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Neuer Vorstoß für flexible Standard-Einspeiseverträge

Stuttgart/Oldenburg (energate) - Aus der Branche kommt ein neuer Vorschlag für flexible Netzanschlussverträge (FCA). Die Energiekonzerne EWE und EnBW haben einen Standardvertrag entwickelt, der eine netzverträgliche Einspeisung ermöglichen soll. Dieser Vertrag soll zum Zuge kommen, wenn ein Netzbetreiber einem möglichen Anschlussnehmer keinen uneingeschränkten sofortigen Anschluss an einen Netzverknüpfungspunkt ermöglichen kann. Lässt sich der Anlagenbetreiber nicht auf den Standardvertrag ein, so muss er entweder auf einen Ausbau des Netzes warten oder sich für einen alternativen Anschluss an einen Standort ohne Limitierung entscheiden. Mit dem Vorschlag wollen die beiden Initiatoren Anlagen- und Netzbetreibern gleichermaßen gerecht werden.

 

Die Laufzeit des jeweiligen Einspeise-FCA soll demnach fünf Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage betragen und sich automatisch verlängern, falls keine der beiden Vertragsparteien explizit widerspricht. Die Vereinbarung sieht vor, dass der Einspeiser unabhängig von der Technologie seiner Anlage für maximal 200 Volllaststunden im Jahr keine Entschädigung für eine Abregelung im Rahmen des Redispatches bekommt. Dabei hat der Netzbetreiber einmalig die Wahl zwischen einer Spezifikation ohne oder mit Zeitfenster. Wählt er das Zeitfenster, so bleiben Eingriffe innerhalb bestimmter Betriebsbereiche entschädigungspflichtig. Diese Variante sei besonders geeignet für Gebiete mit gut prognostizierbaren Energieflüssen und sorge für eine optimale Ausnutzung der bestehenden Infrastruktur, heißt es in dem Papier.

 

Gegenentwurf zum Netzpaket

 

EWE und EnBW sehen ihren Vorstoß als Gegenentwurf zu dem Redispatch-Vorbehalt, den das geleakte Netzpaket aus dem Bundeswirtschaftsministerium vorsieht. Dort ist geplant, dass Betreiber neuer Ökostromanlagen in Netzgebieten mit Redispatch-Quoten von über drei Prozent bei Abregelung keinen Anspruch mehr auf Entschädigung haben. Anstatt solche Gebiete pauschal auszuweisen, schlägt das EWE/EnBW-Papier vor, Gebiete mit eingeschränkten Anschlusskapazitäten transparent darzustellen.

 

Inspiriert scheint das EWE/EnBW-Papier von dem im März vorgelegten Gegenvorschlag des Aachener Beratungshauses BET. Dieser listet im Falle eines limitierten Netzanschlusses ebenfalls drei Möglichkeiten auf. Neben Warten auf den Netzausbau und einen flexiblen Netzanschluss sieht dieser jedoch noch eine Fall-Back-Option vor, falls sich Anlagenbetreiber und Netzbetreiber nicht einigen können. Diese Variante ist für beide Seiten unattraktiv und soll so zu einer Einigung animieren.

 

Forderung: Mehr Geschwindigkeit beim Netzausbau

 

Die Flexiblen Netzanschlüsse sind für EWE und EnBW gleichwohl nur eine Übergangslösung. Langfristig setzen sie auf Netzausbau. Dafür mahnen sie "Deutschlandgeschwindigkeit" auch in den Verteilnetzen an. Die vereinfachten Rahmenbedingungen hätten den Netzausbau auf der Übertragungsebene beschleunigt. Sie müssten nun auf die Verteilnetzebene heruntergebrochen werden, so ihrer Forderung. Liege ein verzögerter Netzausbau nachweislich nicht in der Verantwortung des entsprechenden Netzbetreibers, solle dieser die notwendigen Redispatch-Kosten auch weiterhin als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten anrechnen lassen können, formulieren sie Reformbedarf in Richtung der Bundesnetzagentur. Entsprechend der Festlegung RAMEN soll dies künftig nicht mehr uneingeschränkt für alle Redispatch-Kosten gelten.

 

BEE: Entschädigungsausfälle zu hoch

 

Überwiegenden Anklang findet der Vorschlag in der Erneuerbarenbranche. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht in dem EnBW/EWE-Papier "Potenzial", es komme aber auf die Ausgestaltung an. Kritisch sieht er insbesondere die Höhe Entschädigungsausfälle. Es sei nicht tragfähig, dass bis zu 20 Prozent der produzierten Jahresmengen abgeregelt werden. "In dieser Größenordnung würde die Investitionssicherheit ebenso gefährdet wie beim Redispatch-Vorbehalt", moniert der Verband. Positiv sieht er hingegen die Bestrebungen hin zu mehr Transparenz, einem schnelleren Netzausbau und die Abkehr von den Redispatch-Zonen. Der LEE Niedersachsen/Bremen mahnte ergänzend an, Abregelungen sollten künftig erst am Netzverknüpfungspunkt geschehen, nicht schon auf der Ebene der Erzeugung. Damit könnten Ökostromerzeuger ihre ihren Strom in einer co-located Batterie speichern. Der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßte den Vorschlag ebenfalls und unterstrich insbesondere die Forderungen nach einem schnelleren Netzausbau. /sd

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