Neue Regeln für Stromspeicher und bidirektionales Laden
Bonn (energate) - Die Bundesnetzagentur hat Entwürfe für die neue Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) veröffentlicht. Damit will die Behörde unter anderem ermöglichen, dass Stromspeicher künftig gleichzeitig für die Optimierung des Eigenverbrauchs sowie die Teilnahme am Strommarkt genutzt werden können. "Bislang ging nur eines von beidem. Auch für das bidirektionale Laden von Elektromobilen ist die Festlegung ein Meilenstein", erklärte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller.
Die Entwürfe enthalten Vorgaben für Betreiber, wie trotz "durchmischter" Speichermengen aus Netzstrom und Erneuerbaren eine EEG-Förderung für den grünen Anteil gewährt werden kann. Zudem sollen sie für rückgespeisten Strom geringere KWKG- und Offshore-Umlagen zahlen. Vorgesehen sind dafür zwei Modelle: eine exakte rechnerische "Abgrenzungsoption" und eine vereinfachte "Pauschaloption" für kleinere Anlagen.
Potenziale von Stromspeichern erschließen
Für das bidirektionale Laden von E-Autos sieht der Festlegungsentwurf vor, dass Ladepunkte künftig wie Speicher im Home-Energy-Management-System geführt werden können und von denselben Förderregeln profitieren. Die Bundesbehörde will die Festlegung nun in einem Konsultationsverfahren mit der Branche diskutieren. Das neue Regelwerk soll auch helfen, die Potenziale von Stromspeichern stärker zu erschließen. "Bisher werden Stromspeicher häufig lediglich zur Zwischenspeicherung der eigenen erneuerbaren Erzeugung für den persönlichen Verbrauch genutzt", erklärte die Bundesnetzagentur. Die Speicher könnten jedoch deutlich mehr beitragen, "wenn sie in preisgünstigen Zeiten mit hoher erneuerbarer Erzeugung auch Netzstrom einspeichern und in teuren Zeiten mit niedriger erneuerbarer Erzeugung auch Strom ins Netz abgeben". /mh
Die Festlegungsentwürfe können Sie hier herunterladen.