Schluss mit gratis: BNetzA plant Einspeiseentgelte für Erzeuger
Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Rahmen des AgNes-Prozesses ihre aktuellen Überlegungen zur finanziellen Beteiligung von Einspeisern veröffentlicht. Bislang waren Einspeiser weitgehend von Netzentgelten befreit. Das soll sich aus Sicht der BNetzA nun ändern. Aufgrund des massiven Zubaus fluktuierender Erzeuger will man in Bonn die steigenden Netzkosten auf eine breitere Basis stellen. Dabei steht die Behörde vor der Herausforderung, ökonomische Lenkungssignale zu setzen, ohne die Investitionsbedingungen für die Energiewende zu untergraben. Grundsätzlich gelten die Überlegungen für alle "volleinspeisenden Erzeugungsanlagen ab der Niederspannung mit Leistungsmessung", Speicher und Prosumer werden jedoch explizit davon ausgenommen. Erste Reaktionen aus der Branche zeigen ein widersprüchliches Bild. Es gibt Lob für die Vorschläge, aber auch Kritik.
Die Finanzierungsfunktion im Spannungsfeld von Kostengerechtigkeit und Marktneutralität
Im Kern will die Bundesnetzagentur das bereits bekannte Grundmodell der künftigen Netzentgeltsystematik auch auf Einspeiser übertragen. Die zwei Grundfunktionen - die Finanzierungs- und die Anreizfunktion - werden übernommen, für die spezifischen Anforderungen der Einspeiser jedoch angepasst.
Im Fokus der behördlichen Erwägungen zur Finanzierungsfunktion steht die Refinanzierung der Netzinfrastruktur sowie der Kosten für Systemdienstleistungen. Die Bundesnetzagentur argumentiert, dass Einspeiser maßgebliche Mitverursacher des Netzausbaubedarfs seien. Eine vollständige Befreiung von den Infrastrukturkosten gegenüber den Letztverbrauchern sei daher zunehmend schwerer zu rechtfertigen. Bei der Ausgestaltung favorisiert die Große Beschlusskammer einen reinen Kapazitätspreis in Euro pro Kilowatt Anschlussleistung.
Die Behörde konkretisiert in ihrem Papier mögliche Preiskorridore zwischen 4 und 7 Euro/kW. Diese Berechnung stützt sich auf eine hälftige Umlage der Kosten für Systemdienstleistungen wie Regelenergie und Verlustenergie sowie auf die Nutzung europarechtlicher Spielräume für allgemeine Finanzierungsbeiträge. Die BNetzA stellt aber klar, dass die Erhebung einer Entgeltkomponente mit Finanzierungsfunktion obsolet werden könnte, falls sich aus den Entgeltkomponenten mit Anreizfunktion ein vergleichbarer Finanzierungsbeitrag ergäbe.
Dynamische Anreizsignale zur Bewirtschaftung von Netzengpässen
Parallel zur allgemeinen Finanzierung forciert die Bundesnetzagentur die Einführung einer Anreizfunktion, die über dynamische Arbeitspreise gesteuert werden soll. Die Grundlage für diese Komponente bilden die Kosten des Engpassmanagements, die nach den Vorstellungen der Behörde zu 50 Prozent auf die Erzeugerseite umgelegt werden könnten. Das Ziel ist, die "Kostenwirkungen von (kurzfristigen) Einsatz- und (langfristigen) Investitionsentscheidungen zu internalisieren", wie es in dem Papier heißt, "um die hierdurch beeinflussten Netzkosten über die gezielte Anreizsetzung langfristig abzusenken". Bedeutet: Wer in Zeiten hoher Netzauslastung zusätzlich einspeist, soll über das Entgelt ein Signal erhalten, das zu einer Verhaltensänderung oder zu Investitionen in Flexibilitäten wie Speicher anregt.
