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Wasserstoff-Kernnetz verzögert sich - Umfang bestätigt

Berlin (energate) - Bis 2037 wollen die Wasserstoffnetzbetreiber insgesamt 9.206 Kilometer Wasserstoffleitungen in Betrieb nehmen. Dies ergibt sich aus dem Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff. Er wurde am 3. März von der Koordinierungsstelle integrierte Netzentwicklungsplanung (NEP) Gas und Wasserstoff (KO.NEP) vorgelegt. 2.199 Kilometer Wasserstoff-Kernnetz, deren Bau oder Umwidmung vom Erdgastransport schon 2025 begonnen wurde und die bis Ende 2027 in Betrieb sein sollen, sind in dem geplanten Gesamtnetz enthalten. Die geplanten Investitionen betragen insgesamt 24,9 Mrd. Euro, inklusive der 4,8 Mrd. Euro Investitionen für die ersten 2.200 Kilometer Wasserstoff-Kernnetz.

 

Zusätzlich wollen die Netzbetreiber 364 Kilometer Erdgasleitungen bauen und dafür 2,9 Mrd. Euro investieren. Gegenüber dem genehmigten Kernnetz, mit Investitionen von 18,9 Mrd. Euro, sind die Investitionen für das neu geplante Wasserstoffnetz gut 30 Prozent höher. Die Mehrkosten entstehen beim Neubau von Wasserstoffleitungen. Kostensteigerungen in dieser Größenordnung seien aber bereits bei der Ermittlung des Hochlaufentgeltes durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) berücksichtigt worden, erläuterte Barbara Fischer, die Geschäftsführerin des FNB Gas.

 

Szenariorahmen bestimmt Modellierungen

 

Das 2024 genehmigte Wasserstoff-Kernnetz hatte eine Gesamtlänge von 9.040 Kilometern. Sie sollten gemäß den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bis 2032 in Betrieb gehen. Aber das EnWG sieht vor, alle Leitungen mit einer planerischen Inbetriebnahme nach 2027 im Rahmen des NEP-Prozesses zu überprüfen. Das EnWG sieht zudem vor, dass eine Verzögerung der Inbetriebnahme bis 2037 für Leitungen des Wasserstoff-Kernnetzes möglich ist.

 

Die BNetzA hatte in dem genehmigten Szenariorahmen auf Basis der Vorschläge der Fernleitungsnetzbetreiber vier Szenarien für die Modellierung des Netzausbaus vorgegeben: Ein Szenario betrachtet eine langfristige Entwicklung des Energiesystems, mit einer großen Rolle für Wasserstoff. Szenario zwei basiert auf einer starken Elektrifizierung des Energiesystems. Wasserstoff spielt ergänzend vor allem in der Stromerzeugung eine wichtige Rolle. In Szenario drei erfolgt die Dekarbonisierung des Energiesystems verzögert. Auch 2045 wird in der Stromerzeugung noch Erdgas eingesetzt. In einem vierten Versorgungssicherheitsszenario sollen die Netzbetreiber nur bis zum Jahr 2030 den notwendigen Gasnetzausbau modellieren, der bei einer höheren Erdgasnachfrage als in den Langfristszenarien erwartet entsteht.

 

Für ihren Netzausbauvorschlag legen die Netzbetreiber nicht das Ergebnis eines der Szenarien zugrunde. Vorgeschlagen werden für den Ausbau des Erdgasnetzes Maßnahmen, die in allen vier Szenarien das Ergebnis der Modellierung sind. Aber auch Maßnahmen, die nicht in allen Szenarien notwendig sind, werden berücksichtigt, wenn dadurch Nachfrage von Kraftwerken und Industrieunternehmen befriedigt wird. Beim Aufbau des Wasserstoffnetzes werden alle Leitungen des Kernnetzes berücksichtigt, wenn sie in einem der drei Langfristszenarien benötigt werden. Leitungen über das Kernnetz hinaus sind nur dann Teil des Netzausbauvorschlags, wenn sie in allen drei Langfristszenarien benötigt werden. Einige neue Projekte außerhalb des Kernnetzes finden deshalb Berücksichtigung.

 

Drei Leitungen fallen raus

 

Nur drei Leitungen des 2024 genehmigten Kernnetzes sind nicht mehr Teil der Netzentwicklungsplanung. Aber bei vielen Projekten erfolgt eine Verzögerung bei den Planungen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Die Modellierungsergebnisse aufgrund der Wasserstoffszenarien sind ein zentraler Grund. Aber auch detailliertere Machbarkeitsstudien und damit Einschätzungen zur technischen Realisierung führen zu Verzögerungen.

 

KO.NEP wird den Entwurf bis zum 27. März konsultieren. Am 11. März findet dazu ein öffentlicher Workshop statt. Zudem müssen die Netzbetreiber noch Hausaufgaben machen. Mit dem vorgelegten Entwurf wurde nur ein Teil der Vorgaben aus dem genehmigten Szenariorahmen abgearbeitet. Die Modellierung für das Jahr 2045 fehlt noch. Zudem müssen noch die Wirkungen der sogenannten marktbasierten Instrumente (MBI) als Alternative zum Netzausbau modelliert werden. Das Spread-Produkt, bei dem vor einem Engpass Mengen durch Marktteilnehmer verkauft und hinter dem Engpass gekauft werden, ist ein solches MBI. Mitte 2026 will dann KO.NEP den auf Basis der Konsultationsergebnisse überarbeiteten NEP und die Ergänzungen der BNetzA zur Genehmigung vorlegen. /hl

 

Der Entwurf ist auf der Seite der KO.NEP veröffentlicht.  

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