Warum beim Energy Sharing einer auf den anderen wartet
Berlin (energate) - Der vom Gesetzgeber für den 1. Juni 2026 vorgesehene Start des Energy Sharing wird sich in der Praxis verzögern. Darin sind sich alle Beteiligten einig, wie energate aus der Branche erfuhr. Denn die Verteilnetzbetreiber haben noch keine massefähigen Prozesse für die Abwicklung aufgesetzt. Loslegen wollen sie erst, wenn der BDEW Anwendungshilfen zu dem Thema veröffentlicht hat. Auf Anfrage von energate kündigte der Verband deren Veröffentlichung aber für Juni an.
Neben Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung ist das Energy Sharing das dritte Modell zur lokalen Stromversorgung. Von beiden ersteren unterscheidet sich Energy Sharing insbesondere dadurch, dass der Strom durch das öffentliche Stromnetz geleitet wird. In Deutschland fallen damit auch die vollen Netznutzungsentgelte an, im Gegensatz zu den anderen beiden Modellen, bei denen keine Netzentgelte, Umlagen und Abgaben berechnet werden.
Dadurch werden auch die Verteilnetzbetreiber gefordert. Sie müssen Messkonzepte und die entsprechende Marktkommunikation aufsetzen. Letztere muss im Gegensatz zur herkömmlichen Strombelieferung zwei Lieferanten einbinden - den Anbieter des Energy Sharing sowie den Lieferanten des Reststroms. In ihrer Rolle als grundzuständige Messstellenbetreiber sind die Netzbetreiber zudem für den Einbau der für das im Konzept benötigten intelligenten Messsysteme zuständig.
Netzbetreiber als Verhinderer?
Beim Erzeuger seien Smart Meter eigentlich schon Standard, sagte Malte Zieher im Interview mit energate. Er ist Vorstand des Bündnisses Bürgerenergie, das sich schon seit Jahren für das Energy Sharing einsetzt. Schwieriger werde es aber beim Kunden: "Die Erfahrung zeigt, dass die grundzuständigen Messstellenbetreiber dem Einbau auf Kundenwunsch oft nicht nachkommen, obwohl sie dazu verpflichtet sind." Zweite große Baustelle sei die Marktkommunikation. Auch hier zeige die Erfahrung, dass "viele Netzbetreiber eher Verhinderer als Ermöglicher sind", so Zieher.
Verteilnetzbetreiber bestätigten gegenüber energate, dass sie für die Umsetzung des Energy Sharing noch nicht bereit seien. Zum 1. Juni könne Westnetz voraussichtlich zunächst nur Anmeldungen von interessierten Kunden und Kundinnen entgegennehmen, erklärte eine Westnetz-Sprecherin im Gespräch mit energate. Für die wirkliche Umsetzung sei Deutschlands größter Netzbetreiber noch nicht bereit. Ihrer Ansicht nach gelte das aber für sämtliche Verteilnetzbetreiber in Deutschland. Ein Eindruck, der von anderen Netzbetreibern bestätigt wird, etwa von der ebenfalls zum Eon-Konzern gehörenden Hansewerk sowie den Stadtwerken München. Andere Netzbetreiber äußerten sich - trotz langer Frist - auf energate-Anfrage vorsichtshalber gar nicht.
"Viele Details der regulatorischen Umsetzung sind noch nicht abschließend geklärt", führten die Stadtwerke München aus. "Das betrifft vor allem Abrechnung, Datenflüsse und die genaue Ausgestaltung der Marktrollen." Parallel prüfe das Unternehmen, welche Anpassungen in den Systemen und Prozessen notwendig seien. Weiter hieß es aus der bayerischen Landeshauptstadt: "Diese können wir aber erst final umsetzen, wenn die Rahmenbedingungen eindeutig sind." Was dazu notwendig ist, erklärte eine Sprecherin des Hansewerks: "Wir erwarten die BDEW-Anwendungshilfe, die in Abstimmung ist und einen Branchenstandard setzen wird." Erst dann seien die Vorgaben hinreichend konkret, um daraus Prozesse abzuleiten und aufzubauen.
BDEW kündigt erste Anwendungshilfe für Anfang Juni an
Der BDEW kündigte indes gegenüber energate eine erste Anwendungshilfe für Anfang Juni an. Diese wird die netzwirtschaftliche Umsetzung beim Verteilnetzbetreiber adressieren. Zudem erarbeitet der Verband eine zweite Anwendungshilfe zur Abwicklung des Energy Sharing in der Marktkommunikation. "Die Veröffentlichung dieser Anwendungshilfe ist ebenfalls für Juni vorgesehen", hieß es vom Verband. Zu beachten sei aber, dass für die massenmarktfähige Abwicklung von Energy Sharing in den Unternehmen auch API-Webdienste erforderlich seien. Diese würden derzeit parallel vorbereitet und zum 1. August 2026 von der Bundesnetzagentur konsultiert.
