Bidirektionales Laden: Bundesnetzagentur hört auf Branche
Bonn (energate) - Die Automobilindustrie und Anbieter bidirektionaler Ladelösungen dürfen aufatmen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten (MiSpeL) beschlossen. Dabei kommt sie der Branche in wesentlichen Kritikpunkten entgegen. Bisher mussten Grünstrom und Netzstrom in Speichern streng voneinander getrennt werden. Nur Grünstromspeicher konnten die EEG-Förderung erhalten. Auch bidirektionale Ladepunkte waren ausgeschlossen. Genau das soll die MiSpeL-Festlegung überwinden und somit neue Flexibilitätsmöglichkeiten erschließen. So macht es die Festlegung zum Beispiel möglich, bei einem Co-located-Speicher eines Solarparks auch Netzstrom zwischenzuspeichern, ohne dabei den Marktprämienanspruch für den erzeugten Strom zu verlieren. MiSpeL wird daher seit Längerem von Batteriespeichervermarktern sehnsüchtig erwartet.
Doch bei einem Thema gab es zuletzt noch heftigen Widerstand gegen die Überlegungen der Bundesnetzagentur: dem bidirektionalen Laden. Noch in der Vorwoche warnten mehrere Energieunternehmen und Automobilhersteller in einem offenen Brief vor dem MiSpeL-Arbeitsstand. Sollte die Festlegung keine Anpassungen vornehmen, bleibe bidirektionales Laden ein "Liebhaber-Nischenprojekt, aber absolut nicht massenmarkttauglich", sagte etwa Sebastian Schaule von Octopus Energy zu energate.
BNetzA reagiert auf Kritik
Eine Warnung, die in Bonn Gehör gefunden hat, wie Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller bei einem Pressegespräch auf dem BDEW-Kongress Treffpunkt Netze in Berlin klarmachte. "Richtig ist: Die Rückmeldung der Branche in den letzten Wochen war robust", so Müller zu energate. Die Bundesnetzagentur habe daher "alle Hemmnisse und Hürden aus dem Weg geräumt, die irgendwo zu sehen waren". Zentrales Ziel aller Beteiligten und insbesondere auch der Bonner Behörde sei es, Flexibilität zu ermöglichen und sie nicht zu verhindern, so Müller weiter.
Zur Erinnerung: MiSpeL unterscheidet zwischen zwei Optionen: Die eher für größere Anlagen gedachte Abgrenzungsoption und die Pauschaloption, die Betreiber von Anlagen bis 30 kW wählen können. Drei zentrale Missstände hatte die Branche dabei in dem ersten Aufschlag der Bundesnetzagentur identifiziert. Bei allen Kritikpunkten hat die Regulierungsbehörde nun nachgebessert. Knackpunkt Nummer eins war die regulatorische Ungleichbehandlung von Heimspeichern mit bidirektionalen Ladepunkten. In der viertelstundenscharfen Abgrenzungsoption unterschied die BNetzA bei den Anforderungen. Wer dort einen mobilen Speicher betreiben wollte, musste zwingend einen zweiten Smart Meter installieren. Diese Anforderung hat die Regulierungsbehörde nun gestrichen. Künftig kann die Abgrenzungsoption auch nur mit einem intelligenten Zähler genutzt werden.
Zweitens stand MiSpeL bislang ausschließlich E-Mobilisten mit Solaranlage zur Verfügung. Diese Voraussetzung entfällt künftig. Heißt: Wer keine eigene Solaranlage hat, kann die Abgrenzungsoption künftig ebenfalls nutzen, auch hier ist nur ein Zähler notwendig. Damit kann jeder, der über ein E-Auto verfügt, mobilen Speicher für das Netz zur Verfügung stellen. "Marktaktive Prosumer und Unternehmen können ihre Stromspeicher und Ladepunkte zu ihrem eigenen Vorteil nutzen", schreibt die Bundesnetzagentur.
