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PV-Freiflächenanlagen: Harter Wettbewerb um Zuschläge

Bonn (energate) - Die Ausschreibung für PV‑Freiflächenanlagen zum Stichtag 1. März 2026 ist erneut deutlich überzeichnet. Das könnte an Vorzieheffekten liegen, um noch von den aktuellen EEG-Konditionen zu profitieren. Welche Förderregeln ab 2027 gelten, ist noch unklar. 

 

Wie die zuständige Bundesnetzagentur mitteilte, gingen Gebote über insgesamt 4.622 MW ein, ausgeschrieben waren nur 2.295 MW. Zuschläge erhielten davon 268 Gebote mit zusammen 2.299 MW, 39 Gebote wurden ausgeschlossen. "Die Gebotsrunde war, ebenso wie die Vorrunde, deutlich überzeichnet. Es wurden Gebote für gut das Doppelte des Ausschreibungsvolumens eingereicht. Die Zuschlagswerte sanken gegenüber der Vorrunde wieder", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Gewinner erhalten zwischen 3,99 und 5,10 Cent pro Kilowattstunde. Der Durchschnitt beträgt 4,94 Cent/kWh und damit leicht weniger als in der Vorrunde mit 5,00 Cent/kWh. Zu den erfolgreichen Bietern gehören etwa Enerparc, Juwi, EnBW oder Enertrag.

 

Den größten Anteil am Zuschlagsvolumen haben erneut Projekte in Bayern mit 693 MW, gefolgt von Niedersachsen mit 340 MW und Baden‑Württemberg mit 333 MW. Der Schwerpunkt liegt laut Bundesnetzagentur auf Anlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen mit 1.026 MW (123 Zuschläge). An zweiter Stelle folgen Projekte auf Acker‑ und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten mit 73 Zuschlägen und zusammen 760 MW.

 

Deutlicher Zuwachs bei besonderen Anlagen

 

Einen deutlichen Zuwachs verzeichnen zudem sogenannte besondere Solaranlagen, bei denen die Flächen mehrfach genutzt werden, etwa für Landwirtschaft: Auf sie entfallen 59 Zuschläge mit insgesamt 439 MW und damit knapp ein Fünftel des gesamten Zuschlagsvolumens.

 

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) führt die starke Überzeichnung der Auktion auch auf Vorzieheffekte zurück. Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig erklärte gegenüber energate, "viele Investoren wollen sich noch die aktuellen EEG-Konditionen sichern, da erhebliche Unsicherheit über die rechtzeitige EEG-Novelle und die künftigen Förderbedingungen ab 2027 besteht". Ohne Anpassungen drohe mit dem Auslaufen der EU‑beihilferechtlichen Genehmigung Ende 2026 ein Investitions‑ und Regelungsvakuum.

 

Das EU-Recht schreibe ab 2027 einen Abschöpfungsmechanismus für neue Erneuerbarenanlagen vor. Während große Projekte beschleunigt in die Auktionen drängten, beobachte der Verband in kleineren, nicht ausschreibungspflichtigen PV‑Segmenten bereits eine Investitionszurückhaltung. "Der Bundestag sollte die notwendigen Gesetzesänderungen daher noch vor der Sommerpause beschließen, damit ausreichend Zeit für die Notifizierung in Brüssel bleibt", so Körnig.

 

EU-Genehmigung von Solarpaket I noch immer offen

 

Für mehrere mit dem "Solarpaket I" eingeführte Änderungen - darunter eine Anhebung der maximalen Gebotsmenge pro Gebot auf 50 MW und besondere Regelungen für Agri- und Moor-PV - fehlte beim Gebotstermin außerdem noch immer die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Deshalb galten weiter die bisherigen Regelungen, unter anderem eine maximale Gebotsmenge von 20 MW. Die nächste Ausschreibungsrunde für PV‑Freiflächenanlagen ist für den 1. Juli 2026 angesetzt. /mh

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