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Stopp von Genehmigungsverfahren in NRW rechtswidrig

Münster (energate) - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat eine wahrscheinlich wegweisende Eilentscheidung für die Windkraft in Nordrhein-Westfalen getroffen. Demnach ist eine im Landesplanungsgesetz festgelegte Aussetzungsvorschrift rechtswidrig. Der entsprechende § 36 sieht seit der jüngsten Novellierung im Juni vor, dass die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen für ein Jahr ruhen dürfen, wenn aktuell ein Regionalplan erarbeitet wird.

 

Dies verstoße gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), urteilte das OVG Münster. Damit sei die Regelung offensichtlich rechtswidrig. Denn Bundesrecht bricht immer das Landesrecht. Die Einschätzung dürfte von weitreichender Bedeutung sein. Zwar betrifft die Eilentscheidung zunächst nur eine einzelne Windkraftanlage. Vor dem OVG sind aber weitere 17 entsprechende Eilverfahren anhängig, die insgesamt 50 Windkraftanlagen hauptsächlich in Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg betreffen.

 

Branche und Opposition kritisieren neues Landesgesetz

 

Nach Informationen des Landesverbandes Erneuerbare Energien Nordrhein-Westfalen (LEE NRW) könnte das Urteil sogar auf "deutlich über 80 Windkraftanlagen" Auswirkungen haben. Er begrüßte daher die Entscheidung ausdrücklich und sieht dabei eine bundesweite Bedeutung. Die Genehmigungsbehörden sollten möglichst unverzüglich alle Aussetzungsverfügungen widerrufen. LEE NRW-Vorsitzender Hans-Josef Vogel mahnte: "Der finanzielle Schaden und die Verunsicherung, die durch die bisherige Aussetzungspraxis bereits entstanden ist, darf nicht noch größer werden."

 

Kritik kam auch von der Opposition. André Stinka, energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW, erklärte, die SPD habe die Landesregierung vor der Verabschiedung des Gesetzes auf dem Widerspruch zum BImSchG hingewiesen: "Sehenden Auges hat die schwarz-grüne Koalition den notwendigen Ausbau der Windenergie aufs Spiel gesetzt, mindestens verzögert." Auch von der FDP hagelte es Kritik. Die Regierung habe "heilloses Chaos" verursacht, so Dietmar Brockes, energiepolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.

 

Windkraftanlage in Soest musste warten

 

Im aktuellen Fall beantragte eine Projektentwicklerin im September 2023 die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windkraftanlage im Kreis Soest. Diese sollte außerhalb eines Gebietes liegen, das die Stadt in einem Regionalplanentwurf für die Windenergie vorsieht. Die Bezirksregierung Arnsberg meldete zunächst keine Bedenken an. Mitte Juni verabschiedete die nordrhein-westfälische Landesregierung das neue Planungsgesetz. Nach erneuter Beteiligung wies die Bezirksregierung daraufhin den Kreis Soest an, das Genehmigungsverfahren bis zum 10. Juli 2025 auszusetzen -  was dann auch geschah. Das OVG Münster setzte diese Anordnung nun aber außer Kraft.

  

Ziel: 1.000 Windkraftanlagen bis 2027

 

Derzeit überarbeiten die regionalen Planungsträger in NRW die Regionalpläne, um landesweit neue Flächen für die Windenergienutzung auszuweisen, ein Prozess, der sich wohl bis Ende 2025 hinzieht. Die Landesregierung NRW hat sich bis zum Ende ihrer Legislaturperiode im Jahr 2027 ein Ausbauziel von 1.000 Windkraftanlagen gesetzt. /sd

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