Für die praktische Umsetzung schlägt die BNetzA eine gestufte Einführung vor, die voraussichtlich ab dem Jahr 2029 greifen könnte. In einer ersten Lernphase sollen die dynamischen Entgelte bewusst moderat angesetzt werden. Durch eine schrittweise Anhebung der Signale soll ein empirisches Fundament geschaffen werden, um Überreaktionen am Markt zu vermeiden und gleichzeitig die notwendige Lenkungswirkung für einen systemdienlichen Anlagenbetrieb zu entfalten. Auch bei den dynamischen Arbeitspreisen legt die Bundesnetzagentur ein konkretes Rechenbeispiel vor, bei dem mit einem Arbeitspreis von 10 Cent/kWh gerechnet wird.
Kapazitätsdisziplin durch Baukostenzuschüsse
Ein weiteres Instrument zur Steuerung des Netzzugangs ist die Einführung von Baukostenzuschüssen für Erzeugungsanlagen. Dies befürwortet die BNetzA bereits seit Längerem und es dürfte niemanden überraschen. Die Behörde sieht im Baukostenzuschuss ein notwendiges Instrument zur Kapazitätsdisziplinierung am Netzanschluss. Durch eine einmalige investive Beteiligung beim Netzanschluss sollen Projektierer dazu bewegt werden, ihre Anschlusskapazität bedarfsgerecht und effizient zu dimensionieren. Die Argumentation der Behörde zielt darauf ab, dass eine effiziente Dimensionierung bereits in der Planungsphase die über die allgemeinen Netzentgelte umzulegenden Gesamtkosten langfristig senkt. Sie betrachtet Baukostenzuschüsse somit als komplementäres Element zu den laufenden Entgelten.
Differenzierte Ansätze beim Vertrauensschutz für Bestandsanlagen
Die Frage, ob und wie Bestandsanlagen von den neuen Entgeltregelungen betroffen sein werden, bildet spätestens seit dem Workshop zu den Speicherentgelten eine zentrale Debatte. Auch bei den Einspeiseentgelten sieht die BNetzA einen kategorischen Vertrauensschutz als nicht gegeben. Sie unterscheidet jedoch zwischen der Finanzierungs- und der Anreizkomponente. Für die Finanzierungskomponente räumt sie ein hohes Maß an Vertrauensschutz ein und plant keine Änderungen.
Eine proaktivere Haltung nimmt die Behörde bei der Anreizfunktion ein. Da dynamische Entgelte der kurzfristigen, effizienten Bewirtschaftung des bestehenden Netzes dienen, sieht sie keinen Grund für einen Bestandsschutz bei der Anreizfunktion. Die Argumentation folgt dem Grundsatz, dass ein Recht auf kostenfreie Netznutzung nicht gleichbedeutend mit einem Recht auf eine zeitlich unbegrenzte und kostenfreie Einspeisung in Engpasssituationen sei. Die Bundesnetzagentur betont, dass dynamische Signale ihre volle Wirkung nur entfalten können, wenn sie diskriminierungsfrei alle Akteure adressieren, die zum Netzengpass beitragen.
VKU und BDEW lehnen Einspeiseentgelte ab
Die beiden großen Energieverbände VKU und BDEW lehnten in einer ersten Reaktion auf das Optionenpapier dynamische Einspeiseentgelte ab. Dies überrascht nicht: Beide Verbände äußerten sich bereits zur Konsultation des ursprünglichen AgNes-Entwurfs skeptisch gegenüber Einspeiseentgelten. Der VKU kritisierte zum wiederholten Male die Komplexität dynamischer Netzentgelte und präferiert stattdessen möglichst einfache Lösungen wie Baukostenzuschüsse. Auch BDEW-Chefin Kerstin Andreae sagte, dass Einspeiseentgelte in ihrem Nutzen in keinem Verhältnis zum Aufwand stünden. "Einspeisenetzentgelte erhöhen Komplexität, Kosten und bürokratischen Aufwand deutlich und gleichzeitig nehmen sie Erzeugern Planungs- und Investitionssicherheit", so ihre Einschätzung. Auch der BDEW präferiert stattdessen Baukostenzuschüsse. /rh
Das Optionenpapier können Sie hier herunterladen.