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Verbraucherzentrale: Wärmestromtarife nur schwer vergleichbar

Düsseldorf (energate) - Wärmestromtarife sind uneinheitlich aufgebaut, ein Preisvergleich ist für Verbraucherinnen und Verbraucher daher kompliziert. Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einem Marktcheck. Zum Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2024 müssen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) alle in Betrieb genommenen Wärmepumpen steuerbar sein. Im Gegenzug erhalten die Nutzenden reduzierte Netzentgelte. Das kann je nach Wahl ein pauschaler Rabatt sein (Modul 1) oder ein Rabatt in Abhängigkeit vom Stromverbrauch (Modul 2).

 

Die Verbraucherzentrale NRW moniert in ihrem Bericht, dass die auf Vergleichsportalen wie Verivox oder Check 24 abgebildeten Tarife überwiegend für Wärmepumpen geeignet seien, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Tarife seien häufig nicht nach der Inbetriebnahme der Wärmepumpe gefiltert. Auch auf den Internetseiten der Stromanbieter seien Informationen zur neuen Regelung häufig nicht oder nur unzureichend abgebildet. "Zudem preisen Anbieter manchmal Netzentgeltreduzierungen in die Tarife ein, manchmal nicht. Die Suche nach geeigneten Tarifen ist für Haushalte mit Wärmepumpe daher deutlich schwieriger als bei Haushaltsstrom", heißt es in dem Marktcheck. 

 

Verbraucherzentrale will notfalls rechtliche Schritte prüfen

 

Haushaltskunden stehen also vor einem Tarifdschungel, bei dem nicht nur zwischen dem Datum der Inbetriebnahme der Wärmepumpe, sondern auch zwischen den verfügbaren Modulen unterschieden werden muss. Da nicht alle Anbieter die Netzentgeltreduzierung direkt ausweisen, wird die ohnehin bereits komplexe Vergleichbarkeit zusätzlich erschwert. Das kritisierte auch André Juffern, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW. Er forderte die Stromanbieter auf, dies freiwillig zu tun. Andernfalls werde sich die Verbraucherzentrale für eine gesetzliche Regelung einsetzen. Darüber hinaus seien die angebotenen Tarifrechner der Versorger verbraucherunfreundlich. "In mehreren Fällen sind die Tarifrechner nicht nutzbar oder nicht auffindbar, in anderen Fällen ist unklar, ob die Netzentgeltreduzierung in den Preisen enthalten ist", kritisierte Verbraucherschützer Juffern.

 

Die Anfragen an die Versorger hat die Verbraucherzentrale NRW im August 2025 geschickt. Da dies schon einige Monate her ist, hat energate stichpunktartig bei einigen großen Versorgern in NRW geschaut, ob sich mittlerweile die Situation verbessert hat. Dies scheint jedoch nicht der Fall zu sein. Weiterhin wird bei einigen Versorgern die Netzentgeltreduzierung im Vorfeld eingerechnet, andere tun dies nicht. Zumindest das Datum der Inbetriebnahme war in allen Fällen gut zu unterscheiden.

 

Modul 2 günstiger als Modul 1

 

Dabei zeigt der Marktcheck auch, dass es sich für Verbraucher lohnt, die angebotenen Wärmestromtarife miteinander zu vergleichen. Denn die Preisspanne der Wärmestromtarife lag bei Angeboten nach dem 1. Januar 2024 in Modul 2 - welches von Kundinnen und Kunden häufiger gewählt wird - zwischen 20 und 29 Cent/kWh. So kommt die Verbraucherzentrale auf einen durchschnittlichen Preis von 24 Cent/kWh inklusive der Netzentgeltreduktion, plus 140 Euro Grundpreis pro Jahr. Dies entspricht Jahreskosten von 1.600 Euro für einen Haushalt mit einem Stromverbrauch von 6.000 kWh. Laut Verbraucherzentrale lohnt sich Modul 2 für alle Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch größer als 4.000 kWh. Alle der 23 befragten Stromlieferanten hatten einen solchen Vertrag im Angebot.

 

Voraussetzung für Modul 2 ist jedoch ein eigener Stromzähler für die Wärmepumpe. Ist keiner vorhanden, ist eine Entlastung mit Modul 1 möglich. 22 der 23 Anbieter bieten einen solchen Tarif an. Die Wärmepumpe läuft dann meist über den Haushaltsstrom - nur jeder vierte Anbieter bietet für diesen Fall einen ausgewiesenen Wärmestromtarif an. Dementsprechend ist das Preisniveau in Modul 1 auch höher und liegt bei durchschnittlich 31,5 Cent/kWh. Hinzu kommt ein Grundpreis von 200 Euro im Jahr. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten einen durchschnittlichen Entlastungsbetrag von 145 Euro pro Jahr in diesem Modul.

 

Vergleicht man die Preise von Tarifen des Moduls 2 mit Tarifen von Anbietern der alten Regelung vor dem 1. Januar 2024, zeigt sich, dass die alten Tarife häufiger günstiger waren. Die Verbraucherzentrale NRW rät daher Haushalten mit einem alten Stromtarif dazu, keinen Wechsel vorzunehmen. /rh

 

Den Marktcheck können Sie hier herunterladen.

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