Indifferenzbereich entschärft
Nicht komplett gestrichen, aber deutlich entschärft, hat die Bundesnetzagentur den sogenannten Indifferenzbereich in der Pauschaloption. Die Pauschaloption ist als vereinfachte Alternative zur Abgrenzungsoption gedacht. Darin wird die geförderte PV-Einspeisemenge pauschal auf 500 kWh pro kWp installierter Leistung im Kalenderjahr begrenzt. Netzeinspeisung bis zu dieser Grenze gilt pauschal als förderfähig. Jede Einspeisung oberhalb dieser Obergrenze fällt in den Indifferenzbereich, in dem weder eine EEG-Förderung noch eine Saldierung von Umlagen möglich ist.
Erst Strommengen, die über diesen als Puffer gedachten Indifferenzbereich liegen, gelten dann wieder pauschal als zurückgespeister Strom aus der Batterie des Autos und sind von Umlagen befreit. Das System folgt also einer Dreistufigkeit: Förderfähig, Indifferenzbereich, Befreiung von Umlagen und Gebühren. Mit dem Indifferenzbereich will die BNetzA möglichem Missbrauch vorbeugen, etwa indem Strom auswärts getankt und dann zu Hause entladen werden könnte. Das Problem: Der Bereich war im ursprünglichen Entwurf sehr breit angelegt und V2G-Anwendungen deutlich gegenüber reinen Heimspeichern benachteiligt, bei denen der Indifferenzbereich mit steigender Speicherkapazität schrumpft. Bidirektionale Ladepunkte haben aber einen festen Faktor, der diese Logik nicht fortführt. Die BNetzA hat den Faktor (Solaranlage zu Speicher) jedoch von 0,5 auf 0,2 abgesenkt - die Rückspeisung des Stroms lohnt sich also früher.
Branche lobt gefundene Lösung
VDA-Präsidentin Hildegard Müller zeigte sich anlässlich der Festlegung zufrieden. Die Bundesnetzagentur habe den "Weg dafür bereitet, dass das bidirektionale Laden in Deutschland zu einer Erfolgsgeschichte werden kann", sagte Müller. Es sei eine "pragmatische Lösung" gefunden worden, die die "Wirtschaftlichkeit des bidirektionalen Ladens nicht unnötig" einschränke. Dass die Bundesnetzagentur der Branche zugehört und die Messkonzepte überarbeitet habe, sei ein Beweis dafür, dass "gute Argumente und pragmatische Lösungen gemeinsam gefunden und auf den Weg gebracht" werden könnten.
Auch Sebastian Gierull, CEO von Octopus Energy Germany, lobte gegenüber energate das Entgegenkommen der Bundesnetzagentur. Octopus arbeitet in Deutschland gemeinsam mit Ford und Audi an Produkten für bidirektionales Laden. Dieses habe jetzt das Potenzial, im Alltag anzukommen. "Energie- und Autobranche stehen bereit, die Technik ist vorhanden", zeigte sich Gierull überzeugt.
Marcus Fendt, Managing Director von Mobility House Energy, hatte die Bundesnetzagentur im Vorfeld der Festlegung im energate-Interview ebenfalls deutlich kritisiert. Auch er begrüßte die Festlegung als wesentlichen Fortschritt. Es verdiene "Anerkennung", dass die BNetzA die aufgeworfenen Kritikpunkte aufgegriffen habe, so Fendt zu energate. "Jetzt ist die Branche zu Recht gefordert, die Möglichkeiten zu nutzen", sagte er weiter.
Klaus Müller formuliert Erwartungen an die Automobilindustrie
Eine Aufforderung, der sich BNetzA-Präsident Klaus Müller in Berlin auf dem BDEW-Kongress Treffpunkt Netze anschloss. Er erwarte "ein Feuerwerk an Engagement, um bidirektionales Laden zu dem Top-Flexibilitätsmotor in Deutschland zu machen". Er sei sich sicher, dass die deutsche Autoindustrie "alle Tiptop-Angebote der Nachbarländer nochmal übertreffen" werde - eine bewusste Spitze Müllers gegen Autohersteller. Schließlich hatten die deutschen Autobauer während der Konsultationszeit immer wieder darauf hingewiesen, wie wichtig bidirektionales Laden für die Zukunft der Branche sei. /rh/ck
Die Umsetzung von MiSpeL wird für Netzbetreiber erst zum 1. Oktober 2027 verpflichtend. Die Festlegung finden Sie hier.