Was Kapazitätsentgelte bei Industriekunden bewirken sollen
Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur arbeitet an der Abschaffung des Leistungspreises für Gewerbe- und Industriekunden. "Ein massiver Anreiz zur Vergleichmäßigung der Last ist nicht länger sinnvoll", argumentierte Achim Zerres, Energie-Abteilungsleiter der Bundesnetzagentur. Seine Behörde hat zur Expertenanhörung nach Bonn eingeladen, um diesen Teil des umfassenden Reformvorschlags der neuen Festlegung AgNes zu diskutieren. Das bisherige System bestrafe "per se jede Form von Flexibilität" und passe nicht mehr zur zunehmenden Volatilität, erläuterte Zerres.
Vorschlagspflicht für Netzbetreiber?
Die Regulierungsbehörde überlegt von den bisherigen Leistungs- auf Kapazitätspreise umzustellen, die im Ausland schon in unterschiedlichen Konstellationen Anwendung finden. Somit müssten Unternehmen Jahr für Jahr eine Kapazität für ihre Stromnetznutzung "bestellen", dürften diese aber mit einem Aufpreis überschreiten - anders als im Gasbereich. "Es ist nicht daran gedacht, dass der Netzbetreiber eine bindende Vorgabe macht", erläuterte Zerres in Bonn. Gleichwohl ist der Behörde bewusst, dass Kunden in der Mittelspannung und der unteren Hälfte der Hochspannung womöglich dafür nicht genug energiewirtschaftliches Know-how mitbringen. Hier könnte die BNetzA den Verteilnetzbetreiben eine "neue Aufgabe ins Lastenheft diktieren", blickte Zerres voraus. Sie würden dann ihren Netzkunden anhand ihrer historischen Lastgänge einen Vorschlag unterbreiten.
Die Frage, wie viel Freiheit der Netzbetreiber dabei bekommt und wie viel von Bonn beziehungsweise aus den Landesregulierungsbehörden heraus vorgegeben wird, steht noch zur Diskussion. Anders als im "NEST-Prozess", wo es richtig war den Netzbetreibern "genau auf die Finger zu schauen", sieht Zerres keine Anreize, willkürlich, falsch oder diskriminierend Kapazitätspreise festzulegen. Denn die Umstellung der Netzentgeltsystematik ändert nicht die Erlösobergrenze der Netzunternehmen. Vielleicht wäre es sogar besser, dem Netzbetreiber mehr Handlungsspielraum zu eröffnen, da er näher am Netzkunden dran sei. Rückmeldung wünscht sich die BNetzA auch dazu, ob eine Mindestkapazität sinnvoll wäre - zum Beispiel 40 Prozent der bisherigen Jahreshöchstlast.
Verhältnis von Arbeitspreis 1 zu 2 offen
Ebenfalls offen ist, wie viel teurer der Strombezug oberhalb der bestellten Kapazität ("Arbeitspreis 2") gegenüber dem "Arbeitspreis 1" darunter ausfallen kann. Der BNetzA-Abteilungsleiter betonte mehrfach, dass es nicht um eine Bestrafung gehen soll, sondern darum, die Bestellung des Industrie- und Gewerbekunden zu "rationalisieren". Dabei ließ er bei der Veranstaltung durchblicken, dass der Preis eher doppelt oder dreifach so hoch ausfallen sollte, damit überhaupt eine Lenkungswirkung eintritt. Ziel ist, den teuren Netzausbau in Grenzen zu halten. Kapazitätspreis, Arbeitspreis 1 und Arbeitspreis 2 dienen in erster Linie zur Finanzierung des Netzes. In einem späteren Schritt - Zerres nannte hier frühestens 2029 oder Anfang der 30er Jahre - könnte ein dritter und dann dynamischer Arbeitspreis in Engpassgebieten hinzukommen bzw. abgezogen werden. Die Möglichkeit, dass ein Netznutzer räumlich und zeitlich differenziert Geld zurückbekommt, ist aber nochmals komplexer. Diesen Teil des AgNes-Prozesses wird die Behörde erst in einem späteren Expertenaustausch diskutieren.
