Zum InhaltZum Cookiehinweis

RSS Feed

Verbände zerpflücken Gesetz zur Gasspeicherumlage

Berlin (energate) - Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist in der Branche unumstritten. Dennoch muss sich das Bundeswirtschaftsministerium erhebliche Kritik anhören. In ihren Stellungnahmen wenden sich die Verbände insbesondere gegen die geplante Finanzierung des Vorhabens aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Der Stadtwerkeverband VKU bewertet zudem die einseitige Entlastung der Gasverbraucher als klimapolitisch fragwürdig. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene generelle Weitergabepflicht der wegfallenden Umlage stößt bei den Versorgerverbänden auf Ablehnung. Zudem sorgt die extrem kurze Anhörungsfrist von weniger als zwei Tagen für erneute Verstimmung.

 

Einseitige Entlastung mit negativem Klimaeffekt

 

Am deutlichsten wird der VKU: Zwar begrüßt der Verband - wie auch andere - die Abschaffung der Umlage, kritisiert jedoch ein "Missverhältnis bei der staatlich induzierten Bepreisung von Gas und Strom". Die aus seiner Sicht "einseitige Entlastung" des fossilen Energieträgers Gas widerspreche den Klimazielen des Bundes. Um insbesondere im Wärmesektor Fortschritte zu erzielen, müsse der Bund neben den Gasverbrauchern auch die Stromkundschaft entlasten - allen voran durch die ursprünglich angekündigte Absenkung der Stromsteuer für alle Verbrauchsgruppen.

 

Auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) kritisiert die falsche Stoßrichtung des Vorhabens. Der Aussage im Gesetzestext, die Absenkung der Gaspreise sichere den Zugang zu "bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie", widerspricht BNE-Geschäftsführer Robert Busch deutlich: "Nichts davon trifft zu. Gas ist weder verlässlich noch modern noch nachhaltig." Eine Finanzierung über den Klimafonds KTF sei daher nicht nachvollziehbar. "Eine Lenkungswirkung für das Klima ist nicht ersichtlich." Diese Haltung teilen auch VKU und BDEW. Letzterer betont zudem: "Der KTF muss für investive, nicht konsumtive Ausgaben genutzt werden."

 

"Handwerklich schlecht gemacht"

 

BNE, BDEW und VKU lehnen zudem die verpflichtende Weitergabe der Gaspreissenkung an alle Kundinnen und Kunden ab. Zwar sei eine Weitergabe zum 1. Januar 2026 grundsätzlich möglich - vorausgesetzt, die Bundesregierung schaffe bis Anfang Oktober rechtliche Klarheit. Sondervertragskunden mit Festpreisbindungen müssten aber ausgenommen werden, fordert der BDEW. BNE-Geschäftsführer Busch warnt darüber hinaus vor unnötiger Bürokratie durch das Gesetz, die am Ende zu Mehrkosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher führen könne. "Handwerklich ist das Gesetz schlecht gemacht", fällt Busch ein vernichtendes Urteil.

 

Die Energieverbände bemängeln außerdem, dass sich die Bundesregierung eine mögliche kurzfristige Wiedereinführung der Umlage offenhält. Dem schließt sich auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) an: "Diese Hintertür ist im Sinne der Planungssicherheit für die Wirtschaft kontraproduktiv und sollte gestrichen werden", heißt es in der Stellungnahme der DIHK. Ähnlich wie der Industrieverband VIK sieht die DIHK die Pläne der Bundesregierung zwar weniger kritisch als die Energieverbände. Die DIHK hätte sich aber gewünscht, dass die Regierung die Gasspeicherumlage bereits zum 1. August 2025 abschafft. Denn diese sei für Gewerbe und Industrie eine große Last. Der VIK hält den Zeitpunkt der Abschaffung ebenfalls für zu spät und plädiert für eine Streichung zumindest zum 1. Oktober.

 

"Unzumutbar kurze" Anhörungsfrist

 

Auch wenn die Verbände in ihren Stellungnahmen bereits deutliche Kritik geäußert haben, behalten sie sich weitere Anmerkungen über das Ende der Anhörungsfrist hinaus offen. Denn eine Anhörungsfrist von weniger als 48 Stunden sei "unzumutbar kurz", vermerkte der VKU in seiner Stellungnahme an das Bundeswirtschaftsministerium. Das mache eine wirksame Beteiligung nahezu unmöglich, beklagt der Verband. Auch der BDEW bemängelt: "Eine angemessene Beteiligung der betroffenen Unternehmen in den Verbandsgremien war in der vom BMWE gesetzten Frist nicht möglich." Beide Verbände behalten sich daher vor, weitere Stellungnahmen nachzureichen. Gleiches kündigte auch die DIHK an. /cs

Zurück