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Verbraucherschützer fachen Debatte zur Grundversorgung neu an

Berlin (energate) - Die Grundversorgung gilt als teuer und ist Verbraucherschützern schon seit Längerem ein Dorn im Auge. Nun nimmt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) einen neuen Anlauf für eine Reform. Er hat ein Gutachten beim Wuppertal Institut in Auftrag gegeben, das konkrete Vorschläge für eine Neugestaltung vorlegt - darunter auch ein Ausschreibungsmodell. Der VZBV begründet den Reformbedarf mit dem Informationsdefizit in breiten Teilen der Bevölkerung. In einer Umfrage haben die Verbraucherschützer ermittelt, dass fast jeder zweite Haushalt (49 %) die Unterschiede zwischen der Grundversorgung und einem Sondervertrag nicht kennt. Die Befragungsergebnisse deuteten zudem darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die tatsächlichen Preisunterschiede zwischen Grundversorgung und Sonderverträgen "entweder systematisch unterschätzen oder sich nicht damit beschäftigen", so der VZBV.

 

"Menschen vor hohen Energiekosten schützen"

 

Die Unkenntnis erscheint dem Verband auch deshalb eklatant, da sich mit einem Tarifwechsel mehrere Hundert Euro jährlich sparen ließen und gerade Haushalte mit einem geringen Einkommen überdurchschnittlich häufig einen Grundversorgungstarif nutzen. "Es braucht deshalb eine ergebnisoffen geführte Diskussion darüber, wie man diese Menschen besser vor hohen Energiekosten schützen kann", sagte Florian Munder, Teamleiter Energie und Bauen beim VZBV. Der Vorstoß der Verbraucherschützer trifft in der Branche auf ein geteiltes Echo. Unterstützung kommt beispielsweise von dem Energieanbieter Octopus, der in der Grundversorgung ein "Relikt der Vergangenheit" sieht. "Wer Kunden automatisch zugeteilt bekommt, verliert oft den Anreiz für faire Preise oder guten Service", erklärte CEO Bastian Gierull. Das Ergebnis sei eine "staatlich legitimierte Rendite-Garantie für etablierte Konzerne", kritisierte er. Zugleich verwies er auf das britische Modell, wo der "supplier of last resort", also der Auffangversorger, wettbewerblich bestimmt wird.

 

Auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE), der der Ausgestaltung der Grundversorgung ohnehin kritisch gegenübersteht, verwies auf die hohen Kosten in der Grundversorgung, für die er den "fehlenden Wettbewerbsdruck" verantwortlich machte. Der Verband plädierte ebenfalls für Ausschreibungen, "damit auch schutzbedürftige Kundengruppen von innovativen und günstigeren Angeboten im Wettbewerb profitieren können, ohne dass der Wettbewerb verzerrt wird", sagte BNE-Geschäftsführer Robert Busch im Austausch mit energate.

 

Eon: Höhere Grundversorgungstarife sind begründet

 

Deutlich zurückhaltender zeigt sich der Eon-Konzern, der im Gegensatz zu Octopus Energy über Tochtergesellschaften in vielen Regionen die Rolle des Grundversorgers innehat. "Die Grundversorgung garantiert als wichtige Daseinsvorsorge für Millionen von Menschen bundesweit die zuverlässige Belieferung mit Strom und Gas", erklärte Martin Endress, als CCO verantwortlich für das Kundengeschäft bei Eon Energie Deutschland. "Wenn Kundinnen und Kunden umziehen, ihr Vertrag vom Versorger gekündigt wird oder sie etwa aus Bonitätsgründen keinen aktiv gewählten Sondervertrag erhalten können, ist es die Grundversorgung, die sie sofort auffängt und die Energiebelieferung sicherstellt", führte er aus. Die höheren Preise begründeten sich daher "in dieser besonderen Absicherung, aber auch in einem höheren Aufwand beim Energieversorger, zum Beispiel durch sehr kurze Belieferungs- und Kündigungsfristen und aufwendige regulatorische Vorgaben", gab Endress zu bedenken. Zugleich zeigte auch er sich grundsätzlich offen für Reformen, beispielsweise zum Bürokratieabbau.  

 

Über Sinn und Unsinn der Grundversorgung diskutiert der Energiemarkt schon seit Längerem. Beispielsweise hatte sich die Monopolkommission, ein Beratergremium der Bundesregierung, in der Vergangenheit für eine Neugestaltung ausgesprochen, um die Wechselbereitschaft zu erhöhen. Neben einem Ausschreibungsmodell brachten die Politikberater dabei auch die Idee ins Spiel, den lokalen Grundversorger per Losverfahren zu bestimmen. Aktuell bekommt der Lieferant mit den meisten Kunden in einem Netzgebiet die Rolle automatisch zugeschrieben, alle drei Jahre wird neu gezählt. 

 

Preisregulierung oder Transparenzpflichten?

 

Das Gutachten der Verbraucherschützer stellt neben der Ausschreibung zwei weitere Reformoptionen zur Diskussion. So bringt das Papier zum einen eine stärkere staatliche Preisregulierung der Grundversorgungstarife ins Spiel. Der VZBV verweist dazu auf "Sozialtarife", wie es sie in anderen europäischen Ländern gibt. Zum anderen könnten Grundversorger zu erhöhter Preistransparenz verpflichtet werden. Grundversorger müssten dann ihren Kunden "proaktiv und regelmäßig" ihr günstigstes Sondertarifangebot unterbreiten und auf erzielbare Einsparungen hinweisen, heißt es in dem Gutachten. 

 

Der örtliche Grundversorger übernimmt die Belieferung mit Strom oder Gas, wenn ein Kunde nicht aktiv einen Liefervertrag abschließt. Er ist auch für die Ersatzversorgung zuständig, wenn ein Lieferant ausfällt. Der Grundversorger ist dabei das Energieunternehmen, das in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. In der Regel handelt es sich um den Versorger, der vor der Marktliberalisierung Monopolist in der Energieversorgung war. /rb

 

Das VZBV-Gutachten zur Grundversorgung finden Sie hier.

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