Erste Industrie-Rückmeldungen positiv
Die drei Industrievertreter von Thyssenkrupp, vom Bandstahlhersteller Waelzholz und vom Lebensmittelkonzern Schwarz-Gruppe begrüßten in ihren Kurzvorträgen den neuen Ansatz der Behörde. "Wir leiden unter dem bisherigen Entgeltsystem und würden künftig nicht mehr so hart bestraft", sagte Dennis Becher, Head of Energy Management bei Thyssenkrupp Steel. Der größte deutsche Stahlkonzern zahlt bisher über den Leistungspreis für hohe Lastspitzen, die laut Becher eher selten im Jahr vorkommen. Künftig könnte das Unternehmen dann eine Kapazität bestellen und nur für die Ausreißer den höheren Arbeitspreis 2 zahlen.
Die Schwarz Gruppe, zu der neben den Tausenden Lidl- und Kaufland-Filialen auch 17 Produktionsstandorte sowie vier Rechenzentren gehören, geht beim neuen Vorstoß ebenfalls mit. "Die Kombination aus gewählter Kapazität und zwei Arbeitspreisen erscheint sinnvoll", sagte Robert Schachtschneider, Bereichsleiter Energie und Klima der Schwarz-Gruppe, der online dazugeschaltet wurde. Gleichzeitig mahnte er, dass der Aufwand für die jährlichen Meldungen so gering wie möglich ausfallen sollte. Die Filialen des Lebensmittelkonzerns hätten eine relativ gleichbleibende Grundlast, sodass ein automatisches Änderungssystem ohne Kommunikation mit 800 Verteilnetzbetreibern praktischer wäre.
Auch mit der späteren Anreizfunktion über dynamische Arbeitspreise könnte er sich anfreunden, ließ Schachtschneider durchblicken. Allerdings nur wenn Bandlastkunden, die nicht stärker flexibilisieren können, auch wenn sie wollen, nicht bestraft werden. Er nannte Back- und Kühlprozesse als Beispiel. Hier dämpfte der BNetzA-Vertreter allerdings zu große Hoffnungen, weil sonst 99,5 Prozent der Unternehmen ähnliche Argumente vorweisen und nicht jedes Unternehmen einzeln überprüft werden könnte. Michael Bösewick von Waelzholz plädierte dafür, die Unternehmen bei der Anreizfunktion nicht zu lang im Dunkeln zu lassen. "Unsicherheit ist Gift für Investitionen", mahnte er.
Netzbetreiber fordern größere Reform
Die ersten Reaktionen aus den Reihen der Netzbetreiber fielen kritischer aus. Vertreter von BDEW, VKU und dem größten Verteilnetzbetreiber Eon gaben in Bonn zu bedenken, dass die Anreize zum Kostensparen womöglich zu spät kommen und der Netzausbau überdimensioniert werde. Der VKU-Vertreter Victor Fröse ging soweit, zu hinterfragen, ob auf Ebene der Netzentgelte Arbeitspreise nicht überflüssig seien. Die Einführung von Kapazitätsbestellungen könnte man sich sparen und damit auch eine "neue Spielwiese" für Berater, weil das System so komplex ist. Stattdessen würde der Stadtwerkeverband für zwei Kapazitätspreise ohne Arbeitspreise werben, wobei eine Überschreitung dem Netzkunden auch wehtun müsse.
Karsten Bourwieg, Vorsitzender der Beschlusskammer 8, argumentierte in der Diskussion mit den Netzbetreibern, dass das Modell mit zwei Arbeitspreisen zumindest einfacher sei im Übergang. Dynamische Arbeitspreise oder Kombinationen mit Kapazitätspreisen seien hoch komplex. "Da ist das Redispatch 2.0 Grundschulniveau dagegen. Schon hier hat die Leistung der Branche nicht überzeugt", sagte er.
Stellungnahmen nimmt die Behörde bis zum 19. Januar 2026 entgegen. Sie will die Festlegung möglichst bis Ende 2026 fertigstellen, da die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) 2029 auslaufen wird. /mt