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BNetzA schlägt Zinssatz von 3,76 Prozent für Gasnetzbetreiber vor

Bonn (energate) - Die zuständige Beschlusskammer (BK) 9 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat für die fünfte Regulierungsperiode Gas einen pauschalierten Kapitalverzinsungssatz (WACC-Rate) vor Steuern von 3,76 Prozent vorgeschlagen. Die Regulierungsperiode startet 2028 und endet 2032. Ein Festlegungsverfahren zur Bestimmung des Zinssatzes hat die Beschlusskammer am 14. August eingeleitet. Die Festlegung einer WACC-Rate ist Teil der neuen Regulierungssystematik der Behörde, die im sogenannten NEST-Prozess seit Anfang 2024 schrittweise umgesetzt wird. Die grundsätzlichen Methoden der Entgeltbildung hatte die Behörde Ende 2025 festgelegt.

 

Für den Weighted Cost of Capital (WACC) unterstellt die Behörde pauschal einen Eigenkapitalanteil von 40 Prozent, der zu 5,76 Prozent vor Steuern verzinst wird. 60 Prozent Fremdkapital werden zu 2,43 Prozent verzinst. 40 Prozent sind die Obergrenze für den Eigenkapitalanteil. Die Behörde hat bei der Ermittlung des Eigenkapitalzinssatzes eine Reihe von methodischen Anpassungen vorgenommen, um die Berechnung an die aktuellen Marktbedingungen anzupassen. Auf der Basis der Berechnungsmethoden für die vierte Regulierungsperiode hätte der Eigenkapitalzinssatz nach Steuern lediglich bei 4,77 Prozent gelegen. Dies ergibt sich aus einem Papier mit Erläuterungen zu dem neuen Zinssatz der Behörde für den Länderausschuss, das energate vorliegt.

 

Rechtsanwalt Stefan Missling, Partner bei Becker Büttner Held (BBH), bewertet den Zinssatz als "drastischen Rückgang". Technisch liege das am sogenannten Beta-Faktor. Der sei aufgrund der hohen Marktvolatilitäten derzeit extrem niedrig. Bei der Bestimmung der Eigenkapitalrendite zieht die Behörde neben dem risikolosen Zinssatz und der allgemeinen Marktrisikoprämie (MRP) den Beta-Faktor zur Bewertung des individuellen Risikos heran. Beta-Faktor und MRP ergeben zusammen den sogenannten Wagniszuschlag. Den Parametern liegen Zeitreihen zugrunde. Laut Missling hat die BNetzA das Problem beim Beta-Faktor grundsätzlich erkannt, aber nicht gelöst: Sie stellt hier lediglich auf einen Drei-Jahresdurchschnitt ab, während für die MRP eine Zeitperiode von 130 Jahren herangezogen wird. 

 

Höherer EK-Zins nicht vergleichbar

 

In einer Pressemitteilung zur Verfahrenseinleitung heißt es von der BNetzA, der neue Eigenkapitalzinssatz von 5,76 Prozent sei nur bedingt mit dem Zinssatz von 5,07 Prozent aus der vierten Regulierungsperiode vergleichbar. Durch eine Änderung des Körperschaftssteuergesetzes erfolgt ab 2028 eine jährliche Absenkung der Steuer um zehn Prozent. Aktuell beträgt der Steuersatz 15 Prozent. Die schrittweise Absenkung wird so lange fortgeführt, bis ein Steuersatz von zehn Prozent erreicht ist.

 

Die BNetzA betonte, die vorgeschlagene WACC-Rate gelte nur für Gasnetzbetreiber. Sowohl für Wasserstoff- als auch für Stromnetze werden eigene Raten festgelegt. Dies muss aber erst 2027 erfolgen. Die Höhe des Zinssatzes bei Gas präjudiziere nicht die Zinssätze für die anderen Sektoren. Die Behörde ist sich bewusst, dass im internationalen Vergleich teilweise höhere Zinsen gewährt werden, worauf Netzbetreiber immer wieder verweisen. In einem Begleitdokument zum Festlegungsentwurf schreibt sie aber, die Stabilität und Verlässlichkeit der Regulierung und die damit verbundene Absicherung der Kapitalrückflüsse in Deutschland würden die ungebrochene Attraktivität von Investitionen in deutsche Energienetze gewährleisten. Bei Gasnetzen sei zudem die Gefahr von Unterinvestitionen wesentlich geringer als im Stromsektor, da Erweiterungen, auch für die Nutzung von Biomethan, kaum erforderlich sein dürften.

 

BDEW: International nicht wettbewerbsfähig

 

Das sieht der Energieverband BDEW anders. In einer ersten Stellungnahme kritisierte der Verband, mit den von der BK 9 vorgeschlagenen Regelungen könne das erforderliche Kapital für die Transformation der Gasnetze nicht beschafft werden. Die vorgeschlagenen Zinssätze seien international nicht wettbewerbsfähig. Das sieht auch Barbara Fischer, Geschäftsführerin des FNB Gas, so: "Die heute von der BNetzA vorgeschlagene Gesamtkapitalverzinsung ist im allgemeinen Investitionsumfeld viel zu niedrig und liegt lediglich auf dem Niveau der aktuell beobachtbaren Fremdkapitalzinsen." Sie sieht die Finanzierung der gesetzlich vorgegebenen FNB-Aufgaben für Versorgungssicherheit und Transformation gefährdet. "Hier muss nachgebessert werden", so Fischer. 

 

Bis zum 14. September können die Verbände ihre Meinung der Behörde schriftlich in Stellungnahmen mitteilen. Das ist für den BDEW eine viel zu kurze Frist: "Angesichts der Komplexität raten wir dazu, sich ausreichend Zeit für solche fundamentalen Zukunftsentscheidungen zu nehmen, auch wenn die Festlegung dann 2027 erfolgt", so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae. Die BK 9 will das Verfahren bis Ende 2026 abschließen. Zusammen mit dem Festlegungsentwurf hat die BK 9 ein Gutachten von Frontier Economics veröffentlicht, das Basis für die Ermittlung des Zinssatzes der Festlegung war. /hl

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