Skyborn legt Rechtsstreit mit Nabu nieder
Hamburg (energate) - Nach einem jahrelangen Rechtsstreit haben sich der Windkraftentwickler Skyborn Renewables und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) auf einen Vergleichsvertrag im Zusammenhang mit dem Offshore-Windpark Gennaker verständigt. Darin verpflichtet sich Skyborn zu einer mehrjährigen Begleitforschung zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen. Nach Unternehmensangaben geht diese begleitende Forschung weit über die Genehmigungsanforderungen hinaus. Ziel sei es, datenbasierte Kriterien zu entwickeln, die dem Schutz der Meeresumwelt ebenso Rechnung tragen wie einem wirtschaftlichen Betrieb des Windparks. So sollen Umweltwirkungen besser verstanden und Schutzmaßnahmen gezielt weiterentwickelt werden, erklärte Skyborn Renewables. Im Zuge der Verständigung verpflichtet sich der Nabu zu einem dauerhaften Rechtsfrieden und nimmt bestehende Rechtsbehelfe gegen die Genehmigung des Windparks zurück.
Bereits im Jahr 2020 hatte der Nabu gegen die erste Genehmigung Widerspruch eingelegt. Die Umweltschützer sahen den Artenschutz durch den Windpark gefährdet. Im März 2024 genehmigte das Land Mecklenburg-Vorpommern den Bau des Ostsee-Windparks mit einer Leistung von 976 MW dann zum zweiten Mal - wogegen der Nabu erneut klagte. Im Dezember 2025 erteilten die mecklenburg-vorpommerischen Landesbehörden dann zum dritten Mal eine Genehmigung. Mit der jetzt erzielten Einigung steht der geplanten Inbetriebnahme des größten deutschen Ostsee-Windparks bis Ende 2028 nichts mehr im Wege. /rh