Vages Gebäudemodernisierungsgesetz gefährdet Fernwärmeinvestitionen
Essen (energate) - Die Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz bringen für Energieversorger mit Fernwärmeambitionen große Risiken ins Haus. Das ergab eine energate-Umfrage bei vier großen Stadtwerken. Darüber hinaus könnten die Pläne der Großen Koalition rechtlich fragwürdig sein. "Eine reine Streichung der 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel für neue Heizungen wird rechtlich nicht halten", sagte Rechtsanwalt Jakob Fleischmann von der Kanzlei BBH bei einer Informationsveranstaltung für Stadtwerkevertreter und Kommunalpolitiker. Es komme jetzt stark auf die Umsetzung der Eckpunkte in ein neues Gesetz an. Eine alternativlose Abschaffung des Paragraphen 71 GEG stehe völlig außer Frage. Dass Rückschritte im Klimaschutz höchstwahrscheinlich vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden dürften ist keine Einzelmeinung.
Auch bei Stadtwerken, die grüne Fernwärmenetze planen, löst der Vorstoß von Union und SPD zur Abschaffung des "Heizungsgesetzes" Kopfschütteln aus. "Die Klimaziele, sei es auf Bundes- oder EU-Ebene, bleiben unverändert - und sie lassen sich nur durch eine konsequente Wärmewende erreichen", erläuterte ein Sprecher der Enercity. Der niedersächsische Kommunalversorger hat erst vor wenigen Tagen den ersten Steinkohleblock abgeschaltet und investiert massiv in dezentrale grüne Wärmeerzeuger. Auch 350 Kilometer entfernt im hessischen Frankfurt macht sich die Mainova Sorgen um ihre potenziellen Fernwärmeanschlüsse. "Da Öl‑ und Gasheizungen weiterhin neu eingebaut werden können, wird die Rolle der Fernwärme als bislang wesentliche GEG‑Erfüllungsoption geschwächt", so eine Unternehmenssprecherin - mit negativen Folgen für die Nachfrage und Wirtschaftlichkeit des Fernwärmeausbaus.
Die Mannheimer MVV, die bestenfalls schon 2035 den Gasausstieg plant, warnte direkt nach Veröffentlichung der Eckpunkte in Richtung der Verbraucher. "Wer heute noch in neue Gasheizungen investiert, muss wissen, dass große Teile des Gasnetzes in absehbarer Zeit transformiert werden." Und auch in München, wo die Stadtwerke als Vorreiter auf Geothermie in der Fernwärme setzen, ist das Unverständnis bei diesem Punkt groß. "Wenn ohne verbindliche Vorgaben für das Ausphasen fossiler Heizsysteme weiterhin Gas- und Ölheizungen betrieben oder neu installiert werden können, steht eine erfolgreiche Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung infrage."
Biotreppe nicht neu und teuer
Bei der geplanten "Biotreppe" erinnerte sowohl der BBH-Anwalt als auch die von energate befragten Stadtwerke daran, dass die geplante Grüngas-Pflicht für Bestandsheizungen nicht neu ist. § 71 Absatz 9 sieht aktuell 15 Prozent ab 2029 vor - aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff, 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent. In den Eckpunkten ist jetzt von 10 Prozent ab 2029 die Rede und von "drei weiteren Schritten", die bisher nicht näher konkretisiert wurden. Auch eine Grüngasquote für das Inverkehrbringen ab 2028 von 1 Prozent ist enthalten - allerdings nur für den Gebäudebereich.
"Die Grüngasquote fördert einen Lock-in-Effekt in perspektivisch teure und ineffiziente Lösungen", kritisierten postwendend die Stadtwerke München. Auch Mainova fürchtet die Anreize für die Einspeisung von Biomethan in das Gasnetz anstelle von lokalen Wärmenetzen. "Die Strategie des grünen Gases birgt angesichts unsicherer Verfügbarkeit und volatiler Preise ein erhebliches Risiko", bekräftigte Enercity. Die Mannheimer MVV rechnet vor, dass schon ein Prozent Biomethan rund einem Viertel der heutigen deutschen Biomethanproduktion entspreche. Diese Mengen müssten zusätzlich erzeugt oder importiert werden. Der CO2-Preis auf den fossilen Anteil komme noch obendrauf.
Versöhnen die Fernwärme-Erleichterungen?
In den Eckpunkten sind für Fernwärmeversorger allerdings auch einige positive Punkte enthalten, die ein Teil des Unmutes wieder wettmachen. Wichtigster Punkt ist die Ankündigung, dass die bisher immer zeitlich begrenzte und vom Bundeshaushalt abhängige Bundesförderung für effiziente Wärmenetze in ein Gesetz überführt werden soll. Auch von einer "Aufstockung" ist hier die Rede, ohne dass dies mit konkreten Summen unterlegt wird. Die Reaktionen aller vier Stadtwerke sind hier positiv. Die Mainova hinterfragte aber, ob dies ausreiche, um die "absehbaren Nachteile - insbesondere die Schwächung der Fernwärme als zentrale Erfüllungsoption - aufzuwiegen".
Der zweite große angekündigte Reformpunkt ist die regulatorische Absicherung, wonach die Kosten für Dekarbonisierung und Wärmenetzinfrastruktur künftig "angemessen" weitergegeben werden können. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 556c) steht bisher ein Kostenneutralitätsgebot zugunsten von Mieterinnen und Mieter in Verbindung mit der Wärmelieferverordnung. Das ist aus Sicht der Stadtwerke München "der Hemmschuh für einen Umstieg von Gas auf Fernwärme". Der Kostenvergleich sei deshalb problematisch, weil zum einen Investitionskosten sehr unterschiedlich bei den Wärmelieferkosten berücksichtigt werden und zudem der Kostenvergleich rückwärtsgerichtet sei. Klimaneutralität sowie die Erreichung der Klimaschutzziele spielten bei dem Kostenvergleich bislang keine Rolle. Der Deutsche Mieterschutzbund sieht das naturgemäß anders. "Ein Aufweichen der Kostenneutralität geht direkt zulasten der Mieter", warnte Präsidentin Melanie Weber-Moritz.
Recht auf Leistungsanpassung und Sonderkündigung
Ein weiterer diskutierter Eckpunkt der Koalitionäre ist der Wegfall des "voraussetzungslosen Leistungsanpassungsrechtes" des Fernwärmekunden. Ziel ist, dass Betreiber den Ausbau oder Neubau von Netzen sicher refinanzieren können. Aktuell dürfen die Kunden nach § 3 AVBFernwärmeV einmal pro Jahr bis zu 50 Prozent der vereinbarten Wärmeleistung reduzieren. Wenn sie auf Erneuerbare umstellen, sind nochmals mehr als die Hälfte möglich bis hin zu einem Sonderkündigungsrecht. Ob die Ankündigung auch diese Sonderkündigung einschließen soll, sei in den Eckpunkten indes nicht geklärt, erläuterte BBH-Anwalt Fleischmann.
Die geplante Abschwächung des Rechts auf Leistungsanpassung sieht Enercity zunächst positiv. "Insbesondere im Bestand kann dieser Schritt dazu beitragen, das Risiko willkürlicher Leistungsanpassungen nach unten zu reduzieren und die Planungssicherheit zu erhöhen", hieß es aus Hannover. Die Mainova wünscht sich hier eine "ausgewogene Lösung" zwischen Betreiber- und Kundenseite. /mt