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Speicherflut nur auf dem Papier: 2026 wird zum Reformtest

Hamm (energate) - Der "Batterie-Tsunami" bei den Anschlussanfragen für Batteriespeicher hat das Jahr 2025 geprägt. Der Druck nach Reformen auf die Bundesregierung wurde so groß, dass sie kurzerhand Batteriespeicher aus der Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) ausschloss. energate hat sich bei Speicherprojektierern, Netzbetreibern und Energieverbänden nach den entscheidenden Weichenstellungen für die Zukunft der Batteriespeicherbranche umgehört. Auch wenn sich die Perspektiven zum Teil deutlich unterscheiden, sind sich alle Akteure in einem Punkt einig: Damit ein am Bedarf orientierter Speicherzubau geschehen kann, wird im Jahr 2026 vor allem die Regulatorik gefragt sein.

 

"Die hohen Anschlussanfragen dürfen nicht mit realistischen Ausbauzahlen gleichgesetzt werden", mahnte der VKU. Auch Beatrice Schulz, Geschäftsleiterin Technologien und Märkte beim BVES, beklagte, dass "eine Netzanschlussanfrageflut" nicht "einer Speicherflut" entspreche. Noch immer herrscht ein großes Missverhältnis zwischen der installierten Leistung und den Netzanschlussanfragen bei Großbatteriespeichern. Laut den gesammelten Daten von Battery-Charts liegt die installierte Speicherleistung im Januar 2026 bei 2.340 MW, die Kapazität bei 3.620 MWh. Im Jahresvergleich stieg die Speicherkapazität im vergangenen Jahr gegenüber 2024 um 54 Prozent, die installierte Leistung um gut 26 Prozent.

 

Die Netzanträge für Batteriespeicher sprengen dagegen alle Dimensionen. Sie lagen im November 2025 laut BDEW bei über 720.000 MW - weit mehr als jemals benötigt werden. Die Bundesnetzagentur nennt im Netzentwicklungsplan einen Speicherbedarf von 80.000 MW bis 2040. Georg Gallmetzer, Geschäftsführer des Projektierers Eco Stor, sieht in diesem Gegensatz von Anfragen und am Netz befindlichen Speichern die zentrale Herausforderung für die Regulierung. Denn die Anzahl an Speichern im Netz sollte natürlich dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, so Gallmetzer. 

 

BDEW: Speicher sind "unverzichtbarer Bestandteil eines modernen Energiesystems"

 

Wie das genau aussehen soll, darüber waren sich die von energate befragten Akteure aber nicht einig. Der BDEW nahm eine vermittelnde Position ein. Notwendig seien transparente und geregelte Netzanschlussverfahren. Der BDEW setzt sich für ein Planungsreifeprinzip anstelle des bisherigen "First come, first served"-Systems ein. Auch bei der neuen Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich sieht der BDEW - trotz des "großen Erfolgs" der neuen Regelung - noch Nachholbedarf. Die "additiven Anforderungen an den Standort, den Flächengebrauch und den maximalen Abstand zu Umspannwerken" seien zu restriktiv. Im Zuge des AgNes-Prozesses gelte es, Nachfolgeregelungen zu schaffen. Doppelbelastungen müssten in jedem Fall vermieden werden. Stattdessen solle ein netzdienlicher Flexibilitätseinsatz angereizt werden. Zudem pocht der Verband auf eine allgemeingültige Definition von Speicherung - neben Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Verbrauch. Diese Definition müsse im nationalen Recht verankert werden, so der BDEW.

 

VKU: Einheitliches Regelsystem notwendig

 

Der VKU betonte, dass der Speicherausbau nicht isoliert betrachtet werden dürfe. Stattessen müsse er "in ein Gesamtsystem eingebettet sein, mit klaren Rahmenbedingungen und einer effizienten Netzinfrastruktur". Der verhältnismäßig geringe Speicherausbau sei Sinnbild enger Netzkapazitäten und eines regulatorischen Verfahrens, das noch nicht praxistauglich sei. Es brauche daher ein einheitliches Regelsystem für Netzanschlüsse mit "fairer Priorisierung nach Netzausbaubedarf mittels Baukostenzuschüssen", so der VKU. 

 

Derzeit arbeitet die Bundesnetzagentur an einer Neuaufstellung der Netzentgeltsystematik. Bislang waren Batteriespeicher von den Netzentgelten befreit, ab 2029 könnte sich dies ändern. Speicherprojektierer befürchten im Zuge dieser Änderung ein Ende ihres bisherigen Geschäftsmodells. Denn bislang herrscht im Batteriespeichersegment noch eine Phase außergewöhnlicher Profitabilität, das Ende der Netzentgeltbefreiung sorgt für Unsicherheiten. Auch der VKU pocht deshalb auf "verlässliche und klare Regeln" sowohl für Speicher- als auch für Netzbetreiber bei der künftigen Netzentgeltsystematik. "Diese sollten die verfügbare System- und Netzdienlichkeit der Speicher positiv anreizen", argumentiert der Verband. 

