Zum InhaltZum Cookiehinweis

RSS Feed

Windbranche wartet auf ein Ende des nächtlichen Blinkens

Wien (energate) - Die Bundesregierung will bei Windkraftanlagen die sogenannte bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung einführen. Die Änderung soll bewirken, dass rote Blinklichter in Windparks während der Nacht fast durchgehend ausgeschaltet bleiben. Derzeit sind die Blinklichter nachts durchgehend eingeschaltet, um Piloten insbesondere von Kleinflugzeugen vor einer Kollision zu warnen. In Zukunft sollen die Lichter nur angehen, wenn sich ein Flugzeug dem Windrad nähert. Das von Menschen in der Umgebung von Windparks häufig kritisierte Dauerblinken wäre damit vorbei - was wiederum die Akzeptanz dieser Technologie verbessern könnte.

 

Zustimmung im Parlament sehr wahrscheinlich

 

Die Novelle ist Teil der geplanten Änderungen des Luftfahrtgesetzes auf Vorschlag der Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Hermann Weratschnig (Grüne). Am 12. März hat der Verkehrsausschuss einstimmig dafür gestimmt. Am 20. März stimmt nun der Nationalrat darüber ab und am 4. April auch der Bundesrat. Eine Beschlussfassung gilt als sehr wahrscheinlich, weil die Gesetzesänderung im Parlament keine Zweidrittelmehrheit braucht. Außerdem verwies ein Sprecher der IG Windkraft gegenüber energate auf die hohe Zustimmung im Verkehrsausschuss.

 

Austro Control soll zentrales System betreiben

 

Bis die neue Regelung tatsächlich greift, wird es allerdings noch dauern. Notwendig seien eine neue Luftfahrtverordnung und Änderungen bei Genehmigungen von Windparks, so die IG Windkraft. Außerdem muss ein neues Warnsystem installiert werden - das in Österreich, anders als in Deutschland und den Niederlanden, zentral aufgebaut sein soll. Geplant ist, dass die Flugsicherung Austro Control in Zukunft immer dann, wenn ein Flugzeug sich einem Windpark nähert, die Warnleuchten ferngesteuert einschaltet und wieder ausschaltet. Die Austro Control verfüge bereits über Techniken zur Erfassung von Flugzeugen und könne auf die notwendigen Daten zurückgreifen, heißt es im Gesetzesvorschlag.

 

In Deutschland und den Niederlanden sind Systeme der Nachtkennzeichnung möglich, aber noch nicht verpflichtend. Beide Länder planen dezentrale Systeme, die der Betreiber eines Windparks installieren und selbst betreiben muss - allerdings stemmen sich viele Windparkbetreiber dagegen. So versucht die deutsche Bundesregierung seit Jahren erfolglos, Anlagenbetreiber zum Umrüsten zu verpflichten.

 

IG Windkraft: "Wichtiger Schritt für die Akzeptanz"

 

Zustimmung zu der Entscheidung in Österreich kommt von der Branchenvertretung IG Windkraft. "Die Windbranche begrüßt diese Initiative außerordentlich", so Geschäftsführer Stefan Moidl. Das nächtliche Blinken werde auf ein Minimum reduziert. Das sei "ein wichtiger Schritt für die Akzeptanz" und damit auch für den weiteren Ausbau der Technologie. Die Windkraftbranche habe seit rund zehn Jahren gemeinsam mit der Politik an einer neuen Regelung gearbeitet. /pm

Zurück