dar, beklagte der Stadtwerkeverband. Dafür sei keine hinreichende sachliche Rechtfertigung erkennbar.
Speicherverband plant Beschwerde
Der Speicherverband BVES wiederum sieht seine Branche bei den Ausschreibungen dermaßen im wettbewerblichen Nachteil, dass er eine Beschwerde bei der EU-Kommission ankündigte. "Uns geht es nicht um Speicher gegen Gaskraftwerke", betonte Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des Verbandes. Vielmehr gehe es um Technologieoffenheit. Genau diesen Wettbewerb schränke das StromVKG jedoch ein. Windelen spielt damit auf ein Konglomerat aus Einzelregelungen an, wie die 10-H-Regelung. Aber auch die starke Einschränkung von Pooling-Lösungen sieht der Verband kritisch, genau wie die Resilienzkriterien. Es dürfe nicht sein, dass einzelne Technologien strengen Herkunftsanforderungen unterliegen, während andere langfristige Importabhängigkeiten faktisch unberücksichtigt blieben, so Windelen. Insbesondere Gaskraftwerke seien komplett vom Resilienzkriterium ausgenommen, kritisierte der BVES-Chef. /lm