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Verhindern Netzbetreiber gemeinsamen Solarstrom?

Berlin (energate) - Das Bündnis Bürgerenergie hat kürzlich gravierende Probleme bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung benannt. Seit zwei Jahren gibt es das im EnWG verankerte Solarstrommodell, aber Markteilnehmer blockierten. Nicht alle Netzbetreiber können die Kritik nachvollziehen, insbesondere Schlusslicht Westfalen Weser widerspricht. 

 

Das Bündnis Bürgerenergie hat eine Umfrage von der Unternehmensberatung "1000 GW Institut" auswerten lassen. Demnach bieten Verteilnetzbetreiber bisher kaum praxistaugliche Lösungen an für das Teilen von Strom über Mieterstromprojekte und die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Von den 50 Netzbetreibern, zu denen es Rückmeldungen gab, erreichte kein einziger die beste Kategorie, in der Netzbetreiber alle gesetzlichen Pflichten erfüllen. Nur fünf Netzbetreiber erreichten die zweithöchste Kategorie, in der Unternehmen das Notwendigste tun, um Solarstrom in Familienhäusern zu teilen. Dazu zählen Bonn Netz, Stromnetz Berlin, Enercity Netz, Energieversorgung Halle Netz sowie Energie- und Wasserversorgung Rheine. Den Großteil - 44 Netzbetreiber - bewertet das Bündnis Bürgerenergie als "Verzögerer", die den Bau von Gemeinschaftskraftwerken bremsen.

 

Westfalen Weser widerspricht

 

Ein Netzbetreiber - Westfalen Weser Netz - fiel komplett durch und wurde in der Studie als "Verhinderer" eingestuft. "Wir begrüßen das Interesse vom Bündnis Bürgerenergie am Stand der Umsetzung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung durch Verteilnetzbetreiber, können die angelegten Kriterien sowie die daraus resultierende Bewertung für Westfalen Weser Netz jedoch auch nach Sichtung der bereitgestellten Unterlagen nicht nachvollziehen", teilte ein Unternehmenssprecher auf energate-Nachfrage mit. Dass Westfalen Weser Netz Zugänge oder Projekte blockieren würde, entspreche nicht den Tatsachen. Das Unternehmen erfülle alle gemäß §42b EnWG beim Verteilnetzbetreiber liegenden gesetzlichen Pflichten "in vollem Umfang". Auch äußerte der Sprecher Zweifel, wie repräsentativ die Umfrage sei. "Wir bedauern sehr, dass die negative Bewertung einer einzigen Person - bei knapp 700.000 Kundinnen und Kunden in unserem Netzgebiet - die proaktiven Maßnahmen von Westfalen Weser in ein schlechtes Licht rückt."

 

IT-Systeme und Kosten für Smart Meter

 

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist seit Mai 2024 in Paragraf 42b EnWG gesetzlich verankert. Das Modell soll Bewohnern von Mehrfamilienhäusern einfachen Zugang zu Solarstrom vom eigenen Dach ermöglichen. Sie brauchen dafür Smart Meter. Anders als beim Modell des Mieterstroms behalten Teilnehmer der GGV ihren Stromliefervertrag. Beim Mieterstrom verkaufen die Betreiber der PV-Anlage den Reststrom dahingegen an die Teilnehmer.

 

Die Teilnehmer der Umfrage konnten auch angeben, was sie als größte Probleme identifizieren. Laut dem Bündnis Bürgerenergie wurde in 60 Prozent der Antworten auf Probleme in der Umsetzung durch den Verteilnetzbetreiber oder dem grundzuständigen Messstellenbetreiber verwiesen. Wie aus Freitextflächen in der Umfrage hervorging, verwiesen die Netz- und Messstellenbetreiber in der Kommunikation mit den Solarmodellbetreibern häufig auf ihre IT-Systeme. Diese seien nicht in der Lage, die Solarstrommodelle umzusetzen. Als zweithäufigste Herausforderungen nannten die Befragten die hohen Kosten für die Umsetzung der Solarstromprojekte. Insbesondere hohe Kosten für Smart Meter seien oft genannt worden, so das Bündnis Bürgerenergie.  

 

Forderungen nach Kontrolle und Änderung Messstellenbetriebsgesetz

 

"Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung setzen erst fünf von 866 Netzbetreibern die nötigen internen Prozesse um. Wir fordern die Netzbetreiber auf, ihre Kräfte zu bündeln und die erforderlichen Prozesse gemeinsam zu etablieren", kommentierte Valérie Lange, Leiterin Energiepolitik und Regulierung beim Bündnis Bürgerenergie, die Ergebnisse der Umfrage. Das Bündnis appelliert an die Bundesnetzagentur, Druck auszuüben, damit die Netzbetreiber ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Zudem müsse die Bundesregierung das Messstellenbetriebsgesetz (MSBG) so weiterentwickeln, dass die Kosten der Messinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern "angemessen" und dezentrale Stromversorgungsmodelle einfacher und schneller wirtschaftlich seien. Die Kosten für Smart Meter in der GGV seien derzeit so hoch, dass sie fast die gesamten Einsparungen durch die Solaranlage wieder zunichtemachten. /kij

 

Die Auswertung können Sie hier herunterladen.

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