 

Netzdienlichkeit noch immer Streitthema

 

Die Stadtwerke München betonten in ihrer Stellungnahme gegenüber energate die Systembedeutung von Speichern. Sie machten aber auch klar, dass Speicher nur dort errichtet werden sollten, wo Netzkapazitäten zur Verfügung stehen und keine Netzengpässe zu erwarten seien. "Fahrweise und Netzverknüpfungspunkt sollten vom Netzbetreiber vorgegeben werden", so die Sichtweise aus München und vieler anderer Netzbetreiber.

 

Ganz anders sehen das die Vertreter der Speicherseite. Sowohl der BVES als auch Gallmetzer klagten gegenüber energate über fehlende rechtssichere und diskriminierungsfreie Verfahren. "Es braucht mehr Transparenz, klare Abläufe mit Pflichten und Fristen und besser ausgestaltete flexible Netzanschlussverträge, die die Interessen von Anschlussnehmern und Netzbetreibern ausgewogen abbilden", forderte etwa Beatrice Schulz vom BVES.

 

Gallmetzer warb zur Lösung des Spannungsfeldes von Netzdienlichkeit und Speichervermarktung für flexible Netzanschlussvereinbarungen (Flexible Connection Agreement, FCA). "Damit würde ein neuer Standard entstehen, der schnelleren Netzanschluss, höhere Flexibilität und geringeren Ausbaubedarf in sich vereint", so der Eco-Stor-Geschäftsführer. Wichtig sei jedoch, dass diese Vereinbarungen mit den Netzbetreibern wirtschaftlich tragfähig seien. Der Speicherprojektierer und -betreiber Green Flexibility sieht hier die Bundesnetzagentur in der Verantwortung. Aus Unternehmenssicht könnte die Behörde idealerweise einen übergeordneten Rahmen für Verteilnetzbetreiber zur Integration von FCAs entwickeln, sagte ein Unternehmenssprecher gegenüber energate. "Aktuell sehen wir uns mit einer Vielzahl unterschiedlicher Situationen, Ansätze, Formulierungen und Vertragsmodelle konfrontiert." Aus Sicht von Green Flexibility seien zudem zahlreiche Projekte durch eine zögerliche und teils wenig transparente Einführung von FCAs ins Stocken geraten oder verzögert worden.

 

Beatrice Schulz erinnerte daran, dass mit der Herausnahme von Batteriespeichern aus der KraftNAV keine Übergangslösung für rechtssichere Verfahren geschaffen wurde. Dies sei aber für den Vertrauensschutz der bereits vergebenen Netzanschlusszusagen unerlässlich, so Schulz. Auch Gallmetzer und der BDEW forderten eine schnelle Nachfolgeregelung.

 

Erwartung: Speicherboom geht in gedämpfter Form weiter

 

Trotz dieser Herausforderungen blicken sowohl die Netzbetreibervertreter als auch die Betreiberseite verhalten positiv auf das kommende Jahr. "Wir rechnen damit, dass die Batteriespeicherbranche 2026 den eingeschlagenen Wachstumspfad fortsetzt, aber unter realistischen Vorzeichen und auf einem konsolidierten Niveau", erklärte der VKU. Entscheidend sei nicht allein die Menge, sondern die Qualität des Ausbaus. Auch der BVES prognostiziert einen weiter zunehmenden Zubau. "Damit verbunden erwarten wir eine steile Lernkurve und den gegenseitigen Vertrauensaufbau aller Beteiligten von der Projektentwicklung über die Genehmigung bis hin zu Netzanschluss und Betriebsführung", so Beatrice Schulz. /rh

 

Transparenzhinweis: In der ursprünglichen Variante dieses Textes wurde ein Zitat von Georg Gallmetzer widersprüchlich wiedergegeben. Es hieß: "Georg Gallmetzer, Geschäftsführer des Projektierers Eco Stor, sieht in diesem Gegensatz von Anfragen und am Netz befindlichen Speichern die zentrale Herausforderung für die Regulierung. Denn Speicher im Netz seien nur dann sinnvoll, wenn sie auch den tatsächlichen Bedarf spiegelten." Es ging Gallmetzer aber nicht darum, ob Speicher im Netz sinnvoll sind, sondern wie viele. Die entsprechende Passage wurde daher angepasst.

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