Dass die Anwendungshilfen erst nach dem offiziellen Start des Energy Sharing kommen, begründet der BDEW mit dem insgesamt engen Zeitplan. Das Energy Sharing wird mit § 42c EnWG erstmals explizit geregelt. Diese Regelung sei erst kurz vor Weihnachten 2025 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber schreibe den Netzbetreibern "gleichzeitig sehr viele verschiedene Themen zur Umsetzung ins Stammbuch". Für den Gesamtprozess wäre es förderlicher, Themen "geordnet umzusetzen, als mit der schnellen Nadel zu stricken", so der Verband.
Bis alles rundläuft, kann es noch Jahre dauern
Bis das Energy Sharing breit ausgerollt werden kann, kann es also noch dauern. Entsprechend verhalten sind die Erwartungen Malte Ziehers vom Bündnis Bürgerenergie. "Wir gehen daher leider davon aus, dass es Monate bis Jahre dauern wird, bis der Prozess bundesweit wirklich rundläuft", sagte er im energate-Interview.
Auch Julian Schulz, Gründer von Metergrid, rechnet mit einem langsamen Hochlauf. Sein Unternehmen bietet die Abrechnung von Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung an, künftig soll auch Energy Sharing dazukommen. Aber, so Schulz im Gespräch mit energate: "Die Netzbetreiber sind noch nicht bereit. Auch für die Umsetzung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung laufen die Prozesse erst jetzt, nach gut zwei Jahren." Auch um Energy Sharing zu adaptieren, würden sie ihre Zeit brauchen. "Ich rechne hier ebenfalls mit zwei Jahren, bis das Modell funktioniert", so seine Prognose. Daher gehe das Unternehmen auch langsam an das Thema heran: "Wir wollen erst einmal Piloten durchführen, um die Abrechnungslogik dahinter zu verstehen."
Aber nicht nur die Prozesse müssen funktionieren. Damit das Energy Sharing wirklich zum Erfolgsmodell und zum Treiber der Energiewende werden könne, besteht laut einem Verbändebündnis aus Solarunternehmen und Bürgerenergiegesellschaften noch Nachbesserungsbedarf. Die Bereitstellung des lokal erzeugten Stroms innerhalb einer Gemeinschaft sei nicht nur mit hohen bürokratischen Anforderungen verbunden, sondern bislang auch noch unwirtschaftlich. Zieher erläuterte die Hintergründe: "Im Gegensatz zum Mieterstrom und der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung fallen bei Energy Sharing Netzentgelte an." Hier müsse der Gesetzgeber noch nachbessern, damit das Modell auch für die Masse interessant wird. Als Vorbild nannte Zieher Österreich. Dort fallen bei der Versorgung durch Energiegemeinschaften Entgelte nur für die unterste Netzebene an. Zudem unterstütze das Land Bürgerenergiegesellschaften aktiv.
Unternehmen sind erfinderisch
Interessenten für Energy Sharing gibt es durchaus - auch wenn Metergrid mit entsprechenden Anfragen nicht überrannt werde, wie Geschäftsführer Schulz zu energate sagte. Neben Metergrid stehen zudem noch weitere Unternehmen bereit, die sich dem Modell widmen wollen. "Entweder einfach als Servicedienstleister oder als Stromlieferant, der alles abwickelt", so Zieher. Zudem gebe es auch Unternehmen wie die Bürgerwerke, die Energy Sharing am Gesetz vorbei anbieten wollen. "Sie nutzen ein Standardlastprofil für ihre Abrechnung und sind somit nicht auf den Smart-Meter-Rollout angewiesen", führte Zieher aus.
Das Düsseldorfer Unternehmen "WeShareEnergy" bietet Energy Sharing bereits jetzt über einen Kniff an: Es packt alle Standorte einer sogenannten "Stromcommunity" in den eigenen Bilanzkreis. Auch die Robin Gut GbR mit Sitz im nordrhein-westfälischen Viersen geht ihren eigenen Weg. Sie startet pünktlich zum 1. Juni mit einem neuartigen Sharing-Projekt. Im Gegensatz zum Energy Sharing nach § 42c will das Unternehmen Ökostromerzeuger und Verbraucher deutschlandweit vernetzen. Es umgeht dabei die Notwendigkeit von Smart Metern beim Verbraucher. Ein Lesekopf, der auf den Stromzähler gesteckt werde, reiche bereits aus, um Teil der Stromcommunity zu werden. /sd