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Uniper will Speicher Breitbrunn stilllegen

Düsseldorf (energate) - Der Energiekonzern Uniper will seinen Erdgasspeicher Breitbrunn in Bayern außer Betrieb nehmen. Die Tochtergesellschaft Uniper Energy Storage (UST) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) als Aufsichtsbehörde über die Pläne informiert. Demnach ist die Stilllegung zum 31. März 2027 geplant. Eine entsprechende Remit-Mitteilung hat der Betreiber am 30. April auf der Transparenzseite des europäischen Verbands der Infrastrukturbetreiber, Gas Infrastructure Europe (GIE), veröffentlicht. Der Speicher hat eine Arbeitsgaskapazität von 11,5 TWh. Gemäß den Daten der europäischen Transparenzplattform AGSI ist Breitbrunn der drittgrößte Speicher in Deutschland. Nur Rehden in Niedersachsen (44,7 TWh), wie Breitbrunn ebenfalls eine ehemalige Lagerstätte, und der VGS Storage Hub (22 TWh), zu dem die beiden Kavernenspeicher Bad Lauchstädt und Bernburg in Sachsen-Anhalt gehören, weisen eine größere Arbeitsgaskapazität aus.

 

Wirtschaftlicher Betrieb steht infrage

 

UST führte auf energate-Anfrage wirtschaftliche Gründe für die Stilllegung an. Die Nafta Speicher GmbH & Co. KG halte die bergrechtlichen Nutzungsrechte an der ehemaligen Lagerstätte Breitbrunn/Eggstätt. Nafta stellt in einer vertraglichen Regelung einen Teil der Lagerstätte als Erdgasspeicher bereit. UST vermarktet die Kapazität. Der Vertrag zwischen UST und Nafta läuft zu Beginn des Speicherjahres 2027/28 aus. Aufgrund der aktuellen Marktbedingungen und der regulatorischen Rahmenbedingungen sei die Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs infrage gestellt, schreibt UST in der Antwort auf die Anfrage. Deshalb der Stilllegungsantrag bei der BNetzA.

 

BNetzA hat Versorgungssicherheit im Blick

 

Die Bundesnetzagentur muss die Stilllegung eines Gasspeichers laut § 35h Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) genehmigen. Diese Genehmigung kann nur erfolgen, wenn keine nachteiligen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit Deutschlands oder der EU entstehen. Dies muss der Betreiber in einem Gutachten nachweisen. Die Bundesregierung hatte in ihrer Begründung zur Gasspeicherverordnung Ende April die besondere Bedeutung der Porenspeicher im süddeutschen Raum für die Versorgungssicherheit nicht nur Süddeutschlands, sondern auch der angrenzenden Gebiete in Österreich und der Schweiz hervorgehoben. Deshalb gelten für die süddeutschen Speicher deutlich höhere Füllstandsvorgaben zum 1. November und zum 1. Februar als für andere deutsche Porenspeicher.

 

Bayerische Landesregierung denkt auch an Wasserstoff

 

Das bayerische Wirtschaftsministerium erwartet aufgrund der gut ausgebauten Infrastruktur, dass die Versorgungssicherheit Bayerns auch im Falle einer Stilllegung von Breitbrunn gewährleistet sei. Dies teilte eine Sprecherin des Ministeriums energate auf Anfrage mit. Allerdings seien bei sonst gleichen Bedingungen tendenziell negative Auswirkungen zu erwarten. Rechtlich hat die bayerische Staatsregierung keine Möglichkeit, eine Entscheidung der BNetzA über die Stilllegung zu revidieren. In der Antwort auf die energate-Anfrage betonte die Sprecherin, das Ministerium werde aber zu diesem Thema im ständigen Austausch mit den einschlägigen Akteuren verbleiben. Es gehe darum, Lösungen zu forcieren, die sowohl die Versorgungssicherheit Bayerns mit Erdgas als auch eine mögliche künftige Nutzung des Speichers gegebenenfalls auch für Wasserstoff berücksichtigen. /hl

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